Jahresvorschau: Energiewende auf Bewährung: Jahr der Entscheidungen für die Bundesregierung

GMG statt GEG, neues EEG, mehr Geld für Gas als für Erneuerbare und ein Klimaschutzgesetz unter Druck: 2026 droht Deutschland vom Vorreiter zum Bremser der Energiewende zu werden. Oder kommt doch alles anders?
02.01.2026 – Was plant die Bundesregierung bei der Wärmewende? Die Spannung steigt. Ende Januar wollen Vertreter:innen der schwarz-roten Koalition Eckpunkte für ihr neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorstellen. Erwarten uns Rückschritte bei der Wärmewende? Bleibt alles unter neuem Namen beim Alten? Oder gelingt doch noch der große Wurf im Sinne des Klimaschutzes?
Im Koalitionsvertrag hatte Schwarz-rot angekündigt, die letzte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, auch „Heizungsgesetz“ genannt, rückabzuwickeln. Ein Dorn im Auge, vor allem für Vertreter:innen der Union: die 65-Prozent-Vorgabe, also ein entsprechend hoher Anteil Erneuerbarer Energien beim Heizen, sowie ein vermeintlicher Zwang zur Wärmepumpe und die damit verbundenen Förderungen. Einen Zwang zur Wärmepumpe gab es jedoch nie, und mit der 65 Prozent-Vorgabe, ist bereits eine breite Palette von Heizmöglichkeiten abgedeckt, auch die vermeintliche Wunderlösung grüner Wasserstoff, die voraussichtlich sehr teuer ist.
Der Ankündigung Mitte Dezember, das GEG umzubenennen, folgte noch nichts Inhaltliches. Auf die Eckpunkte bis Ende Januar, soll bis Ende Februar 2026 ein Kabinettsbeschluss für das neue GMG folgen. Wünsche gibt es aus der Erneuerbaren-Branche viele, etwa aus der Bioenergiebranche, die sich eine stärkere Berücksichtigung wünschen. Der Bundesverband Erneuerbare Energien fordert, dass ein neues Gesetz auf Kontinuität setzt und der Industrie Investitions- und Planungssicherheit bietet. Die 65-Prozent-Regel sollte mindestens erhalten bleiben. Die DENEFF wünscht sich eine Harmonisierung mit der EU-Gebäuderichtlinie.
Nach Vorgaben der Europäischen Union, müssen die Mitgliedsstaaten bis Mai die EU-Gebäuderichtlinie umsetzen. Diese schreibt unter anderem nationale Gebäuderenovierungspläne, Mindeststandards für die schlechtesten Gebäude und ein Ende von Förderungen rein fossiler Heizkessel vor. Der Bundesverband Wärmepumpe mahnt, dass eine Streichung der 65-Prozent-Regel die europäische Gebäuderichtlinie konterkarieren würde, ebenso wie europäischen und deutschen Vorgaben zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Zumindest die kommunale Wärmeplanung soll unter Schwarz-rot ohne Abstriche weitergeführt werden. Bis Mitte 2026 müssen Städte mit über 100.000 Einwohner:innen ihre Wärmepläne eingereicht haben, also vorweisen, wie der jetzige und künftige Wärmebedarf ist und davon ausgehend die Potenziale Erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für verschiedene Teile der Stadt ermitteln.
Fragliche Beschlüsse
Während die kommunale Wärmeplanung noch auf der Arbeit der vorherigen Ampelregierung beruht, hat auch die aktuelle Bundesregierung in Sachen Energiepolitik bereits einige Beschlüsse auf den Weg gebracht, die ab Anfang Januar gelten. So hat Schwarz-rot den Wegfall der Gasspeicherumlage beschlossen. Auch die Netzentgelte für Strom sollen durch staatliche Zuschüsse sinken. Gleichzeitig steigen aber die Netzentgelte für Gas sowie der nationale CO2-Preis für Verkehr und Heizen auf bis zu 65 Euro pro Tonne CO2. Für viele Verbraucher:innen dürften die Ersparnisse beim Energieverbrauch daher gering sein.
Und aus Sicht des Klimaschutzes besonders fatal: Neben den Netzentgelten für Strom soll auch die Gasspeicherumlage künftig aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt werden. Ein Fonds, der eigentlich für die Finanzierung von Energiewende und Klimaschutz gedacht ist, soll also die Kosten für Erdgas senken.
Entlasten wird die Bundesregierung ab diesem Jahr auch produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft. Für sie wird die Stromsteuer dauerhaft gesenkt. Angekündigt hatte Schwarz-rot die Entlastung ursprünglich auch für private Haushalte. Doch mit Verweis auf fehlende Mittel im Haushalt und trotz eines Sondervermögens wurde von dieser Maßnahme wieder Abstand genommen.
Ein Deutschlandfonds soll immerhin 2026 verstärkt Investitionen – private wie staatliche – in die Energiewende auslösen. Mit 30 Milliarden Euro staatlichen Kapitals sollen über Kredite und Absicherungen private Investitionen von rund 130 Milliarden Euro ausgelöst werden. Es geht etwa um die staatliche Unterstützung von Energieversorgern bei der Suche nach geeigneten Orten für die Geothermie. Insgesamt sollen 2026 über 128 Milliarden Euro in Zukunftsinvestitionen fließen. Klimaschutzmaßnahmen wie etwa die Schieneninfrastruktur sowie Förderungen für Erneuerbare Energien sollen einen gewichtigen Teil ausmachen.
Ein neues EEG steht an
Mit Spannung erwartet wird auch, wie Schwarz-rot 2026 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgestaltet. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU für das aktuelle EEG gilt nur noch für dieses Jahr. Die Erneuerbaren-Branche fürchtet, nicht ohne Grund, dass die im EEG verankerten Ausbauziele abgeschwächt werden.
Grund ist der Monitoringbericht zur Energiewende oder vielmehr, was Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche aus dem Bericht machte. Ein vielfach befürchteter, in erheblichen Maße kleingerechneter künftiger Strombedarf ergab sich aus dem im September 2025 veröffentlichten Gutachten nicht. Doch genau das schlussfolgerte Reiche daraus. Zudem könnten Förderungen nicht nur für Wärmepumpen, sondern auch für private Solaranlagen gekappt werden.
Statt der Energiewende sollen nun Gaskraftwerke, CCS und grauer Wasserstoff subventioniert werden. Die von Reiche geforderte Förderung von Gaskraftwerken mit 20 Gigawatt Leistung wird von der EU wohl nicht beihilferechtlich genehmigt werden. Der Förderung von 8 bis 10 GW Gaskraftkapazitäten durch den Bund wird die EU in diesem Jahr wohl eine Genehmigung erteilen.
Bis August muss die Bundesregierung derweil das EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket umsetzen. Dabei geht es unter anderem um die künftige sozialverträgliche Stilllegung von Gasnetzen sowie den Aufbau von Wasserstoffinfrastruktur und Wasserstoffverteilnetz. Klare Pläne von Schwarz-rot dazu fehlen bislang ebenfalls.
Es steht insgesamt zu befürchten, dass die forcierten Maßnahmen Reiches und ihrer Mitarbeiter:innen im Wirtschaftsministerium die Klimaziele Deutschlands konterkarieren. Dabei ist die aktuelle Bundesregierung, dem Klimaschutzgesetz folgend, verpflichtet, bis Ende März ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, mit dem die Klimaziele für 2030 und 2040 erreicht werden.
Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace und Germanwatch sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hatten 2024 gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen Verfassungsbeschwerden gegen die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes durch die vorherige Ampel-Koalition und die in ihren Augen unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung eingelegt.
Doch auch Schwarz-rot lehnt in Stellungnahmen zu den Verfassungsbeschwerden zusätzliche Verpflichtungen zum Klimaschutz ab und bewertet die 2024 erfolgte Abschwächung als verfassungskonform. Dabei erklärt auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen, dass mit der letzten Novelle des Klimaschutzgesetzes, die Erreichung der Klimaziele erschwert worden ist. Rückendeckung gibt den Umweltverbänden auch ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom Juli 2025. Darin bekräftigte der Gerichtshof, dass alle Staaten schnellen und wirksamen Klimaschutz betreiben müssen, um die Menschenrechte und das Völkerrecht zu wahren. Eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht wird in diesem Jahr erwartet.
Noch-Vorreiter Deutschland
Auf internationaler Ebene gilt Deutschland dagegen noch als Vorreiter, mit einem grundsätzlichen Ausstiegsfahrplan aus der Kohleenergie sowie dem Ziel, 2045 nicht mehr Emissionen auszustoßen als einzusparen. Auch das Ende von Gas und Öl dürfte da eigentlich nicht mehr weit sein, wobei die Bundesregierung aktuell mit der gesetzlich geregelten Abscheidung von CO2 dagegen anzukämpfen scheint.
Auf der letzten Weltklimakonferenz, der COP30 im brasilianischen Belém, bekannte sich Deutschland gemeinsam mit vielen anderen Staaten zu einem klar definierten Ausstiegsfahrplan aus fossilen Energien. Ein entsprechender Beschluss scheiterte aber an einigen Bremsern der internationalen Klimapolitik.
Im Beschluss vermerkt aber: Innerhalb freiwilliger Initiativen wollen Staaten einen Ausstiegsfahrplan vorantreiben. Konkret wollen Kolumbien und die Niederlande in diesem Jahr eine Konferenz ambitionierter Staaten abhalten, um unter diesen Ländern einen Fahrplan zu erarbeiten. Ob Deutschland teilnehmen wird, bleibt abzuwarten. Umweltminister Carsten Schneider tat sich auf der COP als lautstarker Befürworter des fossilen Ausstiegsplans hervor, erfuhr aber wenig Unterstützung aus dem heimischen Kabinett.
Noch lässt die Bundesregierung sowohl die heimische Bevölkerung als auch internationale Gemeinschaften in vielerlei Hinsicht im Dunkeln tappen. 2026 aber muss das Jahr vieler Entscheidungen werden. Für Energiewende und Klimaschutz bleibt zu hoffen, dass – bisherigen Verlautbarungen zum Trotz – doch noch der eine oder andere große Wurf gelingt. Manuel Grisard





















































