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Eingefrorener nationaler CO₂-Preis 2027Entgangene Milliarden, gebremster Klimaschutz

Stadtverkehr, Rücklichter von Autos bei Dunkelheit und Regen
Der nationale CO2-Preis für fossile Brennstoffe in den Bereichen Gebäude und Verkehr soll nicht wie vorgesehen steigen. Damit steht auch weniger Geld für Klimaschutz zur Verfügung. (Foto: energiezukunft / Petra Franke)

Über vier Milliarden Euro gehen dem Bundeshaushalt durch das Einfrieren des nationalen CO2-Preises verloren. Das hat einen doppelt negativen Effekt: Öl und Gas bleiben günstiger und die Spielräume für klimafreundliche Alternativen werden kleiner.

16.07.2026 – Der Koalitionsausschuss hat sich im Mai 2026 darauf verständigt, den nationalen CO2-Preis 2027 faktisch einzufrieren. Ende Juli soll das geänderte Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Kabinett verabschiedet werden. Damit verzichtet die Bundesregierung auf Einnahmen von mehr als vier Milliarden Euro für Klimaschutz und Modernisierung. Sie schwächt damit Investitionsimpulse, wie eine aktuelle Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS)im Auftrag von EWS Schönau, Green Planet Energy und naturstrom zeigt.

Nachdem die Einführung des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS 2) von 2027 auf 2028 verschoben wurde, war bisher im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorgesehen, die CO2-Preise an den ETS 1 (für Kraftwerke und Industrie) zu koppeln. Dies will die Regierung im Rahmen einer anstehenden BEHG-Novelle ändern und das Preisniveau stattdessen für ein weiteres Jahr im bestehenden Korridor festschreiben. Das heißt: Statt der Einnahmen von etwa 80 Euro pro Tonne CO2 werden nur 55 bis 65 Euro erlöst.

Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sind einerseits ein wichtiges Investitionssignal für emissionsarme Technologien, andererseits die zentrale finanzielle Grundlage für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und damit für ein entscheidendes Klima-Förderinstrument. Wenn hier im Jahr 2027 vier Milliarden fehlen, könnte das massive Einschränkungen in der Förderlandschaft bedeuten – und das wirkt nicht nur klimapolitisch, sondern auch volkswirtschaftlich schädlich.

Investitionen in Milliardenhöhe fallen aus

Das FÖS rechnet etwa am Beispiel der Wärmepumpenförderung vor, dass jeder eingesetzte Staatseuro private Investitionen von rund 3 Euro auslöst. Wenn die aus der Gesetzesänderung resultierenden Einnahmeausfälle vollständig hier gekürzt worden wären, hätte das nicht nur einen zusätzlichen CO2-Ausstoß von bis zu 41 Millionen Tonnen bei den ohnehin schon weit überreizten Gebäudeemissionen zur Folge, sondern auch Investitionsausfälle von über 15 Milliarden Euro. Kürzungen bei anderen Förderprogrammen, die aufgrund der Einnahmeausfälle zu erwarten sind, hätten vergleichbare Wirkungen.

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Europäischer ETS2 verspätet und abgeschwächt

Die FÖS-Studie macht zudem deutlich, dass auch der Start des ETS 2 im Jahr 2028 durch zuletzt auf europäischer Ebene vorgenommene Abschwächungen keinesfalls so wirksam sein wird wie zunächst geplant. Durch eine Ausweitung der Marktstabilitätsreserve werden die Startpreise verwässert, statt des zunächst vom Markt erwarteten Niveaus von 70 bis 80 Euro pro Tonne könnte sich sogar ein anfängliches europäisches Preisniveau unterhalb der bisherigen deutschen Werte ergeben.

Die Studienautoren und die auftraggebenden Ökostrom-Versorger sprechen sich daher für nationale Mindestpreise aus. Oliver Hummel, Vorstandsvorsitzender der naturstrom AG, erläutert: „Die Regierung sieht CO2-Preise als Königsweg für marktlich orientierten Klimaschutz. Dann muss sie auch den Mut haben, die Preise die Wahrheit sprechen zu lassen. Ein langsam steigender Mindestpreis bringt nicht nur Planungssicherheit und klare Klima-Investitionsanreize in den Markt, sondern auch verlässliche Einnahmen für den Staat. Diese sollten an die Menschen zurückverteilt werden, beispielsweise über ein Klimageld oder eine Senkung der Stromsteuer.“

Das Umweltbundesamt rechnet in seinem Projektionsbericht mit einem Mindestpreis von 95 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2028 und 125 Euro im Jahr 2030. Dies würde gemäß FÖS zu weiteren finanziellen Spielräumen für Klimaschutzmaßnahmen und damit für Zukunftsinvestitionen führen.

Auch europäischer Emissionshandel ETS1 steht vor Reform

Den europäischen Emissionshandel ETS1 für die Industrie, Energiewirtschaft, Luft- und Seeverkehr will die EU-Kommission reformieren. Vorschläge dafür will sie am morgigen Freitag vorstellen. Im Raum stehen mehr kostenlose Zertifikate für die Industrie, die Integration von negativen Emissionen und eine Abschwächung der Emissionsziele.

Menschen in Europa befürworten unternehmerische Verantwortung für CO2-Emissionen

Während Teile der Industrie eine Abschwächung oder gar Aussetzung des ETS1 fordern, unterstützt eine Mehrheit der Menschen in Europa, dass Unternehmen Verantwortung für ihre Emissionen tragen müssen. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des Netzwerks Beyond Fossil Fuels in sechs großen europäischen Industrieländern, darunter Deutschland.

In Deutschland, das zeigt die Umfrage, liegt das Augenmerk besonders darauf, wie die Einnahmen aus dem Emissionshandel verwendet werden. Rund die Hälfte der Wähler und Wählerinnen beider Regierungsparteien (49% SPD; 48% CDU/CSU) spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass energieintensive Industrien wie Stahl, Zement und der Chemiesektor für ihre CO₂-Emissionen aufkommen sollten.

Noch deutlich höher ist die Zustimmung dieser Gruppen zu klaren Bedingungen für Ausnahmen beim Emissionshandel: Unternehmen sollten von kostenlosen Emissionszertifikaten nur dann profitieren, wenn sie in gleicher Höhe in Emissionsminderungen investieren. Bei den Wählern und Wählerinnen der Regierungsparteien stimmen 69 Prozent (SPD) bzw. 67 Prozent (CDU/CSU) dieser Forderung zu. Darüber hinaus unterstützt die Mehrheit der Befragten (60 Prozent) auch soziale Kriterien, die der Arbeitnehmerschaft zugutekommen. pf

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