Energiewende auf der KippeEntwürfe zu EEG-Novelle und Netzpaket enttäuschen

Solarpark, im Hintergrund Windenergieanlagen
Gleich drei Gesetzentwürfe wurden im April 2026 vorgelegt, die in Summe große Veränderungen für das Energiesystem in Deutschland bedeuten. (Foto: Frank Albrecht für Unsplash+ / Unsplash+ Lizenz)

Die überfälligen Gesetzentwürfe für das EEG 2027 und das Netzpaket hat das BMWE nun vorgelegt. Die vielfach kritisierten Knackpunkte sind weiterhin enthalten – Redispatch-Vorbehalt und Wegfall der Vergütung für kleine Solaranlagen.

23.04.2026 – Redispatch-Vorbehalt und Streichung der Vergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen, die weniger als 25 Kilowatt Leistung haben – die Knackpunkte von EEG-Novelle und Netzpaket sind trotz mannigfaltiger Kritik in den Referentenentwürfen des Bundeswirtschaftsministeriums weiter enthalten.

Immer wieder hatte die Branche die Energiegesetze angemahnt, nun hat das BMWE die wichtigen energiepolitischen Gesetzesentwürfe in die Ressortabstimmung gegeben. Leider gibt es in entscheidenden Punkten keine substanziellen Änderungen gegenüber den Leaks bzw. Ankündigungen von vor einigen Wochen. Zahlreiche konstruktive Hinweise aus Verbänden, Wirtschaft und Öffentlichkeit wurden ignoriert. In ersten Reaktionen äußerten BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser und der Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft Carsten Körnig ihre Enttäuschung.

So ist zum Beispiel nach wie vor eine Regelung zum Redispatch-Vorbehalt in den Entwürfen enthalten, obwohl zahlreiche Experten aus Wissenschaft und Praxis auf die verheerenden Auswirkungen einer solchen Regelung für Investitionen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien hingewiesen haben.

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So hatte unter anderem eine Studie von Enervis ermittelt, dass Vorhaben mit einer Leistung von 32 Gigawatt, die bereits genehmigt sind, dadurch gefährdet werden. Insgesamt stünden damit 45 Milliarden Euro an unmittelbar bevorstehenden Investitionen auf dem Spiel.

Mit Blick auf das Jahr 2025 identifiziert die Studie 90 Landkreise, die nach den Plänen des Ministeriums als „kapazitätslimitierte Netzgebiete“ gelten würden. Dort dürften neue Wind- und Solaranlagen zwar weiter gebaut werden, die Betreiber erhielten jedoch keine Entschädigung mehr für Abregelungen ihrer Anlagen aufgrund von Netzengpässen (Redispatch). Diese Änderung wäre ein massiver Angriff auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte.

Besonders betroffen wären Landkreise in Ostfriesland, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern. Weil das Ministerium nicht zwischen den Technologien unterscheidet, wären in Regionen mit starkem PV‑Ausbau neue Windprojekte beeinträchtigt – und umgekehrt. Sogar in Bayern, wo bekanntlich sehr wenig Windräder stehen, wären damit neue Windenergieanlagen durch den hohen Solar-Anteil bedroht. Die Erneuerbaren-Branche fordert eindringlich eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs im weiteren Verfahren.

Förderung für PV-Anlagen unter 25 Kilowatt soll enden

Im EEG 2027 ist vorgesehen, dass kleine Photovoltaikanlagen keine EEG-Förderung mehr enthalten. Betreiber sollen ihre Investitionskosten über Eigenverbrauch und Direktvermarktung erwirtschaften. Da die Systematik der Direktvermarktung bisher für kleine Anlagen unwirtschaftlich ist bzw. gar nicht existiert, besteht die Gefahr, dass viele Hausbesitzer und kleine Gewerbebetriebe, die eigentlich den Bau einer Solaranlage ins Auge fassen, von solch einer Investition absehen. Das Segment der kleinen Solaranlagen ist aber nicht nur historisch der Treiber der Energiewende gewesen, sondern auch aktuell ein wichtiges Segment beim Photovoltaikausbau.

Von dem Vergütungs-Stopp wären auch viele Mieterstromanlagen betroffen und damit der Photovoltaikausbau in Städten, wo das Groß der Menschen in Mehrfamilienhäusern lebt und bisher nur vereinzelt aktiver Teil der Energiewende werden konnte.

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Ein geleakter Entwurf zur EEG-Novelle enthält Pläne für massive Einschnitte für neue kleine Solarstromanlagen. Zudem werden zweiseitige Differenzverträge geregelt sowie Einzelbestimmungen geändert. Die Ausbaupfade sollen Bestand haben.

Auch die Vergütung größerer Anlagen wird mit dem EEG 2027 auf grundsätzlich neue Füße gestellt – durch die Einführung sogenannter Differenzverträge. Diese Änderung fordert die europäische Elektrizitätsbinnenmarktverordnung. In Zeiten hoher Strompreise sollen Zusatzerlöse von staatlich geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeschöpft werden und den Verbrauchern zugutekommen bzw. zur Finanzierung des Fördersystems beitragen.

Resilienzausschreibungen im EEG

Ebenfalls aus europäischen Vorgaben resultierend, entsteht ein Ausschreibungssegment für Resilienzausschreibungen. Neben dem Preis sollen auch qualitative Kriterien über die Zuschlagserteilung entscheiden. Allerdings werden die Details der qualitativen Kriterien erst zu einem späteren Zeitpunkt in einer Verordnung bestimmt und sind nicht Teil der EEG-Novelle.

In den Jahren 2027 bis 2029 sollen jeweils vier Gigawatt zu installierende Leistung in diesem ausgeschrieben werden, davon sollen auf Windenergie an Land 3,5 Gigawatt entfallen, 500 Megawatt auf Solaranlagen des ersten Segments. Die bisher an gleicher Stelle im § 28e EEG enthaltenen Innovationsausschreibungen sollen dann ersatzlos entfallen.

Oliver Hummel, Vorstandsvorsitzender der naturstrom AG, kommentierte: „Lieber noch länger warten als diese Vorschläge umsetzen“ und beschreibt damit die Hoffnung vieler Branchenvertreter, dass die vorgelegten Gesetze im parlamentarischen Verfahren noch substanzielle Änderungen erfahren.

Vor allem die Schwelle von drei Prozent Redispatchvolumen, ab der der Vorbehalt gelten soll, bezeichnet Hummel als absurd. Dieser Wert sei bei der Netzausbauplanung weithin als Standard anerkannt – im deutschlandweiten Schnitt wurde 2025 ca. 3,5 Prozent der erzeugbaren Ökostrom-Mengen nicht abtransportiert. Hier würde also der Normalfall zur angeblichen Extremsituation gemacht. „Die grundlegende Idee einer regionalen Steuerung des Erneuerbaren-Zubaus zur Vermeidung von Redispatch ist zwar nachvollziehbar, der aktuelle Vorschlag belastet aber einseitig die Erneuerbaren-Branche“, lautet Hummels Fazit. pf

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