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Omnibus-PaketEU beschließt Abschwächung des Lieferkettengesetzes

Containerschiff vor Hafen
Kehrtwende beim Lieferkettengesetz: Die EU schwächt Menschenrechts- und Umweltstandards deutlich ab (Bild: Getty Images / Unsplash+ Lizenz).

Die EU schwächt ihr Lieferkettengesetz deutlich ab: Weniger Pflichten, weniger Kontrolle, weniger Klimaschutz. Menschenrechts- und Umweltstandards geraten ins Wanken – trotz Kritik der Ombudsfrau und Zivilgesellschaft.

12.12.2025 – Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament einigten sich Anfang der Woche vorläufig darauf, das europäische Lieferkettengesetz abzuschwächen. Damit fallen zentrale Vorgaben für Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten deutlich milder aus als ursprünglich geplant. Die Entscheidung ist Teil des sogenannten Omnibus-Pakets, mit dem die EU Bürokratie abbauen und Regeln für Unternehmen vereinfachen will.

Deutlich weniger Unternehmen betroffen

Die Einigung betrifft zwei Kernbereiche: die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Sorgfaltspflichten in Lieferketten (CSDDD). Berichtspflichten gelten künftig nur für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen € Umsatz. Für alle darunterliegenden Unternehmen entfallen sie. Rund 80 Prozent der Unternehmen müssten die CSRD-Kriterien somit nicht mehr erfüllen.

Lieferketten sollen nur noch für Firmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Umsatz gelten. Damit schrumpft auch hier der Kreis der betroffenen Unternehmen stark, offizielle Daten zu den betroffenen Unternehmen gibt es allerdings nicht.

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Die Pflicht, einen Klimaplan aufzustellen, soll komplett entfallen und die vorgesehene EU-weite, harmonisierte zivilrechtliche Haftung wurde gestrichen. Unternehmen unterliegen auch künftig nur nationalen Haftungsregeln. Bei Verstößen drohen weiterhin maximal 3 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes als Strafe. Die neuen Regeln sollen erst bis spätestens Juli 2029 vollständig gelten. Dies bedeutet einen Aufschub um ein weiteres Jahr, nachdem bereits eine Verschiebung auf 2028 anstelle von 2026/2027 diskutiert wurde.

Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten und Klimaschutz im Geschäftsmodell gestrichen

Die deutsche Kampagne Initiative Lieferkettengesetz warnte bereits im Januar 2025 davor, dass geplante Änderungen im EU-Wettbewerbskompass einen radikalen Abbau von Menschenrechts- und Umweltschutzregeln bedeuten könnten. Die Initiative kritisiert den Kompromissvorschlag scharf. Er unterlaufe den Anspruch, globale Lieferketten transparenter und gerechter zu machen, sowie Menschenrechte und Umwelt zu schützen, grundlegend.

„Der vereinbarte Text wurde zu großen Teilen aus dem von Rechtsextremen gemeinsam mit der EVP vorgelegten Gesetzesentwurf übernommen. Diesem Vorschlag zuzustimmen, käme einer Legitimierung der sich neu formierenden rechten Allianz in Europa gleich. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, den Vorschlag im EU-Rat abzulehnen“, kommentiert Sofie Kreusch für die Initiative Lieferkettengesetz. Das überarbeitete Gesetz entbinde die meisten Unternehmen von der gesetzlichen Verpflichtung, sich ernsthaft mit Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten und Klimaschutz in ihrem Geschäftsmodell zu befassen.

Schnellverfahren unter Einfluss großer fossiler Konzerne

Die Initiative berichtet zudem, die Abschwächung des Lieferkettengesetzes sei unter einer groß angelegten Einflussnahme fossiler US-Konzerne zustande gekommen.

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„Das Omnibus-I-Paket droht einen gefährlichen Präzedenzfall zu schaffen, der weiteren Deregulierungsinitiativen den Weg ebnet und die Balance zwischen öffentlichem Interesse und Konzernmacht zulasten der Bürger*innen verschiebt – und letzten Endes jegliche demokratisch beschlossene Regelung zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt bis zu Unkenntlichkeit aushöhlt“, warnt Kreusch.

Ende November hatte die EU-Ombudsfrau bestätigt, dass die EU-Kommission bei der Ausarbeitung des Omnibus-I-Vorschlags ihre eigenen Sorgfaltspflichten missachtet habe, da weder Folgenabschätzung noch eine regelkonforme Konsultation durchgeführt wurden.

Rückschritt für die nachhaltige Transformation

Die neue Regelung entbindet viele Unternehmen von der Pflicht zu Nachhaltigkeits- und Sorgfaltsprüfungen. Ohne verpflichtenden Klimaplan fehlt der verbindliche Rahmen für CO₂-Reduktion und klimafreundliches Wirtschaften. Auch grundlegende Daten, etwa für eine nachhaltigere Kreditvergabe, werden nicht mehr erfasst werden können. Die Abschaffung der EU-weiten Haftung erschwert Betroffenen von Ausbeutung oder Umweltverstößen den Zugang zu rechtlichem Schutz.

Der Beschluss erfolgte kaum zwei Wochen nachdem bereits die EU-Entwaldungsverordnung auf ähnliche Weise abgesägt wurde. Parlament und Rat müssen den Kompromiss noch endgültig bestätigen, allerdings gilt dies als Formsache. jb

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