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EU gibt grünes Licht für Mieterstrom

Ortstermin auf dem Dach der Haasestraße im Berliner Bezirk Friedrichshain: Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries und NATURSTROM-Vorstand Tim Meyer diskutierten über das Mieterstromgesetz. (Foto: Clemens Weiß / energiezukunft)
Ortstermin auf dem Dach der Haasestraße im Berliner Bezirk Friedrichshain: Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries und NATURSTROM-Vorstand Tim Meyer diskutierten über das Mieterstromgesetz. (Foto: Clemens Weiß / energiezukunft)

Nachdem die deutsche Bundesregierung das Mieterstromgesetz auf den Weg gebracht hatte ging es im Juli durch den Bundesrat. Die EU-Kommission hat nun die Förderung von PV-Mieterstrom beihilferechtlich genehmigt – damit können Projekte durchstarten.

22.11.2017 – Die Förderung durch das am 25. Juli 2017 in Kraft getretene Mieterstromgesetz stand unter dem Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Kommission, das galt aber in Branchenkreisen eher als eine Formalie. Kein großer Wurf aber ein wichtiges Signal – so schätzen Experten das Mieterstromgesetz insgesamt ein. Denn richtig profitabel sei es in dieser Form noch nicht. Dennoch bieten einige Akteure das Modell bereits an. Denn trotz komplizierter Vorgaben stecken in dem Gesetz zwei wichtige Signale, sagt Tim Meyer, Geschäftsbereichsleiter Dezentrale Energieversorgung und Vorstand bei NATURSTROM: Die Energiewende kommt in die Städte, und auch Menschen ohne Eigenheim und ohne eigene Investitionsmöglichkeit können zukünftig von der Energiewende profitieren.

Gerade in den städtischen Lastzentren könnten sehr große Mengen Solarstrom ohne Netzausbau in die vorhandenen, leistungsfähigen Stromnetze integriert werden. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries, die sich erst vor kurzem beim Besuch eines Photovoltaik-Mieterstromprojektes in der Haasestraße im Berliner Bezirk Friedrichshain mit dem Ökoenergieversorger NATURSTROM ein Bild über die Möglichkeiten und Schwierigkeiten von Mieterstrom gemacht hatte hofft nun auch, dass die Mieter jetzt direkt von der Energiewende profitieren. „Es ist daher gut, dass Brüssel für unser Gesetz nun grünes Licht gegeben hat.“

Voraussetzung für den Mieterstromzuschlag ist, dass der Strom in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an dessen Bewohner geliefert wird. Von den Mietern nicht verbrauchter Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden. Der Mieterstromzuschlag wird als Abschlag auf die Einspeisevergütung gewährt. Denn der Mieterstromanbieter erhält nicht nur den Mieterstromzuschlag, sondern auch den Erlös aus dem Verkauf des Mieterstroms. Das Gesetz ist von Branchenverbänden kritisiert worden, u.a. weil Mieterstrom nicht von der EEG-Umlage ausgenommen wurde. Wohnungsunternehmen müssten damit auf das Stromgeschäft Gewerbesteuer zahlen, gewerbliche Immobilien ausgenommen, so zuletzt die Kritik der Grünen und der Linken.

Energiewende aktiv mitgestalten

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) rechnet nun mit einem deutlich wachsenden Mieterinteresse an lokal erzeugten Solarstromangeboten. Aufgrund deutlich gesunkener Erzeugungskosten ließen sich diese oft preiswerter anbieten als konventionelle Stromtarife. Allein in den 20 größten deutschen Städten gebe es ein Potenzial von bis zu 33.000 PV-Anlagen auf großen Wohngebäuden. Schätzungen des Dachverbandes der Immobilienwirtschaft GdW zufolge könnten mit heutiger Technik 6-8 Gigawatt Solarleistung alleine für Mieterstromprojekte im Geschosswohnungsbau umgesetzt werden – rund 1,4 Millionen Mieter könnten damit Solarstrom beziehen. Und auch wenn das Modell in der Form noch keinen großen Profit verspricht: „Wir beobachten am Markt eine stark wachsende Zahl an Akteuren, die aus den Startlöchern kommen und Mieterstromprojekte umsetzen wollen“, berichtet Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft: „Neben Wohnungsbaugesellschaften legen wir insbesondere auch Stadtwerken das neue Geschäftsmodell zur Kundenbindung sehr ans Herz.“ na


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