Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - KommentareForderung, die Energierechtsnovelle im Bundestag nachzubessern

Ein Mann und eine Frau stehen auf einem Solardach
Solarstrom erzeugen und teilen: Der Kabinettsbeschluss zur Energierechtsnovelle lässt Chancen ungenutzt, um die Menschen noch besser an der Energiewende zu beteiligen. (naturstrom AG/Simon Thon)

An der vom Bundeskabinett verabschiedeten EnWG-Novelle gibt es Kritik aus der Branche. Wichtige Regelungen zur Modernisierung und Flexibilisierung des Stromsystems sowie Chancen zur Beteiligung an der Energiewende lassen weiter auf sich warten.

07.08.2025 – „Gut, dass die EnWG-Novelle kommt. Der Kabinettsbeschluss lässt jedoch Chancen ungenutzt, um die Menschen noch besser an der Energiewende zu beteiligen“, kommentiert Oliver Hummel, Vorstandsvorsitzender der naturstrom AG, die gestern im Bundeskabinett verabschiedete EnWG-Novelle. Die Bundesregierung habe es verpasst, den für Mieterstrom und Quartierskonzepte zentralen Begriff der Kundenanlage zu klären. „Hierauf wartet die Branche seit einem Einzelfallurteil des EuGH im November dringend. Die aktuelle Unsicherheit bremst neue Projekte massiv aus, da viele Netzbetreiber keine neuen Kundenanlagen mehr genehmigen. Der Gesetzgeber muss daher zügig eine praxisnahe und rechtssichere Regelung treffen, die dezentrale Belieferungskonzepte für potenziell Millionen Haushalte wieder ermöglicht.“

Weitere Anreize für Energy Sharing setzen

Nach mehreren Jahren werde nun endlich die Vorgabe der EU zur Einführung von Energy Sharing umgesetzt. Damit aus dem Konzept ein funktionierendes Geschäftsmodell vor allem für Bürgerenergie-Gesellschaften werden kann, wären aber noch zusätzliche Anreize nötig, so Hummel weiter. „Positiv zu bewerten ist die Absicherungspflicht für Energieversorger, die mit der Novelle etabliert werden soll. Die Regelung schützt Verbraucher:innen vor dubiosen Discountanbietern und sorgt für mehr Fairness im Wettbewerb. Sie könnte zudem als Sprungbrett dienen, um auch die Schaffung von Backup-Kapazitäten wettbewerblich anzureizen, anstatt technologiespezifisch Gaskraftwerke auszuschreiben.“

Mehr zum Thema

Nachgefragt

Unklarheiten zum Begriff der Kundenanlage bestehen vorerst weiter

Der Begriff der Kundenanlage im deutschen Energierecht steht im Konflikt mit dem EU-Recht. Spätestens seit der BGH-Entscheidung in einem konkreten Fall ist klar, dass der Gesetzgeber tätig werden sollte. Dr. Johannes Hilpert erklärt, worum es geht.

Dr. Johannes Hilpert arbeitet als Projektleiter bei der Stiftung Umweltenergierecht.

Stimmen aus der Solarbranche

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) appelliert an den Bundestag, im Rahmen der aktuellen EnWG-Novelle die Rechtsunsicherheiten für Betreiber von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern und in Gewerbearealen zu beseitigen, die durch ein jüngstes BGH-Urteil zur Kundenanlage entstanden seien. „Andernfalls werden wichtige Aktivitäten zur Solarisierung deutscher Innenstädte und Gewerbegebiete und damit zur Strompreissenkung bei Mietern und Unternehmen ausgebremst“, mahnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Gemeinschaftliche solare Nutzungskonzepte wie Mieterstrom, On-Site PPA oder die vom Gesetzgeber gerade erst eingeführte Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sind ansonsten ernsthaft in Gefahr. Der Gesetzgeber ist jetzt gefragt, umgehend wieder Rechtssicherheit herzustellen, die entstandene Regelungslücke zu schließen und diesen neuen Energiewende-Bremsklotz schnell zu beseitigen.“

Mehr zum Thema

Personen schreiben Forderung "Energie in Bürgerhand" an den Sockel eines Windrades
Impulspapier IÖW und Leuphana Universität

Wie die Politik Bürgerenergie stärken sollte

Noch immer kämpfen Bürgerenergieakteure für mehr Handlungsspielraum bei der gemeinschaftlichen Energieerzeugung. Die Politik ist gefordert, bestehende Hürden abzubauen. Welche genau, beschreibt das Impulspapier einer Nachwuchs-Forschungsgruppe.

Hoher Handlungsbedarf beim Thema Flexibilisierung der Stromnetze

Aus Sicht der Solar- und Speicherbranche sei es auch nicht nachvollziehbar, weshalb relevante Regelungen zur Vereinfachung, Vereinheitlichung und Digitalisierung von Netzanschlüssen, die in einem Branchendialog erarbeitet wurden, im Gesetzesentwurf bislang nicht enthalten sind.

Wesentliche Verbesserungsvorschläge zu den Netzanschlussbedingungen würden auf einen breiten Konsens in der Energiewirtschaft treffen. Für eine effizientere und kostengünstigere Energiewende sollten diese Maßnahmen daher schnell umgesetzt werden. Unter anderem sollte die Transparenz über die Auslastung der Stromnetze erhöht werden. Dies würde es Solaranlagen-Projektierern viel Aufwand ersparen und ermöglichen, sich vor dem Stellen eines Netzanschlussbegehrens zunächst selbst zu informieren.

Beim Thema Netze gebe es insgesamt einen hohen Handlungsbedarf, mahnt Körnig: „Der Bundestag sollte die Digitalisierung von Netzanschlussbegehren vorschreiben und verbindliche Reservierungsmöglichkeiten für Netzkapazitäten schaffen, die in angemessener Form den Projektfortschritt berücksichtigen – zum einen, um die Planungs- und Investitionssicherheit für Projektierer zu verbessern, zum anderen, um die Blockade durch ungenutzte Zusagen zu vermeiden. Auch die Fristen im Netzanschlussprozess sollten einheitlich gestaltet und die Nicht-Einhaltung durch die Netzbetreiber sanktioniert werden.“

Mehr zum Thema

Strommast in einer roten Sonne
Flexibilisierung des Stromsystems

Solarenergie kann Netze stabilisieren, wenn man sie lässt

SolarPower Europe ruft zusammen mit anderen Verbänden die Behörden dazu auf, als Lehre aus dem Stromausfall auf der Iberischen Halbinsel die Nutzung des Potenzials der Photovoltaik zur Spannungsregelung zu ermöglichen.

Der Interessenverband der Solar- und Batteriespeicherbranche mahnt auch die dringende Umsetzung wichtiger Teile des Solarpaketes 2024 und Solarspitzengesetzes 2025 noch in der aktuellen EnWG-Novelle an. Die ausstehende beihilferechtliche Genehmigung der EU blockiere unter anderem, dass auf deutlich mehr für die Landwirtschaft und Parkraumbewirtschaftung genutzten Flächen zugleich effizient klimafreundlicher Solarstrom erzeugt werde. Auch die systemdienliche Glättung von Solarstrom-Einspeisespitzen durch Batteriespeicher liege deshalb auf Eis. „Diese Maßnahmen gelten auch in der neuen Koalition als unstrittig. Die für eine beihilferechtliche Genehmigung erforderliche Gesetzesänderung ist überfällig und sollte im Rahmen der aktuellen EnWG-Novelle minimal-invasiv umgesetzt werden“, fordert Körnig.

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

max 2.000 Zeichen