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Frankreich will geplante Obsoleszenz als Betrug ahnden

Hier enden unsere alten nicht mehr gebrauchten Elektrogeräte (Foto: JosefLehmkuhl, wikimedia.org, CC BY-SA 3.0).
Hier enden unsere alten nicht mehr gebrauchten Elektrogeräte (Foto: JosefLehmkuhl, wikimedia.org, CC BY-SA 3.0).

Die Garantie ist gerade abgelaufen, schon gehen diverse Elektrogeräte scheinbar zufällig kaputt. Manche Hersteller sollen vorsätzlich Bestandteile mit Sollbruchstellen verwenden. Frankreich plant jetzt dieses Vorgehen als Betrugsdelikt zu bestrafen.

25.10.2014 - Seit etwa 100 Jahren wird bereits die Frage diskutiert, ob die geplante Obsoleszenz wirklich existiert, oder nur ein Ammenmärchen ist. Dieser etwas sperrige Begriff bedeutet hierbei, dass im Produktionsprozess bewusst Bestandteile verarbeitet werden, die eine geringere Qualität haben oder auch vorzeitig altern. Dadurch können die hergestellten Geräte nach kurzer Zeit nicht mehr genutzt werden und müssen frühzeitiger ersetzt werden, als es ohne die mangelhaften Bestandteile der Fall wäre. Der amerikanische Gesellschaftskritiker Vance Packard hatte schon 1960 mit seinem Buch „The waste makers“ darauf aufmerksam gemacht, dass die Industrie absichtlich Güter mit einer geringeren Dauerhaftigkeit fertigen würde.

Frankreich möchte nun gegen die geplante Obsoleszenz insofern vorgehen, dass das absichtlich herbeigeführte vorschnelle Altern von Elektrogeräten künftig als Betrug bestraft werden soll. Das vorbereitete Gesetz nahm in der vergangenen Woche nun die erste Hürde in der Nationalversammlung. Sollte eine absichtliche Obsoleszenz nachgewiesen werden können, drohen künftig Haftstrafen bis zu zwei Jahren und Geldbußen bis zu einer Höhe von 300.000 Euro.

In Deutschland vorerst keine Gesetzesänderungen erwartet

Auch in Deutschland wurde das Thema der vorsätzlich vorgenommenen Sollbruchstellen von Verbraucherschützern bereits ins Visier genommen. Ein entsprechendes Gutachten wurde in der vergangenen Legislaturperiode beim Umweltbundesamt in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen im nächsten Jahr veröffentlich werden. Vorher sollen in Deutschland auch keine Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht werden, die vergleichbar mit den französischen wären.

Jedoch veröffentliche die ARGE REGIO Stadt- und Regionalentwicklung GmbH bereits 2013 im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen eine Studie, die konkrete Beispiele der geplanten Obsoleszenz belegte. Dabei wurde neben den Entstehungsursachen und Schadensfolgen auch ein Handlungsprogramm vorgestellt. Die Politik sollte nach Meinung der Studie unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, um die geplante Obsoleszenz zu unterbinden.

Rolle der Konsumenten

Es bleibt abzuwarten, inwiefern ein Nachweis über Vorsätzlichkeit, wie er in Frankreich bald erforderlich ist, überhaupt erbracht werden kann. Handelt es sich etwa um ein fest verklebtes Gehäuse eines Laptops, erschwert dies eine mögliche Reparatur und wäre vergleichsweise leicht nachweisbar. Ähnlich verhält es sich mit Geräten, deren Akku nicht austauschbar ist. Absichtlich eingebaute Sollbruchstellen, die mit einer rückwärts laufenden „Zeitschaltuhr“ ausgestattet sind, wären jedoch weitaus schwieriger nachzuweisen. Schließlich können Hersteller produktionskostensparende und minderwertige Bauteile verwenden, ohne dabei ein Gesetz zu brechen. Letztendlich entscheiden hier die Kunden selbst, ob sie manchmal vielleicht auf günstigere und damit auch kurzlebigere Produkte verzichten wollen. Die Signalwirkung der Nachfrage ist hierbei unabhängig von der Politik und kann durchaus eine wichtige Rolle spielen. jk


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