Klimatransparenz-Klage: Gericht stärkt Transparenzpflicht für fossile Investments

Deutschland legt Geld in Öl- und Gasaktien an. Ein Gericht verpflichtet nun das Innenministerium, Aktienverkäufe teilweise offenzulegen, nicht aber bestehende Investitionen. Klimaaktivisten fordern mehr Transparenz über fossile Staatsbeteiligungen.
23.02.2026 – Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Bundesministerium des Innern (BMI) verpflichtet, sämtliche Aktien offenzulegen, die es in den Jahren 2021 bis 2023 verkauft hat. Geklagt hatte der Berliner Arzt Michael Schreinert, der sich in der Klima-Initiative FOSSIL FREE Berlin engagiert und von der Umwelt- und Menschenrechtsorganisation urgewald unterstützt wird.
Ziel war, dass das Ministerium nicht nur vergangene Verkäufe, sondern auch die aktuell gehaltenen Beteiligungen – insbesondere an Öl- und Gasunternehmen – sowie die Klimawirkung des gesamten staatlichen Aktiendepots in Höhe von 18,9 Milliarden Euro transparent macht.
Klagen auf Klimatransparenz
Das BMI hatte sein Aktiendepot im Jahr 2021 nach eigenen Angaben vollständig umgestellt und angekündigt, damit einen ‚wichtigen Beitrag zum Klimaschutz‘ leisten zu wollen. Recherchen von Süddeutscher Zeitung und NDR im Jahr 2022 deckten jedoch Investitionen in Unternehmen wie Exxon Mobil sowie weitere klimaschädliche Öl- und Gaskonzerne auf. Bis heute kommentiert das Ministerium diese fossilen Beteiligungen nicht.
Das Gericht entschied differenziert: Während die veräußerten Aktien offengelegt werden müssen, besteht keine Verpflichtung, die im Depot verbliebenen Aktien oder deren Treibhausgasbilanz zu veröffentlichen. Im Verfahren blieb unbestritten, dass das Ministerium in den vergangenen Jahren Anteile an klimaschädlichen Konzernen wie Shell und TotalEnergies erworben hatte.
Zukunftsfähige Kapitalanlagen
Schreinert ließ nach der Urteilsverkündung offen, ob er in Berufung gehen wird. „Der Weg zu echter Klima-Transparenz ist lang, dieses Urteil ist ein wichtiger erster Schritt“, erklärte er. Das öffentliche Interesse bleibe hoch: „Was ist aus den Aktien von Shell, TotalEnergies und Co. geworden, die Medienredaktionen erstmals 2023 im Staatsdepot aufdeckten?“ Öl- und Gaskonzerne verursachten erhebliche Klimaschäden. Der Bund solle bei seinen Börsengeschäften freiwillig transparent agieren und Investitionen in die fossile Brennstoffindustrie vermeiden.
Auch Kathrin Petz, Finanz-Campaignerin bei urgewald, fordert ein Umdenken. Der Bund müsse seiner Vorbildrolle bei der Kapitalanlage gerecht werden. Investitionen in expandierende Öl- und Gaskonzerne gefährdeten die Zukunft und verschärften die Klimakrise. Dass solche Unternehmen in öffentlichen Depots landeten, widerspreche dem Anspruch zukunftsfähiger Pensionsanlagen. Der Staat verfüge über erhebliche Gestaltungsmacht und müsse am Kapitalmarkt Teil der Lösung werden.
Transparenz in der staatlichen Finanzpolitik
Die Klage stützt sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes, das Bürgern grundsätzlich das Recht einräumt, Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten. Das Gericht hat jedoch deutlich gemacht, dass das IFG nicht automatisch zur Offenlegung laufender Vermögenswerte verpflichtet, sondern eine Abwägung zwischen Informationsinteresse der Öffentlichkeit und berechtigten Interessen des Staates erfordert. Die verkauften Aktien fallen unter die Auskunftspflicht, die verbleibenden Beteiligungen hingegen nicht, da hier die Transparenzpflicht durch Verwaltungsinteressen eingeschränkt wird. Das Urteil stärkt zumindest teilweise das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, setzt aber zugleich Grenzen für weitergehende Transparenzforderungen. Ob höhere Instanzen den Anspruch auf Offenlegung auch auf bestehende Beteiligungen und deren Klimabilanz ausdehnen, bleibt offen.
Mitte vergangenen Jahres entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits in einem ähnlichen Verfahren, dass die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (BVL) detaillierte Informationen zu ihrem Kapitalanlagenportfolio offenlegen muss. Die VBL verwaltet rund 65 Milliarden Euro für über fünf Millionen Pflichtversicherte. Geklagt hatten FragDenStaat und der Verein Finanzwende, nachdem die VBL Auskünfte über Investitionen verweigert hatte. Das Gericht bestätigte, dass die VBL als öffentlich verantwortete Einrichtung dem Informationsfreiheitsrecht unterliegt, betonte jedoch, dass Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben müssen. Das Urteil galt als Etappensieg für Transparenzbefürworter. Wie detailliert die VBL künftig Auskunft geben wird, ist bisher noch unklar. jb



















































