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Gesetzliche Definition von Ökostrom gefordert

Durchs Netz fließt erstmal alles, der Verbraucher hat es aber indirekt mit der Wahl des Stromanbieters mit in der Hand, welcher Zukunftsenergie er den Vorrang geben möchte. Solaranlage auf einer ehemaligen Mülldeponie bringt Ökostrom nach Berlin. (Fot
Durchs Netz fließt erstmal alles, der Verbraucher hat es aber indirekt mit der Wahl des Stromanbieters mit in der Hand, welcher Zukunftsenergie er den Vorrang geben möchte. Solaranlage auf einer ehemaligen Mülldeponie bringt Ökostrom nach Berlin. (Foto: Nicole Allé)

Grünstrom oder doch nur Graustrom? Wer sich für Ökostrom entscheidet will dem Produkt vertrauen. Bestimmte Ökostrom-Siegel machen den Markt zwar transparenter, doch es fehlt eine gesetzliche Definition des Begriffs – die wäre rechtlich aber möglich.

07.09.2014 – Der EnergieVision e.V. vergibt das Ökostrom-Gütesiegel ok-power, um es Verbrauchern zu erleichtern, Ökostrom mit Umweltnutzen schnell und sicher zu erkennen. Dennoch gibt es bislang keine gesetzliche Regelung, was eigentlich Ökostrom oder grüner Strom ist. Eine gesetzliche Definition wäre aber sowohl nach europäischem als auch nach deutschem Recht grundsätzlich möglich – so das Ergebnis eines von der Energievision in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens, das durch die Berliner Kanzlei BBH – Becker, Büttner, Held erstellt worden ist.

Hintergrund der Studie ist die weit verbreitete Verwendung des Begriffs Ökostrom auch für Produkte, die aus ökologischer Sicht nur eine geringe Qualität haben und mit keinem weiter reichenden Beitrag für Klimaschutz oder Energiewende verbunden sind. Neben Produkten, die nach strenger Qualitätsprüfung etwa das „ok-power“- oder das „Grüner-Strom“-Label tragen, gibt es darunter auch viele Produkte, die mit geringeren Qualitätsstandards geprüft oder gar nicht zertifiziert sind. Eine gesetzliche Definition würde – ähnlich wie bei Bioprodukten, die gesetzlich mit Biosiegel definiert sind – mehr Klarheit und Sicherheit für den Verbraucher bringen.

Rund 5,7 Millionen Haushaltskunden beziehen in Deutschland Ökostrom. Der Markt wächst stetig und wird dadurch naturgemäß unübersichtlicher. „Viele Stromanbieter verkaufen Ökostrom, der diesen Namen nicht verdient“, sagt dazu Udo Sieverding, für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Vorstand von EnergieVision e.V. Momentan verpflichtet das deutsche Recht nur zum Nachweis der Stromherkunft. Damit erfährt der Verbraucher zwar, aus welchen Erneuerbaren-Energien-Anlagen der Strom stammt – ob damit ein wirklicher Nutzen für den Umwelt- und Klimaschutz verbunden ist, bleibt dagegen unklar. Verbraucher fühlten sich dadurch getäuscht und echter Ökostrom mit Umweltnutzen gerate zu Unrecht in Misskredit, so Sieverding.

EnergieVision fordert deshalb schon seit langem, dass Ökostrom nicht nur Strom aus regenerativer Produktion sein muss, sondern der Ökostrom-Anbieter zudem neue Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung bauen oder einen Beitrag zur technischen Integration von fluktuierender Solar- und Windstromerzeugung leisten müsste. na


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Kommentare

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Alex Kasakow 11.09.2014, 19:15:44

+230 Gut Antworten

Vielen Dank für diesen Artikel. Habe nun auch einen Artikel darüber veröffentlicht. Solche Gutachten kann man nur begrüßen. Der Markt ist mehr als unübersichtlich und die Stromtarife, die Tochterunternehmen der großen Konzerne noch mehr. Da blickt doch keiner mehr durch, wenn man sich nicht täglich mit diesem Thema auseinandersetzt.

 

Grüße/Alex


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