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BundestagGrüne wollen Klimaschutz-Pflicht im Grundgesetz verankern

Klimaschutz ins Grundgesetz fordern die Grünen
Die Grünen wollen den Klimaschutz im Grundgesetz verankern. (Foto: pixabay, CC0 1.0)

Das Grundgesetz soll künftig Bundesregierungen zum Klimaschutz verpflichten, darüber wollen die Grünen noch diese Woche im Bundestag diskutieren lassen. Wer dann verbindliche Klimaziele wie das Pariser Abkommen ignoriert, begeht Verfassungsbruch.

26.09.2018 – Hat der Gesetzentwurf Erfolg, wäre die Bundesregierung per Grundgesetz zum Klimaschutz verpflichtet und der Bundestag könnte keine Gesetze mehr beschließen, die dem entgegenstehen. Für den Klimaschutz wäre das ein Meilenstein, denn immer wieder ignorieren Bundesregierung und Landesregierungen eigene Klimaziele oder das Pariser Klimaabkommen.

Besonders sichtbar wird dies beim Klimaziel für das Jahr 2020: Mehrfach hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel dessen Einhaltung versprochen, aber nicht entsprechend gehandelt. Jetzt ist klar: Sie wird ihr Versprechen brechen, der Klimaschutz genießt offenbar keine Priorität.

Damit sich das ändert, wollen die Grünen den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes am Donnerstag in den Bundestag einbringen und diskutieren. Wann darüber abgestimmt wird, ist noch unklar. Gebilligt werden muss die Änderung auch vom Bundesrat – in beiden Parlamentskammern mit einer Zweidrittelmehrheit.

Es geht um den Artikel 20a

Der Gesetzentwurf liegt energiezukunft vor. Demnach soll konkret der Artikel 20a erweitert werden. Dort heißt es seit 2002, als der Passus das letzte Mal verändert wurde: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Grundsätzlich beinhaltet das auch den Klimaschutz, die Aussagen sind allerdings zu unkonkret.

Für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindliche Ziele und Verpflichtungen des Klimaschutzes binden alle staatliche Gewalt unmittelbar.Die Grünen planen deshalb eine Erweiterung um den Klimaschutz, künftig soll es zusätzlich heißen: „Für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindliche Ziele und Verpflichtungen des Klimaschutzes binden alle staatliche Gewalt unmittelbar.“ Damit wäre in Zukunft auch das Pariser Klimaabkommen verpflichtend. Zudem soll dem Artikel 20a ein weiterer Satz hinzugefügt werden: „Die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung ist untersagt.“

Änderung des Steuerartikels ermöglicht CO2-Preis

Zusätzlich angepasst werden soll der Artikel 106 und somit eine Besteuerung des klimaschädlichen CO2 möglich werden: „Verbrauchssteuern sind alle Steuern, die am Verbrauch bestimmter Stoffe ansetzen, unabhängig davon, wer den Stoff verbraucht und ob der Stoff, der verbraucht wird, ein Gemeingut darstellt, das nicht gehandelt wird.“ Damit reagieren die Grünen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Brennelementesteuer für AKW-Betreiber für rechtswidrig erklärt hatte. Die Richter hatten den Begriff „Verbrauchssteuer“ sehr eng ausgelegt, das soll sich nun im Hinblick auf eine CO2-Besteuerung ändern.

Mit der Änderung wollen die Grünen Bundesregierung und Bundestag mehr Spielraum bei der Besteuerung aus Klimaschutzgründen geben, um ein „Gesamtkonzept zum Klimaschutz zu ermöglichen“, wie es in der Argumentation zum Gesetzentwurf heißt.

Untätigkeit beenden

Eine verfassungsrechtliche Stärkung des Klimaschutzes ist unumgänglich.Die Grundgesetzänderung begründet die Bundestagsfraktion mit der Untätigkeit der Bundesregierung: „Angesichts der fortschreitenden Klimakrise und der hinter dem Erforderlichen zurückbleibenden bisherigen Klimapolitik Deutschlands ist eine verfassungsrechtliche Stärkung des Klimaschutzes unumgänglich.“

Unmittelbare Kosten werde die Änderung nicht nach sich ziehen, beteuert die Fraktion. Und falls doch, gelte, „dass auch kostenträchtige Maßnahmen auf dem Gebiet des Klimaschutzes Deutschland weniger kosten werden, als es die Folgen eines ungebremsten Klimawandels täten.“ cw


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