Greenwashing: Grünes Label, fossiler Kern?

Trotz neuer EU-Regeln bleibt Geld aus ESG-Fonds in Fossilen investiert. Viele Anbieter umgehen die ESMA-Richtlinien durch kreative Umbenennungen. Finanzwende und urgewald fordern striktere Kontrollen und ein Verbot fossiler Investitionen.
26.02.2026 – Die im Mai 2025 eingeführten Namensleitlinien der European Securities and Markets Authority (ESMA) sollten Greenwashing eindämmen und fossile Investments in Nachhaltigkeitsfonds zurückdrängen. Zwar haben die Vorgaben zu mehr Transparenz geführt, doch ein erheblicher Teil fossiler Investitionen bleibt bestehen, zeigt eine Studie von Finanzwende und urgewald in Kooperation mit Facing Finance.
Zu wenig Transparenz bei ESG-Fonds
Für Privatanleger war lange kaum nachvollziehbar, wie klimafreundlich ein ESG-Fonds tatsächlich investiert. Viele Produkte mit nachhaltigen Begriffen im Namen hielten zugleich umfangreiche Beteiligungen an fossilen Unternehmen, was nachhaltige Entscheidungen bei der Geldanlage erschwerte.
Die neuen Namensleitlinien wurden von der ESMA eingeführt und definieren, unter welchen Voraussetzungen Fonds Nachhaltigkeitsbegriffe im Namen verwenden dürfen. Für bestimmte Bezeichnungen wie „Climate“ oder „Sustainable“ schreiben sie verbindliche Ausschlusskriterien vor – darunter Beschränkungen für Investitionen in fossile Brennstoffe.
Die Studie analysiert zum einen, ob die neu eingeführten ESMA-Namensleitlinien dazu beigetragen haben, Greenwashing – zumindest im Bereich Klimaschutz – einzudämmen und die Transparenz auf dem ESG-Fondsmarkt zu verbessern. Zum anderen untersucht sie, welche Auswirkungen ein ähnlicher Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR 2.0) auf den Markt für nachhaltige Fonds hätte.
Greenwashing eindämmen
Im Zentrum der Analyse stehen Fonds mit Begriffen wie „Environment“, „Sustainable“ oder „Impact“ im Namen. Für diese sogenannten ESI-Fonds gelten seit Mai 2025 Standards für fossile Beteiligungen. Nach Einführung der Leitlinien verkaufte zumindest ein Teil der Fonds fossile Wertpapiere mit einem Wert von rund 3,3 Milliarden Euro.
Zahlreiche Anbieter benannten allerdings auch ihre Fonds um. Insgesamt 604 Produkte tragen inzwischen neue Namen. 11,4 Milliarden Euro – mehr als 60 Prozent der ursprünglich betroffenen fossilen Investitionen – liegen damit außerhalb des Geltungsbereichs der ESMA-Leitlinien. Statt eindeutig nachhaltiger Begriffe verwenden Anbieter nun Bezeichnungen wie „Screened“ oder „Advanced“, die nicht unter die regulatorischen Vorgaben fallen. Zusätzlich befinden sich weiterhin 1,9 Milliarden Euro an fossilen Investitionen in Fonds, die diese nach den neuen Regeln eigentlich hätten verkaufen müssen.
„Durch die ESMA-Leitlinien hat sich bei nachhaltiger Geldanlage die Spreu vom Weizen getrennt. Verbraucher*innen können sich auf dem ESG-Markt nun deutlich besser orientieren als zuvor“, sagt Magdalena Senn, Referentin für nachhaltige Finanzmärkte bei der Bürgerbewegung Finanzwende. „Doch die massenhafte kreative Umbenennung von Fonds zeigt, dass dieser Schritt nicht ausreicht, um den ESG-Markt insgesamt zukunftsgerecht zu gestalten. Auch die noch bestehenden fossilen Investitionen in ‚Nachhaltigkeits‘-Fonds bereiten uns Sorgen. Das zeigt: Regeln alleine reichen nicht – es braucht auch Aufsichtsbehörden, die ihren Auftrag konsequent erfüllen und die Einhaltung der Regeln kontrollieren.“
Die Autorinnen kritisieren, dass Fonds, die mit ESG-Kriterien werben dürfen, aber keine ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffe im Namen führen, von der ESMA-Leitlinie nicht berührt werden. Betroffen wären sie allerdings von der anstehenden SFDR-Reform.
Transparenz schaffen 2.0
Die ursprüngliche SFDR, die seit 2021 in Kraft ist, war eigentlich als reine Offenlegungsverordnung gedacht. Sie sollte Transparenz schaffen, wurde aber vom Markt schnell als eine Art Label-System verstanden. Bisher werden Fonds nach ihrer Dunkelgrün-Intensität in drei Artikel eingeteilt. Artikel 6 sind herkömmliche, ‚graue‘ Fonds ohne expliziten Nachhaltigkeitsfokus. Artikel 8 sind ‚hellgrüne‘ Fonds, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben, aber Nachhaltigkeit nicht als primäres Anlageziel haben. Artikel 9 sind ‚Dunkelgrüne‘ Fonds, die eine gezielte nachhaltige Investition anstreben. Besonders die Kriterien für Artikel 8 waren dabei sehr schwammig. Viele Fonds landeten in dieser Kategorie, obwohl sie weiterhin massiv in fossile Brennstoffe investierten, solange sie irgendeinen ESG-Filter anwandten, etwa den Ausschluss von Streubomben.
Der Reformvorschlag für eine SFDR 2.0 will drei neue Fondskategorien festlegen und definieren. „Nachhaltigkeit“ (Artikel 9), „Transition“ beziehungsweise „Übergang“ (Artikel 7) und „ESG-Grundlagen“ (Artikel 8). Nach Berechnungen der Autorinnen müssten Fonds, die künftig der Kategorie „Nachhaltigkeit“ zugeordnet würden, zusätzliche fossile Investitionen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro veräußern. In der Kategorie „Transition“ wären es 2,3 Milliarden Euro. Beide Kategorien sehen robuste Ausschlüsse für fossile Unternehmen vor, darunter erstmals auch einen Ausschluss bei fossiler Expansion.
Anders fällt die Bewertung für die Kategorie „ESG-Grundlagen“ aus. Hier sollen lediglich bestimmte Kohleunternehmen ausgeschlossen werden. Nach Einschätzung der Studie könnten dadurch über 100 Milliarden Euro – der Großteil der fossilen Investitionen in heutigen ESG-Fonds – weiterhin in Unternehmen fließen, die neue fossile Projekte vorantreiben oder keinen Paris-kompatiblen Kohleausstieg planen. Die Autorinnen warnen daher vor einer möglichen neuen Greenwashing-Lücke.
Forderungen an Aufsicht und Gesetzgeber
Die neuen Regeln zeigen zwar Wirkung, lassen jedoch weiterhin Spielräume, über die erhebliche fossile Investitionen im nachhaltigen Fondsmarkt bestehen bleiben, schließen die Autorinnen der Studie.
„Die Nachfrage von Anleger*innen nach nachhaltigen Investitionen ist nach wie vor hoch“, ergänzt Co-Autorin Julia Dubslaff, Finanz-Analystin bei urgewald. „Entsprechend groß ist der Anreiz für Fondsmanager*innen, solche Produkte aufzulegen. Unsere Studie belegt: Vermögensverwalter nutzen bestehende Lücken für fossile Investitionen aus. Da die Anbieter offenbar wenig eigenen Ansporn haben tatsächlich nachhaltig zu handeln, braucht es klare und zukunftsgerechte Vorgaben von Politik und Regulierern.“
Die Autorinnen fordern, dass nationale Aufsichtsbehörden die Einhaltung der ESMA-Namensleitlinien konsequent prüfen und für eine europaweit einheitliche Umsetzung sorgen. Fossile Expansion müsse zudem in sämtlichen künftigen SFDR-Kategorien ausgeschlossen werden – auch in der Kategorie „ESG-Grundlagen“. Dafür seien verbindliche Vorgaben durch die Gesetzgeber auf EU-Ebene notwendig. jb




















































