Versorgungssicherheit: Grundsatzeinigung mit EU zur Gaskraftwerksstrategie

Die EU und Deutschland haben sich auf die Grundlagen der deutschen Kraftwerksstrategie geeinigt. Umweltorganisationen sowie die Erneuerbare Energiewirtschaft fordern einen technologieoffenen Ansatz statt Ausschreibungen für Gaskraftwerke.
19.01.2026 – Nach monatelangen Verhandlungen hat die Bundesregierung eine Grundsatzeinigung mit der Europäischen Kommission über die Eckpunkte der umstrittenen Kraftwerksstrategie erzielt. Im Kern geht es um den subventionierten Bau neuer steuerbarer Kapazität sowie die Einführung eines Kapazitätsmarkts, um die Versorgungssicherheit in Zeiten geringer Erneuerbarer Einspeisung ins Stromnetz zu gewährleisten.
Auf diesen Rahmen haben Bundesregierung und EU sich geeinigt
Die Kraftwerksstrategie sieht vor, dass noch in diesem Jahr 12 GW neue, steuerbare Kapazität ausgeschrieben werden. Davon müssen 10 GW über einen längeren Zeitraum – vorgesehen sind 10 Stunden – Strom erzeugen können. Diese Langfristkapazitäten sollen die Versorgung sichern und spätestens bis 2031 ans Netz gehen. Das Langfristkriterium schließt fast alle Alternativen zu Gaskraftwerken aus. Batteriespeicherprojekte können sich beispielsweise nur auf die übrigen 2 GW bewerben, für die das Kriterium nicht gilt.
Alle geförderten Gaskraftwerke müssen wasserstofffähig sein und im Einklang mit den Klimazielen bis spätestens 2045 vollständig dekarbonisieren. Feste Umstellungsfristen gibt es nicht, stattdessen soll eine vorzeitige Dekarbonisierung über Differenzverträge angereizt werden. Vorgesehen sind dabei Ausschreibungen für bis zu 4 GW, für die bei einer frühzeitigen Umstellung auf Wasserstoff die zusätzlichen Brennstoffkosten erstattet werden.
Die Kraftwerksstrategie sieht neben Investitionshilfen auch einen Kapazitätsmarkt vor, über den Betreiber ab 2027 nicht nur für erzeugten Strom, sondern auch für die Bereithaltung von Stromkapazitäten bezahlt werden. Als wirtschaftliches Instrument ist der Kapazitätsmarkt in Deutschland umstritten, u.a. steht die Kosteneffizienz in Frage.
Die EU-Kommission muss die Kraftwerksstrategie nach Vorlage des Gesetzentwurfs noch beihilferechtlich genehmigen.
Steuerbare Kapazitäten schaffen
Weitere Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die spätestens im Jahr 2031 verfügbar sein müssen, wurden zudem für 2027 und 2029/2030 angekündigt. Der Umfang der Kapazitäten hat die Bundesregierung nicht spezifiziert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) veröffentlichte allerdings einen regierungsinternen Entwurf, in dem von Kapazitäten im Umfang von 21 bis 26 Gigawatt 2027, und einem Umfang weiteren 3 bis 8 Gigawatt 2029 die Rede ist. Insgesamt würde damit ein Umfang von 41 Gigawatt an steuerbarer Leistung Kapazitäten geschaffen, der 2031 verfügbar sein soll. Für die weiteren Ausschreibungen gibt es keine technologischen Vorgaben, auch Bestandskraftwerke dürfen sich an den Ausschreibungen beteiligen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht in ihrem Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit vom September 2025 einen Bedarf von 22,4 GW gesicherter Leistung bis 2035.
Die Bundesregierung betont, die Kraftwerksstrategie sei notwendig, um die Stromversorgung etwa bei Dunkelflauten zu sichern. Die Einigung mit der EU-Kommission sei ein wichtiger Schritt, um Planungssicherheit für die Industrie zu schaffen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßt die Einigung grundsätzlich, mahnt jedoch an, dass ein einfaches und technologieoffenes Modell für den Kapazitätsmarkt ab 2032 gefunden werden müsse. Ähnlich äußerte sich auch der VKU, und schlägt zudem vor, die Ausgestaltung des Kapazitätsmechanismus solle sich an Erfahrungen anderer EU-Mitgliedsstaaten orientieren. Berücksichtigt werden sollte die umfassende Aktivierung dezentraler Flexibilitäten, sowohl auf Erzeugungsseite – etwa bestehende KWK-Anlagen – wie auf Nachfrageseite – etwa Speicher, E-Mobile, Wärmepumpen, Industrieprozesse.
Alternativen werden ignoriert
Umwelt- und Klimaschutzverbände, die Erneuerbare Energiewirtschaft und Teile der Opposition sprechen sich hingegen deutlich gegen die geplanten Subventionen der Bundesregierung aus. Unternehmen wie 1KOMMA5°, Octupus Energy und Green Planet Energy fordern einen technologieoffenen Ansatz statt Ausschreibungen für Gaskraftwerke. Dezentrale Lösungen wie Batteriespeicher, flexible Stromtarife oder virtuelle Kraftwerke könnten die Versorgungssicherheit günstiger und klimafreundlicher gewährleisten – ohne neue fossile Infrastruktur.
„Dezentrale Flexibilität und virtuelle Kraftwerke werden im Papier sowohl direkt als auch indirekt über die Erbringungsdauer ausgeschlossen. Im Ergebnis wird es bei einer Subvention von Gas bleiben, was den Strompreis über Umlagen für die Verbraucher erhöht“, kommentiert Philipp Schröder, CEO und Mitgründer von 1KOMMA5°. „Versorgungssicherheit lässt sich auch ohne neue Subventionen gewährleisten. Eine technologieoffene Absicherungspflicht verpflichtet alle Marktakteure, für ihre Leistung eine definierte Verfügbarkeit sicherzustellen – vom großen Kraftwerk bis zum Heimspeicher oder Elektroauto. Sie ist marktwirtschaftlich, sofort umsetzbar, benötigt keine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU und kommt ohne Subventionen, Wettbewerbsverzerrung oder zusätzliche Umlagen aus.”
Eine Grundsatzstudie des Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) kam Mitte 2024 ebenfalls zu dem Schluss, dass eine Absicherungspflicht die Energieversorgung in Deutschland effizienter und kostengünstiger sichern könnte. Eine Absicherungspflicht bedeutet vereinfacht gesagt, dass Stromversorger ihre Lieferverpflichtungen zum Beispiel am Terminmarkt absichern müssen. Derzeit ist das nicht der Fall. Unternehmen, die sich nicht absichern, können bei starken Preisschwankungen schnell Konkurs machen. Da ein Grundversorger die gestrandeten Kunden aufnehmen und entsprechend für sie zahlen muss, wird das Risiko, das diese Unternehmen eingehen, von anderen Marktakteuren mitgetragen. Ein Beispiel für einen solchen Fall war der drastische Anstieg der Energiepreise in der Gaskrise.
EU-Beihilferechts-Beschwerden gegen Subventionspläne
Der massive Zubau von Gaskraftwerken bis 2030 würde die Strompreise deutlich erhöhen, neue fossile Abhängigkeiten schaffen und die Klimaziele gefährden, kritisieren NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH),ClientEarth und der BUND.
„Die Einigung bedeutet, dass in Deutschland in den nächsten Jahren sehr viele neue klimaschädliche Gaskraftwerke gebaut werden. Die kurzfristigen Ausschreibungen sind dafür nur der Auftakt. Es gibt keine Strategie wie der Kraftwerkspark klimagerecht umgebaut werden soll“, kritisiertVerena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim BUND. „Das ist eine Energiepolitik von gestern, die klimagerechte, kostengünstige Lösungen vernachlässigt und fossile Geschäftsmodelle subventioniert. Mit diesen Weichenstellungen droht ein überdimensionierter, kostspieliger fossiler Schattenkraftwerkspark.“
Die Umweltverbände DUH, ClientEarth und die Energieunternehmen 1KOMMA5°, Octopus Energy und Green Planet Energy haben offiziell Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Sie werfen der Bundesregierung vor, mit der Strategie gegen EU-Beihilferecht zu verstoßen, indem sie den Wettbewerb verzerren und die Energiewende ausbremsen.
Alter Wein in neuen Schläuchen
Die aktuelle Kraftwerksstrategie ähnelt in vielen Punkten den Plänen der rot-grüne Vorgängerregierung. Nach einigem Warten erhielt der damalige Wirtschafts- und Klimaschutzminister eine beihilferechtliche Genehmigung der EU für die Förderung des Baus von 12,5 GW steuerbarer Leistung, von denen nur 5 GW durch nicht auf Wasserstoff umrüstbare Erdgaskraftwerke erbracht werden sollten. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die Idee aufgegriffen, die neue Kraftwerkskapazität jedoch mit mehr als 20 GW deutlich erhöhen wollen. Dies konnte sie letztendlich nicht bei der EU durchsetzen.
"Was Frau Reiche und Herr Merz jetzt als große Idee verkaufen, hätte man bereits Anfang letzten Jahres haben können“, kommentiert Katrin Uhlig, Mitglied von B90/ Die Grünen im Wirtschafts- und Energieausschuss sowie im Haushaltsausschuss. „Dann hätte es ein Jahr mehr Zeit für die Umsetzung gegeben. Stattdessen wurde wertvolle Zeit verspielt. Das monatelange Chaos war vermeidbar und diente einer unnötigen Selbstinszenierung. Wie wird das Ganze nun konkret und rechtssicher ins Gesetz gegossen? Auf diese zentrale Frage bleibt die Bundesregierung immer noch eine Antwort schuldig." jb





















































