Investitionsschutzverfahren: Klagen gegen die Energie- und Klimawende

Konzerne klagen mit Hilfe von Investitionsschutzabkommen gegen politische Entscheidungen von Staaten. Sie fordern Schadensersatz für die Folgen von Umwelt- und Klimaschutzgesetzen – häufig mit Erfolg.
19.09.2025 – Konzerne und Oligarchen führen Klagen mit Forderungen in Milliardenhöhe gegen Staaten. Klagegrund sind etwa die EU-Sanktionspolitik, die europäische Übergewinnsteuer für Energiekonzerne oder Klima- und Umweltgesetze. Anhand von zehn Fallstudien zeigen die NGOs PowerShift, Friends of the Earth Europe, die European Trade Justice Coalition, SOMO, und das Transnational Institute die Gefahr solcher Abkommen für die Energie- und Klimawende auf.
Basis der Fallstudien sind veraltete bilaterale Investitionsabkommen (BIT) zwischen EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten, von denen noch rund 1.000 in Kraft sind. Die Verfahren, bei denen ein ausländischer Investor einen Staat, in dem er investiert hat, verklagt, werden vor sogenannten Schiedsgerichten verhandelt, und auch ISDS (Investor-state dispute settlement) genannt. ISDS-Klauseln sind in Freihandels- und Investitionsabkommen gängig.
Klagen gegen Umwelt- und Klimaschutz
Eine der aktuellen Fallstudien ist die brisante Klage des in der Steueroase Jersey registrierten Öl- und Gasunternehmens Klesch Group, das Dänemark, Deutschland und die EU wegen der europäischen Übergewinnsteuer für Energieunternehmen verklagt. Das Schiedsgericht untersagte es dabei Deutschland, die Steuern einzuziehen, obwohl das Verfahren nach am Anfang steht. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass es für die Klesch Group möglicherweise schwierig werden könnte, im Fall eines Erfolgs die Steuer vom deutschen Staat zurückzufordern. Brisant ist dies, weil das Unternehmen inzwischen begonnen hat, diverse Ölraffinerien zügig zu veräußern. Verliert die Klesch Group ihre Klage, könnte sie behaupten, dem Unternehmen stehe kein Geld mehr zur Verfügung, um die Steuern zu zahlen.
Unter den ISDS-Fallstudien sind weiterhin die Klage des russischen Oligarch Mikhail Fridman gegen Luxemburg, das seine Vermögenswerte im Zuge der Russland-Sanktionen eingefroren hatte; die Klage des australischen Unternehmens Berkeley gegen Spanien, das Lizenzen für eine Uranmine wegen des Verstoßes gegen Umweltvorschriften für ungültig erklärt hatte, da der Abbau radioaktive Abfälle hinterlassen hätte; die Klage des Bergbaukonzerns Rio Tinto gegen Serbien, das Genehmigungen für eine Lithium-Mine eingefroren hatte; sowie eine Klage des chinesischen Unternehmens Huawei gegen Schweden, das Huaweis Produkte aus Gründen der nationalen Sicherheit aus seinem Telekommunikationsnetz ausgeschlossen hatte. Der Technologiekonzern droht auch Großbritannien und Tschechien mit Klagen, und auch Deutschland könnten wegen seiner 5G-Politik Klagen drohen.
In den vergangenen Jahren war bekannt geworden, wie viele fossile Unternehmen Staaten aufgrund einer ISDS-Klausel im Energiecharta-Vertrag für Klimaschutz wie Kohle- und Atomausstieg verklagt hatten. Der IPCC bezeichnete das Abkommen in seinem letzten Sachstandbericht deshalb ausdrücklich als Mittel der Fossilindustrie, Klimaschutz zu verhindern. Die EU trat im vergangenen Jahr mehrheitlich aus dem Energiecharta-Vertrag aus.
Der Austritt Deutschlands ist seit Dezember 2023 rechtsgültig. Gegen Regelungen, die nach dem Austritt eines Landes entschieden wurden, kann nicht mehr geklagt werden. Energiekonzerne haben allerdings ab dem Austritt noch 20 Jahre das Recht, gegen Gesetze vor dem Ausstieg zu klagen.
Verhandlungen hinter verschlossener Tür
Die ursprüngliche Idee der ISDS-Abkommen war, Investoren die Sicherheit zu bieten, nicht von lokalen Gerichten übervorteilt zu werden. Tatsächlich sicherten sie bisher oft die Ausbeutung wirtschaftlich schwächerer Länder durch reiche Investoren ab. Die Regelung gilt inzwischen auch deshalb als stark umstritten, weil die Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit und nicht vor legitimierten Gerichten ausgetragen werden, jedoch teils schwerwiegende und weitreichende Folgen etwa für Klimaschutz und Menschenrechte haben. NGOs bezeichnen die Schiedsgerichte als Paralleljustiz, die die Demokratie aushebeln.
„Diese Paralleljustiz gibt privaten Interessen Vorrang vor dem Gemeinwohl, untergräbt den Rechtsstaat und ist mit unserer Demokratie nicht vereinbar. Sie gefährdet Umweltschutz und die nationale Sicherheit und kann die Steuerzahlenden Milliarden kosten“, kritisiert Fabian Flues von PowerShift.
Über die vergangenen Jahrzehnte verklagten immer mehr fossile Energieunternehmen Staaten wegen Kohle- und Atomausstieg sowie anderen Klimagesetzgebungen. Die Entschädigungsforderungen fossiler Konzerne belaufen sich dabei auf insgesamt 327 Milliarden USD. Weltweit sind 1362 ISDS-Fälle bekannt, Schiedsverfahren müssen allerdings nicht gemeldet werden.
NGOs fordern, die ISDS-Praxis zu beenden
Deutschland gehört mit rund 1000 zu den Ländern mit den meisten bilateralen Investitionsschutzabkommen. Weltweit gibt es etwa 3000. Die EU hat vor einigen Jahren begonnen, die Investitionsschutzklauseln in ihren zwischenstaatlichen Abkommen zu überarbeiten. Bei einigen neueren Abkommen greifen inzwischen aktualisierte Regeln, die den Prozess transparenter und fairer machen, sowie Klagen reduzieren sollen. Dazu gehören auch zwei Abkommen mit Vietnam und Singapur, die Deutschland zeitnah ratifizieren soll.
Die veralteten Abkommen sind allerdings weiterhin in Kraft, und mit ihnen ihre Investitionsschutzklauseln. Die Herausgeber der Studie fordern die EU und alle Mitgliedstaaten auf, entsprechende Investitionsabkommen zu kündigen und keine weiteren Abkommen einzugehen, die Investitionsschutzklauseln enthalten. jb


















































