Geleakte EEG-Novelle: Kleine Solaranlagen zukünftig ohne Förderung

Ein geleakter Entwurf zur EEG-Novelle enthält Pläne für massive Einschnitte für neue kleine Solarstromanlagen. Zudem werden zweiseitige Differenzverträge geregelt sowie Einzelbestimmungen geändert. Die Ausbaupfade sollen Bestand haben.
27.02.2026 – Ein vorab bekannt gewordener Entwurf der EEG-Novelle enthält die mit Spannung erwarteten notwendigen Veränderungen zur Umstellung auf zweiseitige Differenzverträge, aber auch die befürchteten von Bundeswirtschaftsministerin angekündigten Einschnitte insbesondere für kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt Leistung.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will beim Ausbau Erneuerbarer Energien das Gesamtsystem im Blick haben und mit dem Ausbau der Netze synchronisieren. Dafür nimmt sie insbesondere die Solarenergie in die Verantwortung und schafft neue Regeln, die für Hausbesitzer unattraktiv sind, weil es derzeit keine einfachen und kostengünstigen Lösungen dafür gibt.
Förder-Aus für kleine PV-Anlagen, fernsteuerbare Anlagen bei negativen Preisen immer abregeln
Die fixe Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen wird abgeschafft und dafür eine umfassende Verpflichtung zur Direktvermarktung eingeführt. Zudem wird die bereits im Solarspitzengesetz verankerte Beendigung der Vergütung bei negativen Preisen fortgesetzt. Stromeinspeisung soll sich zukünftig immer an der Nachfrage und den Preissignalen des Marktes orientieren.
Dafür soll – ebenfalls als Bestandteil in der Novelle verankert – der Hochlauf und die Massengeschäftstauglichkeit von Direktvermarktung auch für kleinere Anlagen gestärkt werden.
Die Förderung für Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung wird eingestellt mit der Begründung, dass diese Anlagen bereits heute häufig ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich attraktiv sind, sofern sie hohe Eigenverbrauchsanteile realisieren können. Im Gegenzug will die Regierung Hürden für sogenannte Nulleinspeiseanlagen abbauen. Dies sei ein wichtiger Anreiz, neue Solaranlagen in diesem Segment konsequent mit Speichern auszustatten und Sektorkopplungstechnologien zu nutzen.
Für Solaranlagen mittlerer Größe ab 25 Kilowatt, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen, sollen die Förderregeln vereinfacht werden in Form eines einheitlichen, größenunabhängigen Fördersatzes.
Zudem werden auch die Regelungen zur Vermarktung kleinerer Bestandsanlagen sowie
Anlagen in der zukünftigen, förderfreien Netzbetreiberabnahme durch die Übertragungsnetzbetreiber in der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) weiter angepasst. Danach sollen fernsteuerbare Anlagen künftig grundsätzlich immer bei negativen Preissignalen abgeregelt werden.
Zweiseitige Differenzverträge
Zudem verlangt die europäische Elektrizitätsbinnenmarktverordnung wie auch die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission, dass in Zeiten hoher Strompreise Zusatzerlöse von geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeschöpft werden. Dies ist nicht nur europarechtlich geboten, sondern auch in der Sache sinnvoll, heißt es in der Gesetzesbegründung. So tragen die Anlagen zukünftig mit abgeschöpften Zusatzerlösen zur Finanzierung des Fördersystems bei. Wie genau die Pläne aussehen, wird energiezukunft demnächst detailliert berichten.
Resilienzausschreibungen
Weitere europäische Weichenstellungen müssen im EEG abgebildet werden. So ist in Artikel 26 des EU-Net-Zero-Industry-Acts verankert, dass die Mitgliedstaaten in einem gewissen Umfang Resilienzausschreibungen einführen, um Industrie und Energieversorgung widerstandsfähiger zu machen.
Ausbaupfade im EEG sollen Bestand haben
Die bisher im EEG verankerten Ausbaupfade und die daraus entwickelten Ausschreibungsmengen sollen bis 2032 fortgeführt werden, jedoch Freiflächensolarparks eher gestärkt werden – also wahrscheinlich höhere Ausschreibungsmengen erhalten. Für die Bioenergie sollen die Ausbaumengen moderat erhöht und ebenfalls bis 2032 verstetigt werden, um insbesondere flexiblen Biogasanlagen als Ergänzung von Windenergie- und Solaranlagen eine Perspektive zu bieten. Einen Strommengenpfad wie er bisher im EEG verankert war, ist in der Novelle nicht zu finden. Damit verliert die Energiewende eine verbindliche quantitative Leitplanke.
BSW-Solar: Frontalangriff auf die Energiewende
Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) handelt es sich um einen Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland. Sollte der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung umgesetzt werden, wären zehntausende Arbeitsplätze in der Solarbranche und das Erreichen der Klimaziele gleichermaßen gefährdet. Die Solarbranche appelliert an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, von den Plänen Abstand zu nehmen, die nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt seien.
„Die Abschaffung der EEG-Vergütung und der Zwang zur Direktvermarktung würden die Bürger-Energiewende zum Erliegen bringen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Die EEG-Einspeisevergütung sei für die Mehrzahl neuer Solaranlagenbetreiber immer noch zwingend notwendig, um eine hinreichende Rentabilität sicherzustellen. Ein Förderstopp für Solaranlagen widerspricht zudem dem Wählerwillen: Eine deutliche Mehrheit (rd. 78 %) der Bevölkerung wünscht sich, dass die Bundesregierung den Ausbau der Solarenergie beschleunigt oder auf aktuellem Niveau weiterführt. Unter Anhängern der Union sind es laut einer YouGov-Umfrage im Auftrag des BSW-Solar sogar rund 86 Prozent.
Die vom BMWE geplante Direktvermarktungspflicht für alle Solaranlagen hält Körnig für ähnlich gefährlich wie die geplanten Einschnitte bei der EEG-Förderung. Die dafür notwendigen (Marktkommunikations-)Prozesse werden von den Netzbetreibern noch nicht massengeschäftstauglich beherrscht. Auch fehlt es weiterhin nahezu flächendeckend am für die Direktvermarktung kleiner Solarstromanlagen notwendigen Einbau von intelligenten Messsystemen. Eine zeitnahe Verpflichtung zur Direktvermarktung für kleine Solaranlagen lehnt die Solar- und Speicherbranche deshalb ab.
Da die Schaffung dieser Voraussetzungen noch mehrere Jahre benötigen werde, käme eine Verpflichtung zur Direktvermarktung kleiner PV-Anlagen faktisch einem weitgehenden Ausbaustopp gleich.
Beteiligung und Bürgerenergie kaltgestellt
Auf den Aspekt der Beteiligung geht Tim Loppe vom Ökoenergieversorger naturstrom ein: „Der geleakte EEG-Referentenentwurf droht die Energiewende zu entkernen. Die Streichung der Einspeisevergütung für kleine Photovoltaik-Dachanlagen stellt einen der zentralen Vorteile der Erneuerbaren Energien infrage: die Beteiligung. Rund vier Millionen Solaranlagen auf Einfamilienhäusern sind Teil des Versprechens, mit Erneuerbaren Energien nicht nur eine saubere, klimaschonende Energieversorgung zu ermöglichen, sondern diesen Wandel aktiv mitgestalten zu können. Dieses Versprechen droht gebrochen zu werden. Auch Belieferungskonzepte wie Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung stehen mit dem Wegfall der Vergütung zur Disposition.“
Auch die Bürgerenergie wird mit Aus der Förderung für kleine Dachanlagen stark behindert, wie Valérie Lange, Leiterin Energiepolitik und Regulierung beim Bündnis Bürgerenergie, deutlich macht: „Wenn kleine Dachanlagen keine verlässliche Einspeisevergütung mehr erhalten und zugleich in teure Direktvermarktungsstrukturen gezwungen werden, wird Bürgerenergie praktisch unmöglich gemacht. Damit wird genau der Teil der Energiewende beschädigt, der besonders kosteneffizient, schnell umsetzbar und gesellschaftlich breit getragen ist.“
BEE: Skizzierte Maßnahmen blockieren Energiewende
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) sieht die Regelungen zu Aufdach-Anlagen für Hausbesitzer, wie die Streichung der Einspeisevergütung und der Zwang zur Direktvermarktung, besonders kritisch. Ursula Heinen-Esser erklärt: „Das hätte desaströse Folgen für diese Branche, aber auch für die Beteiligungsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen an der Energiewende. Auch die flexible Biomasse bekommt mit den zu niedrigen Ausschreibungsvolumina keine wirkliche Perspektive.“ Die skizzierten Maßnahmen blockierten die erfolgreiche Fortführung der Energiewende und bedrohten damit Arbeitsplätze und die Krisenresilienz.
Die vorgesehene Ausgestaltung der Differenzverträge bewertet der Verband positiv: „Produktionsabhängige CfDs mit Korridor, wie im Entwurf vorgesehen, sind eine einfache und pragmatische Lösung, die wir unterstützen. Hier kommt es auf die genauen Details der Regelung an.“
Die Solarbranche begrüßt die beabsichtigte grundsätzliche Beibehaltung der Ausbaupfade für die Erneuerbaren. Diese sehr richtige Ambition passe aber nicht zu den geplanten Rahmenbedingungen in den geleakten Dokumenten. Man stehe bereit, mit dem Ministerium in einen konstruktiven Dialog zu treten, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden.
Für und Wider zu fehlenden Strommengenpfaden
Erste Reaktionen von Wissenschaftlern sind überwiegend kritisch ob der fehlenden Strommengenpfade. Michael Sterner, Leiter der Forschungsstelle Energienetze und Energiespeicher an der Ostbayerischen Technische Hochschule Regensburg formuliert es so: „Ministerin Reiche navigiert ohne Kompass in die Energiezukunft. Wenn ein Gesetz, das die Energielandschaft bis 2030 prägen soll, keine klaren Verbrauchsannahmen und Strommengenpfade enthält, gibt es keine Planungssicherheit und keine Kontrolle. Ohne Bruttostromverbrauch gibt es keine verlässliche Grundlage für die notwendigen Ausschreibungsmengen für Wind und Solar, die Kapazitätsplanung der Netzbetreiber und die Investitionssicherheit für das Handwerk.“
Aber es gibt auch Gegenstimmen, hier von Stefan Vögele vom Forschungszentrum Jülich:„Die Entwicklung des Strombedarfs hängt stark von der wirtschaftlichen Entwicklung und anderen allgemeinen Faktoren ab und kann nur eingeschränkt vorhergesagt werden. Entsprechend ist unklar, welche Mengen 80 Prozent davon entsprechen. Die Vorgabe eines Strommengenbedarfs macht entsprechend nur wenig Sinn. Bei geringem Wachstum muss weniger zugebaut werden als bei Wirtschaftsaufschwung. Die Begründung im Entwurf ist daher nachvollziehbar.“
Claudia Kemfert: Entscheidender Punkt ist das Timing
Laut Energieökonomin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, wird ein abrupter Übergang von der festen Einspeisevergütung in die vollständige Direktvermarktung vollzogen, obwohl das System noch nicht ausreichend technisch und regulatorisch darauf vorbereitet ist. Damit verschiebe die Reform Risiken vom Staat auf private Haushalte und kleine Betreiber, ohne sicherzustellen, dass diese Risiken technisch und wirtschaftlich tragbar sind. „Die Marktintegration der Erneuerbaren ist langfristig grundsätzlich richtig. Ein Stromsystem mit 80 Prozent erneuerbaren Energien braucht Preissignale, Flexibilität und Speicher. Feste Einspeisevergütungen können kein Dauerzustand sein. Aber: Der entscheidende Punkt ist das Timing. Marktintegration auf einem halbfertigen Spielfeld ist kein Effizienzgewinn, sondern ein Strukturbruch.“ pf
















































