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Zu hohe EmissionenKlimafonds soll für Strafzahlungen herhalten

„Abendliche Stadtansicht mit dicht bebauten Wohnhäusern; aus zahlreichen Schornsteinen steigt Rauch auf und verdeutlicht die Luftverschmutzung durch Heizungen im Gebäudesektor.
Der Gebäudesektor ist eines von zwei Sorgenkindern der deutschen Klimapolitik (Bild: Tasso Mitsarakis auf Unsplash, Ausschnitt, Public Domain)

Statt in neue Klimaschutzprojekte könnten bald erhebliche Summen in EU-Strafzahlungen fließen. Weil Deutschland Emissionsminderungsvorgaben der EU reißt, soll der Klima- und Transformationsfonds ab 2026 für Ausgleichszahlungen herhalten.

26.08.2026 – Es ist ein Vermerk im Haushaltsentwurf der Bundesregierung an den Bundestag, der aufhorchen lässt: Daraus geht hervor, dass der Kauf von sogenannten Emmissionszuweisungen nach EU-Klimaschutzverordnung auch Europäische Lastenteilungsverordnung genannt (engl. Effort-Sharing-Regulation, kurz ESR), ab 2026 aus dem Klima- und Transformationsfonds gestemmt werden soll.

Die ESR legt für die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall und kleine Industrie absinkende, jährliche und national verbindliche Treibhausgas-Emissionsmengen fest – seit 2021 und bis 2030. Werden diese von europäischen Staaten nicht eingehalten, werden sogenannte Strafzahlungen fällig. Dabei geht es um handelbare Emissionszuweisungen, die EU-Staaten von anderen Mitgliedsstaaten aufkaufen müssen. Deren Preis wird bilateral hinter verschlossen Türen ausgehandelt. Als Maßstab künftiger Preise wird vielfach die Preisentwicklung für die Tonne CO2 im europäischen Emissionshandel angenommen.

Im Haushaltsentwurf ausgewiesen ist dieser Posten für 2026 zunächst einmal mit Null Euro. So war es tatsächlich in den vergangenen Jahren, in denen das Bundeswirtschaftsministerium für diesen Posten zuständig war. Deutschland riss die europäischen Vorgaben in den Sektoren nicht. Doch vom Expertenrat für Klimafragen, über das Umweltbundesamt bis hin zu NGOs, wird vor immensen Strafzahlungen ab kommenden Jahr gewarnt, die Deutschland aufgrund der Verfehlungen der Klimaschutzvorgaben in den Sektoren Verkehr und Gebäude leisten muss.

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Deutschlands Klimalücke 2024 konnte geschlossen werden und die Klimaziele bis 2030 bleiben erreichbar. Emissionen im Verkehrs-, Gebäude-, und Landnutzungssektor bleiben kritisch. Auf Kurs für die Klimaneutralität bis 2045 ist Deutschland noch nicht.

Das Umweltbundesamt prognostiziert Verfehlungen der EU-Vorgaben in den beiden Sektoren bis 2030 von rund 226 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Bei einem aktuellen Kurs des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) von rund 70 Euro pro Tonne CO2, würde das eine Belastung aus dem Klima- und Transformationsfonds von fast 16 Milliarden Euro ergeben. Unter der Annahme, dass der Preis im EU-ETS die Benchmark ist und voraussichtlich weiter steigen wird, können die Strafzahlungen noch höher ausfallen.

„Dass die Bundesregierung die Strafe für versäumten Klimaschutz aus dem dringend benötigten Klimaschutztopf bezahlen will, ist absurder Klima-Kannibalismus“, kritisierte die Grünen Abgeordnete Lisa Badum gegenüber der Süddeutschen Zeitung, die zuerst über den Vermerk berichtete. Im schlimmsten Fall fehlten dadurch Mittel für Klimaschutzmaßnahmen, was wiederum dazu führen könne, dass noch mehr Geld für Emissionszertifikate aufgewendet werden müsse, woraufhin noch weniger Geld da sei für Klimaschutz.

Die für Klimaschutz und Haushaltsplanungen zuständigen Ministerien für Umwelt und Finanzen erklärten beide gegenüber der Süddeutschen Zeitung, man würde nicht mit zusätzlichen Kosten aufgrund von Strafzahlungen im Rahmen des ESR rechnen. In den für die Verfehlungen zuständigen Ministerien für Verkehr und Bauen hingegen scheint die Befürchtung groß. Um mögliche Zielverfehlungen auszugleichen, ist vom sogenannten Borrowing – dem Zukauf von ungenutzten Emissionszuweisungen anderer EU-Staaten – in den Antworten der Ministerien an die SZ die Rede. Die Zahlungen sollen dann ebenfalls aus dem KTF stammen. Der vorliegende Haushaltsentwurf wird im September im Bundestag beraten.

Keine Verpflichtung für Sofortprogramme mehr

Seit einer Novelle des deutschen Klimaschutzgesetzes im letzten Jahr sind einzelne Bundesministerien nicht mehr verpflichtet nachzusteuern und Sofortprogramme zur zusätzlichen Emissionsreduktion vorzulegen, wenn in den für sie zuständigen Sektoren die jährlichen Emissionsminderungsziele gerissen werden. Für Verkehrs- und Gebäudesektor können in diesem Fall die Minderungen im Energiebereich angerechnet werden. Nach deutschem Recht zusätzliche Maßnahmen ergreifen muss der Bund nur noch, wenn die Emissionsminderungsziele als Ganzes verfehlt werden.

Gegen die Novelle haben mehrere deutsche Umweltverbände Verfassungsbeschwerden eingereicht. Ziel- und Ambitionsniveau der deutschen Klimapolitik sei deutlich zu niedrig. Das Treibhausgas-Budget, welches Deutschland bei fairer globaler Verteilung 2020 noch zustand, sei inzwischen aufgebraucht und sogar überzogen. Durch die letzte Novelle des Klimaschutzgesetzes sei wahrscheinlich, dass Deutschland nicht einmal mehr seine eigenen – unambitionierten – Klimaziele einhält. Das Bundesverfassungsgericht hat Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag und Ministerien inzwischen offiziell zur Stellungnahme aufgefordert. Diese haben nun bis Mitte Oktober Zeit Stellung zu beziehen.

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Die Verfassungsbeschwerden von fünf deutschen Umweltverbänden für fairen Klimaschutz haben eine wichtige Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag und Ministerien offiziell zur Stellungnahme aufgefordert.

Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am gestrigen Montag erklärte, habe eine Last-Minute-Intervention des damaligen Kanzleramtschefs Wolfgang Schmidt im Namen des Altkanzlers Olaf Scholz, zu wesentlichen Schwächungen des Klimaschutzgesetzes geführt. Das gehe aus mehr als 1.300 internen Akten aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) von 2022 bis 2024 hervor, die die DUH ausgewertet und durch Antrag nach Umweltinformationsgesetz erhalten hat.

Demnach hätten Fachleute aus dem BMWK wiederholt vor der Entkernung gewarnt. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch konstatiert: „Am Ende wurde durch eine Intervention von höchster Stelle aus dem Kanzleramt sogar noch dafür gesorgt, dass die Klimaschutzprogramme nicht mehr das Ziel der Klimaneutralität verfolgen müssen – ein klarer Verstoß gegen die Verfassung. Wir sind uns sicher, dass das Bundesverfassungsgericht die groben Mängel des Klimaschutzgesetzes nicht akzeptieren wird und unserer Verfassungsbeschwerde Recht gibt.“ mg

Kommentare

Uwe Witt am 26.08.2025

Ihr Rechnung mit 70 Euro je Tonne scheint mir falsch. Es geht um den Ankauf von Emissionszuweisungen (Annual Emission Allocation -AEA), nicht um den Ankauf von EUA aus dem ETS-2. Das sind verschiedenen Dinge. 2022 wurde für den Ausgleich der vorherigen Effort-Sharing-Decision bis 2020 von der Bundesregierung Emissionszuweisungen von Bulgarien, Tschechien und Ungarn gekauft. Es handelte sich um insgesamt rund 11,4 Mio. Stück (Tonnen CO2) zu einem Preis von rund 13,5 Mio. Euro. Damit betrug der Preis lediglich 1,18 Euro je AEA, siehe: https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101345.pdf

 

Wie die Preisbildung in dem AEA-Handel abläuft, ist mir jedoch auch unklar. Die Preise könnten künftig deutlich höher ausfallen als 2022. So schreibt das Öko-Institut: "Ein weiterer Faktor, der in der laufenden Phase für Unterschiede sorgen wird, ist die abzusehende höhere Nachfrage nach handelbaren Emissionszuweisungen (Annual Emission Allocation - AEA). Dies liegt einerseits an den derzeit zu erwartenden zu geringen Erfolgen bei der Reduktion der Emissionen in den betroffenen Sektoren, aber auch an den verschärften Anforderungen zur Emissionsreduktion. Während in der ersten Phase bis 2020 noch ein erheblicher Überschuss an Emissionszuweisungen vorlag, ist anzunehmen, dass die Frage nach den verschiedenen Möglichkeiten zur Deckung der Emissionen in der laufenden Phase von 2021 bis 2030 für die meisten Mitgliedstaaten zur Herausforderung wird."

Siehe: https://www.oeko.de//fileadmin/oekodoc/Compliance-unter-der-ESR_update.pdf

 

Mit freundlichen Grüßen,

Uwe Witt, Rosa-Luxemburg-Stiftung

Manuel Grisard - Redakteur der energiezukunft am 27.08.2025

0 Gut

Lieber Herr Witt,

 

vielen Dank für die detailierte Herausstellung der vorliegenden Problematik. Wie ich im Artikel zuvor kurz erwähne und verschiedene Expert:innen annehmen könnte sich der AEA-Preis am künftigen ETS-Preis richten. Wie sie aber ganz richtig schreiben, ist die tatsächliche Preisbildung sehr viel komplizierter und wird hinter verschlossenen Türen ausgehandelt. Ich werde den Artikel entsprechend anpassen.

 

Mit besten Grüßen,

Manuel Grisard

Joachim Falkenhagen am 28.08.2025

Zur Erinnerung: Der KTF wird mit zusätzlichen 100 Milliarden Euro aus neuen Schulden befüllt. Das haben die Grünen im Rahmen des 500-Milliarden-Sonder"vermögens", den der alte Bundestag noch nach der Wahl beschlossen hatte, hereinverhandelt, allerdings ohne die Zweckbestimmung des KTF näher zu definieren. Verhandelt haben das wohl die beiden Fraktionsvorsitzenden; Habeck war zu dem Zeitpunkt quasi schon auf Tauchstation und das Ministerium wohl auch.

 

Vereinfacht dargestellt läuft es also so: Boomer rasen auf der Autobahn mit Verbrenner-Autos und heizen große und schlecht gedämmte Häuser mit zu viel Erdgas. Die Ausgleichszahlungen werden an andere Länder bezahlt, das Geld wird auf dem Kapitalmarkt als Staatsschulden aufgenommen. Die jüngere Generation zahlt später und leider unter den Klimaauswirkungen. Und die AfD wird das noch als Argument gegen die böse EU verwenden.

 

Bei den Zuschüssen zu den Netzentgelten ist es ähnlich: Es werden nicht etwa neue Investitionen aus dem KTF finanziert, sondern die laufenden Kapitalkosten früherer Investitionen werden dem Schuldenstand zugeschlagen. Zum Beispiel die Mehrkosten der von Horst Seehofer "bestellten" Erdverkabelungen.

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