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Klimaklage: Peruanischer Bauer erreicht Etappensieg

Erstmals vertritt ein Gericht die Auffassung, dass Mitverursacher des Klimawandels grundsätzlich für den Schutz vor Risiken aufkommen müssen, die anderen infolge der Klimaveränderung entstehen. (Foto: <a href="https://pixabay.com/de/landschaft-laguna-huaraz-2639459/" target="_blank">jvidalore / pixabay.com</a>, CC0 Creative Commons)
Erstmals vertritt ein Gericht die Auffassung, dass Mitverursacher des Klimawandels grundsätzlich für den Schutz vor Risiken aufkommen müssen, die anderen infolge der Klimaveränderung entstehen. (Foto: jvidalore / pixabay.com, CC0 Creative Commons)

Das Oberlandesgericht Hamm hält einen zivilrechtlichen Anspruch eines peruanischen Bauern gegen den Energiekonzern RWE grundsätzlich für möglich. Erstmals könnte damit ein Großemittent von CO2 für Klimaschäden mitverantwortlich gemacht werden.

15.11.2017 – Auch wenn der Bauer Saúl Luciano Lliuya bei seiner Klage gegen den Energieversorgungskonzern RWE vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm nur einen Etappensieg errungen hat, gilt dieser Schritt schon als Meilenstein in der Rechtsgeschichte. Das Landgericht Essen hatte einen zivilrechtlichen Anspruch des peruanischen Bergbauern in der ersten Instanz noch als unzulässig bewertet. Nun stehen die Chancen gar nicht schlecht, dass Lliuya von RWE eine Kostenbeteiligung für Schutzmaßnahmen gegen Überschwemmungen durch einen abschmelzenden Gletscher in den Anden erhalten könnte.

Am 30. November wird verbindlich verkündet, ob das OLG mit der Beweisaufnahme zu dem Fall fortfährt. Dann müsste der Kläger für diesen Einzelfall ausreichend Belege präsentieren, um RWE auch tatsächlich zu Zahlungen verpflichten zu können. Lliuya muss dann nämlich nachweisen, dass RWE die in den Anden auftretenden Auswirkungen des Klimawandels mit seinen Kohlekraftwerken mitverschuldet. Daraufhin könnte dem Peruaner einen Anspruch auf die geforderten 17.000 Euro zum Bau eines Schutzdamms zugesprochen werden.

Das Oberlandesgericht Hamm habe klar zu erkennen gegeben, dass große Emittenten wie RWE grundsätzlich dazu verpflichtet seien, Betroffene von Klimaschäden in armen Ländern zu unterstützten, kommentiert Germanwatch die Entscheidung. Die Umweltorganisation arbeitet dabei eng mit der Stiftung Zukunftsfähigkeit zusammen, die Saúl Luciano Lliuya bei seiner Klage unterstützt und die Anwalts- und Gerichtskosten trägt. Beim Verfahren handelt es sich um einen Präzedenzfall, der auch auf andere Länder übertragen werden könnte.

„Der 5. Zivilsenat hat heute Rechtsgeschichte geschrieben“

„Erstmals meint ein Gericht, dass Mitverursacher des Klimawandels grundsätzlich für den Schutz vor Risiken aufkommen müssen, die anderen infolge der Klimaveränderung entstehen“, sagt die zuständige Anwältin Roda Verheyen. „Dass RWE mitverantwortlich ist für die Gefahren in Huaraz, müssen wir jetzt im Detail beweisen.“ Bis zu einem endgültigen rechtskräftigen Urteil sei es zwar noch ein langer Weg, trotzdem sei sie sehr zuversichtlich, die Beweiskette schließen zu können. Damit habe der 5. Zivilsenat „Rechtsgeschichte geschrieben“, so Verheyen.

RWE gilt als der größte Einzelemittent von CO2 in ganz Europa und war 2014 für etwa ein halbes Prozent aller weltweit seit Beginn der Industrialisierung durch den Menschen ausgestoßenen Treibhausgase verantwortlich, so Germanwatch.

„Seit zweieinhalb Jahren kämpfen wir nun für unser Recht und für den Schutz vor den Gefahren in Huaraz“, sagt Lliuya. „Und jetzt wird offensichtlich, dass auch große Konzerne Verantwortung übernehmen müssen für die Folgen ihres Handelns. Wir dürfen endlich zeigen, dass RWE mitverantwortlich ist für die Gefahren durch die Gletscherschmelze in den Anden.“ Es sei ein großer Tag für ihn, seine Familie sowie alle Menschen in Huaraz und weltweit, die von den Folgen des menschgemachten Klimawandels bedroht sind. jk


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