Klimaschutz: Klimaklagen gegen drei Bundesländer
Auch die Bundesländer müssen mehr und Konkreteres für den Klimaschutz tun. Gegen Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen hat die Deutsche Umwelthilfe deshalb jetzt beim Bundesverfassungsgericht Klagen eingereicht.
08.07.2021 – Nachdem das Klimaschutzgesetz des Bundes im April für verfassungswidrig erklärt und deshalb nachgebessert werden musste, geht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun auch auf Länderebene für mehr Klimaschutz vor Gericht.
Gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen fordert die DUH die Verabschiedung von Landesklimaschutzgesetzen, die dem Klimaschutzabkommen von Paris und dem Grundgesetz entsprechen. Dabei stehen die Klagen gegen Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen exemplarisch für alle Bundesländer. Weitere Klagen gegen andere Bundesländer sind nicht ausgeschlossen.
Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet, argumentiert: „Auch die Bundesländer sind in der Pflicht, angemessene Maßnahmen für den Klimaschutz verbindlich umzusetzen. Doch gerade auf Landesebene sieht es in Sachen Klimaschutz noch deutlich schlechter aus als auf Bundesebene. Teilweise fehlen gesetzliche Regelungen wie in Brandenburg, teilweise sind sie veraltet wie in Bayern. In Nordrhein-Westfalen wurde das Klimaschutzgesetz sogar vor wenigen Tagen deutlich verschlechtert.“
Insgesamt fünf Klagen erhob die DUH. Für Bayern wurde neben der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht auch eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof und eine Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben.
Bayern: Keine Fristen, keine Maßnahmen
Beschwerdeführer bei der Verfassungsbeschwerde und der Popularklage in Bayern sind zehn Kinder und junge Erwachsene. Sie klagen gegen das ungenügende Bayerische Klimaschutzgesetz. Bayerns Klimaschutzgesetz enthält – bis auf die jährliche Verleihung des Bayerischen Klimaschutzpreises – keine Fristen, mit denen die Erreichung der viel zu niedrigen und hinter dem Bundes-Klimaschutzgesetz zurückbleibenden Klimaschutzziele sichergestellt werden könnten. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof will die DUH darüber hinaus die Erstellung eines Klimaschutzprogramms erstreiten, das verbindliche Maßnahmen enthält und nicht nur Zielsetzungen.
Brandenburg: Kein Klimaschutzgesetz auf Landesebene
In Brandenburg vertritt die DUH sieben teilweise minderjährige Beschwerdeführer sowie drei vom Klimawandel besonders betroffene Grundstückseigentümer wegen eines gänzlich fehlenden Landesklimaschutzgesetzes. Brandenburg plant aktuell nur einen innerbehördlichen und damit rechtlich unverbindlichen Klimaschutzplan, der seinerseits erst spät im Jahr 2022 verabschiedet werden soll.
In der Klageschrift wird unter anderem auf die hohen Pro-Kopf-CO2-Emissionen in Brandenburg verwiesen. Diese lägen weit über dem Anteil anderer Bundesländer, selbst wenn die hohen Emissionen durch Braunkohleverstromung herausgerechnet würden. Der geplante Klimaplan des Landes soll auf der Grundlage eines Gutachtens erstellt werden, das erst im Mai 2021 beauftragt wurde. Das in der Energiestrategie 2040 des Landes entwickelte Leitszenario sei zudem nicht auf eine Klimaneutralität bis 2050 ausgerichtet.
Nordrhein-Westfalen weicht Klimaschutz unter Laschet sogar auf
Nordrhein-Westfalen hat seine Klimaschutzbemühungen gerade aufgeweicht. Dagegen klagt die DUH mit vier Kindern und jungen Erwachsenen. Mit dem am 1. Juli 2021 durch den Landtag neu gefassten nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetz wurden die Klimaschutzziele zwar für die Jahre 2030, 2040 und 2045 angehoben, gleichzeitig aber fast alle mit Fristen versehenen Instrumente aus dem Gesetz gestrichen.
Es fehlt daher nach Auffassung der Kläger sowohl an ausreichenden Zwischenzielen bis zum Jahr 2030 und zwischen den Jahren 2030 und 2040 als auch an Instrumenten, mit denen sichergestellt werden kann, dass eine Zielerreichung zu erwarten ist und mit der auf Zielverfehlungen reagiert werden kann.
Während der alte Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalens eine Ermittlung von Einsparpotenzialen und die Formulierung von Einsparzielen auf Sektorenebene vorsah, überlasst der neue Klimaschutzaudit den Klimaschutz vollumfänglich den zuständigen Ressorts und verpflichtet diese noch nicht einmal zur Formulierung von Zwischen- oder Sektorzielen. Die Verfassungsbeschwerde soll dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden, sobald das neu gefasste Landesklimaschutzgesetz im Gesetzblatt von Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wurde. pf