: Kraftwerksreserve für Braunkohle verstößt gegen EU-Recht

Die von der Bundesregierung geplante Kraftwerksreserve für alte Braunkohlekraftwerke verstößt aller Wahrscheinlichkeit nach gegen geltendes EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einer Einschätzung.
17.08.2015 – Damit sind auch die deutschen Klimaziele in Gefahr. Ursprünglich hatte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel für die Erreichung der Vorgaben eine Klimaabgabe für alte Kohlekraftwerke gefordert. Massiver Druck aus den Reihen der Kohlelobby und Kohle-Bundesländern verhinderte diese sinnvolle Maßnahme. Stattdessen sollen die Kohlekonzerne noch Geld dafür erhalten, dass sie alte Kraftwerke ab 2017 vom Markt nehmen und in die sogenannte Kraftwerksreserve überführen.
Besonders an Vattenfall, RWE und den Mibrag-Konzern sollen viele hunderte Millionen Euro vom Staat fließen. Wegen dieser zugesagten Gelder sei die Reserve „beihilferelevant“ heißt es in der Einschätzung der Experten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, wie der SPIEGEL berichtet. Daher sei es „schwer möglich“, diese zu rechtfertigen – besonders da die Bundesregierung selbst keinen Bedarf für die Kraftwerksreserve festgestellt habe.
Es ist die nächste Konfrontation, die Berlin mit der EU suchen könnte. Im Herbst will die Bundesregierung die Regelungen zur Überführung von alten Kraftwerken in die Kapazitätsreserve vertraglich regeln und gesetzlich umsetzen. Auch die genauen finanziellen Zahlungen an die Kohlekonzerne sollen dann festgelegt werden. cw