Heizungsgesetz im BundesratLänder fordern kaum Änderungen bei der geplanten GEG-Novellierung

Blick auf ein altes graues Gebäude mit Aufschrift Bundesrat
Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 über die geplante GEG-Novelle beraten. (Foto: Moises Gonzalez on Unsplash License)

Die Landesregierungen haben in ihrer Sitzung das neu geplante Heizungsgesetz der Bundesregierung weitestgehend gebilligt – trotz Kritik im Vorfeld hinsichtlich noch mehr Bürokratie, Verunsicherung und Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

16.06.2026 – Die Bundesregierung hatte sich im Februar dieses Jahres darauf geeinigt, das als Heizungsgesetz bekannte Gebäudeenergiegesetz zu reformieren mit einer Umbenennung in Gebäudemodernisierungsgesetz. Dabei entfällt vor allem die heftig umstrittene Regelung, dass neue Heizungen ab Juli 2026 mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden müssen.

Der Bundesrat hat nun in seiner Sitzung in Berlin am 12. Juni 2026 seine Stellungnahme zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Obwohl es aus dem Umwelt-, dem Wohn- und dem Wirtschaftsausschuss der Länderkammer sowie von Verbänden und Experten noch bis kurz vor der Sitzung Kritik hagelte und die Befürchtung im Raum steht, dass die geplante Gesetzesnovelle die dringend notwendige Wärmewende ausbremse und in Zeiten schwerer Krisen die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verstetige, hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf ohne entscheidende Änderungen bestätigt. Ein verpflichtendes Ende fossiler Heizungen mit der gesetzlich festgeschriebenen Klimaneutralität 2045 fand im Bundesrat keine Mehrheit.

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Verheizte Chancen

Im Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen erlaubt, die Biotreppe bestimmt über stufenweise Beimischungspflichten grüner Gase. Ein Betriebsverbot für fossile Heizungen nach 2045 entfällt.

Einige Länder streben das Erreichen der Klimaneutralität allerdings bereits vor 2045 an – bspw. Hamburg. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat vor, die im Gesetz vorgesehene Länderöffnungsklausel so anzupassen, dass die Länder die Möglichkeit haben, Vorschriften zu erlassen, die inhaltlich Vorgaben im bisherigen Heizungsgesetz entsprechen.

Nach Ansicht der Länder müssten Gebäudemodernisierungen für große Bestandhalter, z.B. Wohnungsbaugenossenschaften, deutlich erleichtert werden, um das nationale Klimaschutzziel bis 2045 zu erreichen. Der Bundesrat empfiehlt, nicht nur Einzelgebäude zu betrachten. Wohnungsunternehmen sollen die Ziele des Gesetzes vielmehr auch erfüllen können, indem sie die Emissionen der Treibhausgase bei der Gesamtheit ihres Bestands so weit mindern, dass dieser die Treibhausneutralität bis 2045 erreicht.

Erleichterungen bei Interimsbauten

Außerdem schlägt der Bundesrat vor, Erleichterungen für Interimsbauten für Flüchtlingsunterkünfte, die bisher befristet waren, zu verlängern und es den Ländern zu ermöglichen, nicht nur in Einzelfällen, sondern für mehrere gleichartige Fälle allgemeine Befreiungen zu erteilen. Bestimmte kleinere Gebäude, wie zum Beispiel Schulersatzbauten, die unter erleichterten Anforderungen errichtet werden, sollten künftig zehn statt wie bisher nur fünf Jahre genutzt werden dürfen.

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Bio-Treppe und Grüngasquote

Beim Austausch von Heizungen soll ab dem Jahr 2029 ein zehnprozentiger Anteil von Bioheizstoffen (bspw. grüner Wasserstoff) zugesetzt werden. Der Anteil soll ab dem Jahr 2030 auf 15 Prozent, ab dem Jahr 2035 auf 30 Prozent und ab dem Jahr 2040 auf 60 Prozent steigen (sogenannte Bio-Treppe). Um Anreize für die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe zu setzen, soll für die Lieferanten von Erdgas und Heizöl eine Grüngas-/Grünheizöl-Quote gelten. Diese startet im Jahr 2028 mit einer Höhe von einem Prozent.

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Abhängigkeit statt Freiheit

Ein Punkt der Reform betrifft die Aufteilung der Betriebskosten zwischen Mietern und Vermietern. Trugen bisher meist die Mieter die kompletten Kosten, sollen nun Mieter und Vermieter die Folgekosten fossiler Brennstoffe gemeinsam tragen. So sind beim Einbau einer neuen Gasheizung ab 2028 die Netzentgelte und Kohlendioxidkosten hälftig zu teilen. Ab 2029 gilt dies laut geplanter Novelle auch für den Preisbestandteil der biogenen Brennstoffe, allerdings nur für die ersten drei Stufen der Bio-Treppe.

Vermieter sollen laut Novelle die Mehrkosten von Agrar-Brennstoffen zur Hälfte tragen, wenn sie sich weiterhin für eine fossile Heizung entscheiden. Diese Aufteilung gilt bis zu einem Anteil von 30 Prozent. Wenn ab 2040 der Anteil wie geplant 60 Prozent beträgt, müssten den weiteren Anstieg die Mieter tragen. Der Bundesrat billigt die Vorlage. Experten hegen allerdings große Zweifel an der „nachhaltig verfügbaren Menge“ an Biomasse für die Anforderungen dieser sogenannten Bio-Treppe und der Grüngasquote – das verursache nicht nur hohe Kosten, sondern gefährde auch die Energieversorgungssicherheit in Deutschland. Der Bundesrat empfiehlt der Bundesregierung, Heizungskäufer zu einer Beratung zu verpflichten – um sie darin vor allem auf die Preisrisiken sowie die regionale Entwicklung der Gasnetz-Infrastruktur aufzuklären.

Letzte Schleife zur Entscheidung

Die Vorschläge des Bundesrats gehen nun ans Wirtschaftsministerium. Die Bundesregierung kann sich wiederum zur Stellungnahme der Länder äußern. Anschließend entscheidet der Bundestag. Wenn er das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat. Die Länder beraten daraufhin, ob sie es passieren lassen oder den Vermittlungsausschuss anrufen. na

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