Menü öffnen

Erneuerbare EnergienMehr Tempo mit EU-Notverordnung

Solaranlage auf der UFA-Fabrik in Berlin
Die EU-Kommission greift zu ungewöhnlichen Mitteln – sie verordnet Genehmigungsfristen für Solaranlagen auf Gebäuden und Repowering.  (Foto: Georg Slickers auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Die EU-Kommission will mit einer befristeten Dringlichkeitsverordnung den Bau neuer PV-Anlagen auf Gebäuden und das Repowering von bestehenden Anlagen beschleunigen. Wird nicht in vorgegebenen Fristen genehmigt, ist das Vorhaben automatisch erlaubt.

11.11.2022 – Mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien wird seit Jahren gefordert, aber immer noch verbannen die Genehmigungsverfahren viele Projekte in recht lange Warteschleifen. Für Solaranlagen auf Gebäuden und die Erneuerung bestehender Anlagen soll sich das nun per EU-Verordnung ändern. Ein drastischer Schritt.

Die EU-Kommission will dafür den Artikel 112 des EU-Vertrags nutzen. Er gibt dem Europäischen Rat das Recht, auf Vorschlag der Kommission angemessene Maßnahmen zu beschließen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten. In diesem Fall müssen die beschlossenen Maßnahmen nicht vom Europäischen Parlament beschlossen werden.

Die Dringlichkeitsverordnung soll für ein Jahr gelten und die Zeit überbrücken, die für die Neufassung und Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (REDIII) notwendig ist. Der Vorschlag zielt auf spezifische Technologien, bei denen das Potenzial für eine schnelle Nutzung am höchsten und die Auswirkungen auf die Umwelt am geringsten sind.

Mit dem Argument, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen von überwiegendem öffentlichem Interesse sind, könnten im EU-Umweltrecht vorgesehene Ausnahmen mit sofortiger Wirkung von einer vereinfachten Prüfung profitieren.

Vier Wochen Genehmigungszeit für PV-Anlagen auf Gebäuden

Für Solarenergieanlagen auf Gebäuden sowie Energiespeicher und Netzanschlüsse am selben Standort sollen innerhalb von höchstens einem Monat genehmigt werden. Geschieht dies nicht wird das Konzept der stillschweigenden Genehmigung angewandt: die Anlage gilt als genehmigt. Die Anlagen werden außerdem von bestimmten Umweltprüfungen befreit.

Sechs Monate für Erneuerung bestehender Anlagen

Beim Repowering bestehender umweltfreundlicher Kraftwerke ist eine Frist von sechs Monaten vorgesehen, in der auch alle einschlägigen Umweltprüfungen durchzuführen sind. Die Umweltprüfungen sollen sich jedoch auf die potenziellen Auswirkungen beschränken, die sich aus der jeweiligen Änderung oder Erweiterung ergeben. Darüber hinaus wird ein vereinfachtes Verfahren für Netzanschlüsse in Fällen eingeführt, in denen sich die Gesamtkapazität durch das Repowering gegenüber dem ursprünglichen Projekt um nicht mehr als 15 Prozent erhöht.

Vereinfachtes Verfahren für Wärmepumpen

Für einen schnelleren Ausbau von Wärmepumpen dürfen die Genehmigungsverfahren höchstens drei Monate dauern. Für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen soll ein vereinfachtes Verfahren gelten.

Wirtschaftsminister Habeck bewertet den Vorschlag positiv. Die Verordnung sei ein entscheidender Schlüssel in der Energiekrise, um jetzt schnell unabhängig von russischem Gas zu werden und gleichzeitig die Klimaschutzziele zu erreichen.

Der Naturschutzbund NABU hingegen sieht den Vorschlag kritisch. Genehmigungserleichterungen ohne Parlamentsbeteiligung in naturschutzrechtlich relevanten Bereichen seien nach Auffassung von NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger demokratisch sehr bedenklich. Krüger bezeichnete die Entmachtung des Europäischen Parlamentes – auch auf Betreiben von Olaf Scholz und Robert Habeck – als skandalös. pf


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft