Menü öffnen

KlimaabgabeMieter zahlen CO2-Preis ab 2023 nicht mehr allein

Straßenzug mit Mietshäusern in Leipzig
Die Klimaabgabe für fossile Heizwärme wird zukünftig auch von Vermietern mitgetragen. (Foto: Don-Else auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Das Bundeskabinett hat eine Einigung bei der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern erzielt. In einem Stufenmodell müssen Vermieter dann hohe Kostenanteile übernehmen, wenn die Wohnung eine besonders schlechte Energiebilanz hat.

30.05.2022 - Seit Anfang 2021 wird in Deutschland ein Preis für Kohlendioxidemissionen bei Wärme und Verkehr erhoben. Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Die Klimaabgabe beträgt derzeit 30 Euro pro Tonne CO₂, ab nächstem Jahr 35 Euro und soll bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro steigen.  Ziel der Abgabe ist, den Verbrauch fossiler Rohstoffe zu reduzieren und so klimaschädliche Emissionen zu einzudämmen.

Seit Einführung der Abgabe wurde darum gerungen, die Belastung für Mieter gerecht zu gestalten, weil Bewohner von Mietwohnungen nur bedingt Einfluss auf die Dichtigkeit von Fenstern und die Dämmung ihrer Wohnung haben. Letzte Woche hat die Bundesregierung ein Stufenmodell beschlossen, dass dem Vermieter dann einen hohen Kostenanteil aufbürdet, wenn das Haus oder die Wohnung energetisch besonders ineffizient ist – der Mieter deshalb mehr heizen muss als bei besserer Effizienz notwendig wäre. Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam vom Wirtschafts-, Bau- und Justizministerium erarbeitet und vorgestellt.

Die Energieeffizienz von Gebäuden wird in zehn Kategorien eingestuft. In Wohnungen mit besonders schlechter Energiebilanz müssen ab 2023 die Vermieter 90 Prozent der CO2-Kosten fürs Heizen übernehmen. Sie sollen so zur energetischen Sanierung motiviert werden. Hat das Gebäude den Energiestandard EH55, zahlt der Mieter die CO2-Kosten allein. Die zugrundeliegende Annahme: er kann in einem Gebäude mit hoher energetischer Qualität durch sein Heizverhalten selbst steuern, wie hoch seine CO2-Kosten ausfallen. 

Für Nichtwohngebäude – beispielsweise Büros und Geschäfte – gilt das Stufenmodell nicht. In diesen Gebäuden sollen Mieter und Vermieter jeweils die Hälfte der CO2-Kosten tragen, es sei denn, sie regeln das vertraglich anders.

Belastungen unterscheiden sich regional

Der Anbieter von digitalen Lösungen zur Immobilienverwaltung objego hat in einer Studie ermittelt, dass die künftigen Belastungen für Mieter auch regional sehr unterschiedlich ausfallen werden. Demnach stehen im Verhältnis zum Gesamtbestand die meisten Wohnhäuser mit den schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Anteil von 42 Prozent, in Berlin mit 39 Prozent und in Thüringen mit 35 Prozent. Am wenigsten zu befürchten haben Vermieter in Hamburg. In der Hansestadt stehen mit 12,5 Prozent prozentual die wenigsten Wohnobjekte mit Energieeffizienzklasse G oder H und bundesweit der höchste Anteil voll- und teilsanierter Wohnimmobilien.

Verbraucherzentrale Bundesverband und der Verband Kommunaler Unternehmen haben die Einführung des Stufenmodells grundsätzlich begrüßt, wenn auch im Detail noch Nachbesserungswünsche: beispielsweise mehr Transparenz bei der Herleitung der Effizienzklassen und praxistaugliche Regeln bei der Fernwärmeversorgung. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft sieht das Ziel verfehlt. Zwar sei die Regierung die Sache richtig angegangen, habe dann aber zu kurz gedacht, sagte ZIA-Präsident Andreas Mattner. Das Bundeskabinett hätte auf den Zustand des Gebäudes abstellen müssen und nicht allein auf den Energieverbrauch laut Heizkostenabrechnung. Die jetzt geplante Lösung könne zu einer unfairen Belastung für Vermieterinnen und Vermieter führen, wenn nicht sachgemäß geheizt werde. pf


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft