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Mitmach-Beschwerde gegen Hinkley Point

Eine bei der EU-Kommission eingereichte Beschwerde richtet sich gegen die von Brüssel bewilligten hohen Subventionen für das Atomkraftwerk Hinkley Point C in Großbritannien. Wer gegen eine Unterstützung ist, kann sich dem Protest im Internet anschließen.

16.12.2014 – Die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) haben eine offizielle Beschwerde an die Generalsekretärin der EU-Kommission gesandt. Diese richtet sich gegen die von Brüssel bewilligten Subventionen für das Atomkraftwerk Hinkley Point C in Großbritannien. Im Internet rufen die EWS nun zum Mitmachen auf: Nur wenn der Druck der Bürger höher werde als der Einfluss der Atomlobby, könne man die neu ernannte EU-Kommission dazu bewegen, die Fehlentscheidung zurückzunehmen, so die Erklärung.

Das Atomkraftwerk Hinkley Point befindet sich im britischen Somerset, an der Südwestküste Englands. Dort sind bereits zwei Reaktorblöcke mit insgesamt rund 840 Megawatt (MW) Leistung in Betrieb. Der Betreiber plant nun unter dem Namen Hinkley Point C zwei weitere Reaktorblöcke, die gemeinsam eine Leistung von 3.260 MW erbringen sollen. Hinter den Neubauplänen steht ein Betreiber-Konsortium unter der Führung des französischen Staatskonzerns Électricité de France (EdF), dem außerdem die französische Firma Areva sowie die chinesischen Unternehmen China National Nuclear Corporation und der Guangdong Nuclear Power Corporation Holding angehören.

Im März 2013 hat die britische Regierung die Baugenehmigung für die beiden neuen Reaktoren erteilt. Da sich der Bau und Betrieb der neuen Reaktoren jedoch ohne staatliche Förderungen nicht rentiert, hat die britische Regierung den Betreibern hohe staatliche Subventionen zugesichert. Staatliche Bürgschaften sollen die für den Bau der Reaktoren notwendigen Kredite in Höhe von rund 21,6 Milliarden Euro absichern. Insgesamt werden die Baukosten des Projekts auf rund 31,2 Milliarden Euro geschätzt.

Darüber hinaus wird der Atomstrom hohe staatlich garantierte Fördersätze erhalten. Mit dieser Preisförderungsmaßnahme sichert die britische Regierung der EdF über 35 Jahre die Abnahme des Atomstroms zu einem Preis von umgerechnet elf Cent pro Kilowattstunde (kWh) zu. Dieser Preis ist nicht fix, sondern wird dabei an die Inflation angepasst, sodass die Vergütung über den Förderzeitraum deutlich zunehmen wird. Nach Berechnungen der Financial Times ergibt sich so bereits bei einer relativ moderaten Inflationsannahme von zwei Prozent im letzten Förderjahr eine Vergütung von sagenhaften 35 Cent pro Kilowattstunde für die EdF. Das entspricht etwa dem zehnfachen des derzeitigen Strompreises an der Leipziger Börse. Zum Vergleich: Eine große Photovoltaik-Anlage in Deutschland bekommt heute über das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Vergütung von etwa 8,9 Cent pro Kilowattstunde, die zudem nur über 20 Jahre und ohne Inflationsausgleich gezahlt wird. rr


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