Klima- und Transformationsfonds: Neues Geld für die Dekarbonisierung des industriellen Mittelstands
An einigen Stellen gekürzt, enthält der Klima- und Transformationsfonds auch eine neue Förderung für den industriellen Mittelstand. Mehrere Milliarden sollen in die Dekarbonisierung von Prozessen und die umstrittene CCS-Technologie fließen.
27.08.2024 – Die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ richte sich vor allem an den industriellen Mittelstand, wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) vergangenen Freitag kundtat. „Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand, für den Klimaschutz und für Arbeitsplätze in unserem Land. Mit der neuen Förderung ergänzen wir die Klimaschutzverträge und adressieren ausdrücklich den Mittelstand“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck bei der Bekanntgabe der neuen Richtlinie.
Das Förderprogramm soll mit einem Aufruf zu einem Förderwettbewerb schon im September starten und bis 2030 laufen. Insgesamt 3,3 Milliarden Euro sollen bis zum Ende des Jahrzehnts in die BIK fließen. Fördermöglichkeiten würden ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen starten und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro sei eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.
Emissionsreduktion und Speicherung
Aufgeteilt ist die BIK in zwei Module. Unter Modul 1 seien alle Industrieunternehmen angesprochen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Dabei gehe es vor allem um die energieintensive Grundstoffindustrie, wie die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Maximal könne ein Unternehmen bis zu 200 Millionen Euro Förderung erhalten.
Modul 2 zielt auf die Abscheidung, Speicherung – im englischen Carbon Capture and Storage (CCS) und Nutzung – Carbon Capture and Utilisation CCU) – von CO₂ ab. Sie ist Teil der neuen Carbon Management Strategie des Bundes, die den Einsatz von CCS und CCU in Deutschland künftig erlauben soll. Konkret soll etwa die Speicherung von CO2 unter dem Meer ermöglicht werden, Meeresschutzgebiete ausgenommen. Umweltverbände kritisierten bei Bekanntgabe der Strategie im Februar, dass die Technologien auch in der Energiewirtschaft, etwa bei Gaskraftwerken zum Einsatz kommen könnte. Es drohen neue Geschäftsmodelle der Gasindustrie, etwa mit blauen Wasserstoff, und damit am Ende die fortwährende Nutzung fossiler Brennstoffe.
Die Fördermöglichkeiten in Modul 2 dagegen würden sich allein auf Industriezweige mit schwer vermeidbaren Emissionen beschränken, so das BMWK. Im ersten Förderaufruf seien Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig, in einem zweiten Schritt auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik. Investitionsvorhaben seien mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig, industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.
Zusätzlich zu den Klimaschutzverträgen
Die Förderrichtlinie BIK sei eine Ergänzung zu den sogenannten Klimaschutzverträgen (den Carbon Contracts for Difference), die im März dieses Jahres beschlossen wurden. Damit will die Bundesregierung Unternehmen bis zu 15 Jahre lang die Mehrkosten erstatten, wenn diese auf klimafreundliche Produktionsweisen umstellen. Auch dafür gibt es Ausschreibungsrunden, in denen sich Unternehmen um die Förderung bewerben können. Es erhalten die Unternehmen einen Zuschlag, die am wenigsten Geld benötigen eine Tonne CO2 einzusparen. Bei der ersten Ausschreibung, die Mitte Juli endete, wurden 17 Gebote mit einem Volumen von 5,3 Milliarden Euro eingereicht. Bereitgestellt für diese Runde hatte das Bundeswirtschaftsministerium 4 Milliarden. Das Ministerium muss nun eine Auswahl treffen.
Es ist ein bislang weltweit einmaliges Vorgehen, dass sich der Staat einen noch nicht näher definierten zweistelligen Milliardenbetrag in den kommenden 15 Jahren kosten lassen will. Sollten die Unternehmen indes nennenswerte Gewinne erzielen und sich das Verhältnis zusätzlicher Kosten durch die Gewinne auf zusätzliche Gewinne umstellen, sind die Firmen angehalten dem Staat die Investitionen zurückzuzahlen.
Auch die Klimaschutzverträge werden aus dem Klima- und Transformationsfonds gespeist, der angesichts der aktuellen Haushaltsdebatten dringend auf Geld angewiesen ist. wie aus der kürzlich vorgelegten Kabinettsvorlage zum Bundeshaushalt 2025 hervorgeht, wird unter anderem der Gebäudebereich im KTF gegenüber 2024 gekürzt. Und zwar um 2,4 Milliarden auf insgesamt 14,35 Milliarden Euro. Bei der Kürzung geht es um reduzierte Förderungen für Energieeffizienz im Gebäudebereich und den Einbau von Wärmepumpen im kommenden Jahr. mg