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Nitrat im Grundwasser: EU-Kommission verklagt Deutschland

Die Bundesregierung verweigert seit Jahren den Kampf gegen die Überdüngung und ignoriert sowohl die Wasserrahmenrichtlinie als auch die Nitratrichtlinie der EU. (Foto: pixabay.com, CC0 Public Domain)
Die Bundesregierung verweigert seit Jahren den Kampf gegen die Überdüngung und ignoriert sowohl die Wasserrahmenrichtlinie als auch die Nitratrichtlinie der EU. (Foto: pixabay.com, CC0 Public Domain)

Aufgrund des anhaltenden Verstoßes Deutschlands gegen EU-Recht zum Gewässerschutz, hat die Kommission nun eine Klage vor dem EU-Gerichtshof eingeleitet. Die Bundesregierung bleibt bei der massiven Überdüngung durch Gülle tatenlos.

03.05.2016 – „Die von der Bundesrepublik zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigen eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee“, begründete die EU-Kommission ihren Schritt. Deutschland habe trotz der weiterhin hohen Nitratbelastung keine strengeren Gegenmaßnahmen ergriffen.

Besonders in der Landwirtschaft wird Nitrat zum Pflanzenwachstum in Form von Gülle eingesetzt. Dabei gelten einige landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen in Deutschland als stark mit Gülle überdüngt. Die deutschen Nitratwerte im Grundwasser gehören zu den höchsten in der gesamten EU. Laut Wasserrahmenrichtlinie musste sich das deutsche Grundwasser spätestens Anfang 2015 in gutem Zustand befinden und die Nitratwerte 50 Milligramm pro Liter nicht überschreiten. Das war nicht der Fall. Zudem verstößt die Bundesregierung mit ihrem Nichtstun gegen die EU- Nitratrichtlinie, die eine Verunreinigung von Gewässern verhindern soll.

Es ist in dieser Sache nicht der erste Rüffel aus Brüssel. Bereits im Herbst 2013 hatte die Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, im Juli 2014 erfolgte der zweite Schritt, mit dem die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert wurde. Die nun angestrengte Klage vor dem EU-Gerichtshof ist die letzte Möglichkeit. Der Gerichtshof kann bei Feststellung einer Vertragsverletzung ein Zwangsgeld oder andere Strafzahlungen gegen Deutschland verhängen.

Gülleüberfluss aus Massentierhaltung

Dabei ist das Problem seit vielen Jahren bekannt. Über 200 Millionen Tonnen Gülle aus der Massentierhaltung und Gärreste aus Biogasanalgen sind einfach zu viel. Zwar benötigen Pflanzen Stickstoff zum Wachsen, zu viel davon bringt die Ökosysteme aber aus dem Gleichgewicht. In Form von Nitraten, also stickstoffhaltigen Salzen, gelangt Stickstoff in Flüsse, Seen, die Meere und das Grundwasser. In Form von Ammoniak kann Stickstoff ebenso in die Luft entweichen und dort zur Feinstaubbildung beitragen.

In Seen und Meeren bewirken die Nitrate ein verstärktes Wachstum von Algen, die anderen Lebewesen kaum Platz lassen und den Sauerstoff im Wasser aufbrauchen. Fische, Muscheln und Würmer sterben. Um das Grundwasser halbwegs frei von zu hohen Nitratwerten zu lassen, müssen Wasserwerke besonders in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein massiv eingreifen. Um die Grenzwerte einzuhalten, werden häufig große Mengen nitrathaltigen Wassers mit unbelastetem vermischt oder Ausgleichszahlungen an Landwirte gezahlt, damit diese weniger Gülle ausbringen. Eine Strategie der Politik gibt es nicht. cw


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Kommentare

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Karl Beck 31.03.2017, 15:00:09

+143 Gut Antworten

Hallo,

 

Seit Jahren versuche ich im EU Raum für mein Verfahren Gehör zu finden.

Mit meinem Verfahren wird der Stickstoff aus der Tier Abluft und von der belüfteten Gülle in das für Pflanzen wesentlich leichter aufnehmende

Ammonnitrat umgewandelt.

Wald und Grundwasser werden dadurch nicht mehr belastet.

Entweder wollen oder können die Politiker im EU Raum meine (Biologische Abluft Reinigung mit Wärmerückgewinnung) nicht verstehen und möchten dadurch die EU

finanziell unterstützen?

 

Liebe Grüsse

an die Bürger im EU Raum

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

für reinere kalte Luft

 

und klarem gesundem Wasser

 

Karl Beck

 

Franz Jonasstraße 6/12/7

A-2000 Stockerau

 

Händy: +43 (0)681-203-97-392

 

 

E-Mail: k.beck@Biobeck.at

 

Internet: www.biobeck.at


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