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Seite an Seite mit der KohleindustrieSachsens Regierung klagt gegen Kohle-Grenzwerte

Michael Kretschmer bei einer Rede
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer. (Bild: Stephan Röhl,flickr, CC BY-SA 2.0)

Die ostdeutsche Kohleindustrie klagt gegen geplante EU-Auflagen für ihre Kraftwerke und Sachsens Regierung schließt sich an. Statt einen Kohleausstiegsplan vorzulegen, kritisiert sie, der Zwang zur stärkeren Abgasreinigung bedrohe Arbeitsplätze.

27.02.2018 – Es ist ein schwerer Vorwurf, den Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) da erhebt: Die von der EU-Kommission letztes Jahr festgelegten zukünftigen Schadstoff-Grenzwerte für Kohlekraftwerke gingen „weit über den Stand der Technik hinaus“ und seien falsch errechnet worden. So steht es in der Pressemitteilung, mit der Kretschmer am 19. Februar bekannt gab, dass seine Regierung der Klage beitritt, die Kohle-Dachverbände und Kraftwerksbetreiber gegen die Grenzwerte eingereicht haben. Von den Kraftwerken würde ab 2021 Technik erwartet, die „nicht marktreif und großtechnisch verfügbar“ sei, so Kretschmers Kritik, und das bedrohe Arbeitsplätze. Angegriffen wird in der Klage außerdem die Herleitung der Grenzwerte für Stickoxid und Quecksilber.

Die Grünen-Landtagsfraktion hatte diese Haltung schon im August kritisiert. Der Abgeordnete Gerd Lippold hielt für „das hoch gefährliche Nervengift Quecksilber“ fest: „Die kritisierte EU-Richtlinie beschreibt den aktuellen Stand der Technik. Sie benennt dazu die Bandbreite der Emissionen des schadstoffärmsten Drittels der bereits in Betrieb befindlichen, modernen Kohlekraftwerke.“ Maßgeblich für die Grenzwerte, die nun jedes Land selbst festlegen müsse, sei dabei aber der Höchstwert in dieser Bandbreite – also etwas, das ein Drittel aller modernen Kraftwerke schon einhält.

Ungefähr um die Hälfte höher als dieser Wert (7 Mikrogramm pro Normkubikmeter) sei der schon ab 2019 geltende verpflichtende Jahresdurchschnittswert (10 µg/Nm3), dem die sächsischen Kraftwerksbetreiber laut Lippold zugestimmt haben. Sein Argument deshalb: Wer übers ganze Jahr trotz der normalen Schwankungen diesen Mittelwert einhalten kann, für den darf der neue, ab 2021 geltende absolute Grenzwert „nicht jenseits der technischen Machbarkeit liegen“. Zumal in den USA dieser Grenzwert schon seit 2015 um ungefähr ein Viertel niedriger sei (5-5,6 µg/Nm3). Der europäische Verband der Kraftwerksausrüster EPPSA hat schon 2015 in einer Studie beschrieben, wie „einige der häufigsten Abgasbehandlungsanlagen so nachgerüstet werden können, dass eine Quecksilberentfernungseffizienz von über 95 Prozent erreicht werden kann“. Allerdings kann das, je nach verwendeter Technik und Kohle, ziemlich teuer sein.Gefährliche Nervengift Quecksilber

Quecksilber findet sich, vor allem wegen des Kraftwerksbetriebs mit fossilen Brennstoffen, in stark erhöhten Konzentrationen in den Ozeanen und so auch in der Nahrungskette bis hin zum Menschen. Deutsche Regierungen haben extrem wenig dagegen getan, die Belastung ist hier viel größer als in den USA. Sachsens Regierung will, dass das so bleibt.

Bei ihrer Klage geht es aber auch um Stickoxid. Dazu sagte Gerd Lippold am Montag auf Anfrage: „Aus der persönlichen Kommunikation mit der LEAG-Vorstandsebene habe ich entnommen, dass man sich um die Stickoxid-Grenzwerte keine großen Sorgen macht.“ LEAG ist einer der Kraftwerksbetreiber.

Ministerpräsient Kretschmer begründet seine Klage auch mit dem Wunsch nach Rechtssicherheit. Der Linksfraktion im Landtag zufolge behindert er die aber gerade: „Über die Klage wird absehbar erst nach 2021 entschieden“, meint die Abgeordnete Jana Pinka. „Insofern müssen die Unternehmen bis dahin ohnehin nachrüsten, wenn ihre Kraftwerke nicht zwangsabgeschaltet werden sollen.“ Nötig sei ein Kohleausstiegsplan, auf dessen Grundlage Investitionen in bessere Technik kalkuliert werden könnten. Ralf Hutter


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