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Sieg der Atomkonzene: Brennelementesteuer gekippt

Die deutschen AKW-Betreiber haben Grund zur Freude: Die vom Staat kassierte Brennelementesteuer ist verfassungswidrig, urteilte das Bundesverfassungsgericht. (Foto: <a href="https://pixabay.com/de/atomkraft-atomenergie-atomkraftwerk-2186769/" target="_bla
Die deutschen AKW-Betreiber haben Grund zur Freude: Die vom Staat kassierte Brennelementesteuer ist verfassungswidrig, urteilte das Bundesverfassungsgericht. (Foto: ulleo / pixabay.com, CC0 Public Domain)

Die zwischen 2011 und 2016 vom Staat kassierte Brennelementesteuer ist verfassungswidrig, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Damit könnten die Atomkonzerne E.ON, RWE und EnBW nun Rückerstattungen in Milliardenhöhe erhalten.

08.06.2017 – Bis Ende vergangenen Jahres mussten die Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland die sogenannte Kernbrennstoffsteuer (oder auch Brennelementesteuer) zahlen. Das sei jedoch nicht vereinbar mit dem Grundgesetzt, entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter erklärten das Gesetz daher rückwirkend für ungültig, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Die Entscheidung dürfte bei den Atomkonzernen für Heiterkeit sorgen. Denn E.ON, RWE und EnBW können nun auf stattliche Rückerstattungen in Milliardenhöhe hoffen.

An der Börse sorgte die Entscheidung sofort für Aufsehen und die Aktien der drei Atomkonzerne schossen in die Höhe. Die AKW-Betreiber mussten zwischen 2011 und 2016 für jedes Gramm Kernbrennstoff 145 Euro an den deutschen Staat zahlen. Insgesamt hatte die Steuer damit Einnahmen von knapp 6,3 Milliarden Euro generiert. Nach Angaben der Konzerne summierten sich die Kosten für E.ON auf etwa 2,8 Milliarden Euro, für RWE auf 1,7 Milliarden Euro sowie für EnBW auf 1,44 Milliarden Euro.

AKW-Betreiber klagten auch beim EuGH

Die Atomkonzerne hatten jedoch auch schon an anderer Stelle versucht, die Steuer als unzulässig zu bewerten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die Kernbrennstoffsteuer vor zwei Jahren noch für rechtens. Sie sei weder eine unzulässige Strom-, noch eine unzulässige Verbrauchssteuer, urteilten die Richter damals in Luxemburg. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts basiert jedoch auf einer völlig anderen Gesetzesgrundlage.

Als sich die AKW-Betreiber mit dem Bund über die noch viel teurere Entsorgung atomarer Altlasten einigte, ließen sie etliche Klagen fallen. Nicht jedoch ihren Widerstand gegen die Brennelementesteuer. Der Bundesregierung habe sich damals über den Tisch ziehen lassen, urteilt daher das Umweltinstitut München e.V.

Folgekosten der Kernenergie nicht an Klagen gekoppelt

„Die Karlsruher Entscheidung bringt die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und AKW-Betreibern bezüglich der Folgekosten der Atomenergie ins Wanken“, urteilt BUND-Vorsitzender Hubert Weiger. Man habe den Fehler gemacht, die Folgekosten nicht an die gegen den Staat geführten Klagen zu koppeln.

„Wenn die AKW-Betreiber jetzt sechs Milliarden Euro zurückverlangen, muss die Einzahlungssumme für den öffentlich-rechtlichen Fonds zur Abdeckung der Folgekosten der Atomenergienutzung um mindestens diese Summe erhöht werden“, fordert Weiger daher. Deshalb bleibt nun abzuwarten, wie die Reaktion der Atomkonzerne ausfallen. jk


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Kommentare

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Eitel Heck 08.06.2017, 11:13:12

+263 Gut Antworten

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat entschieden, dass die Brennelementesteuer nicht rechtes ist und damit muss der Staat mehrer Milliarden EURO an die Atomkonzerne zurückzahlen. Bereits im vergangen Jahr hat das BVG entschieden, dass die Atomkonzerne durch den vorzeitigen Ausstieg aus der Kernenergie zu entschädigen sind( ca.19 Mrd.EURO).

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