ZivilgesellschaftSlapp-Urteil gegen Greenpeace in den USA

Dakota Access Pipeline Protest am Sacred Stone Camp nahe Cannon Ball, North Dakota, 2016
Slapp-Urteil gegen Greenpeace in den USA (Bild: Tony Webster from Minneapolis, Minnesota / CC BY-SA 2.0 / via Wikimedia Commons)

Ein Bezirksgericht in den USA hat dem Ölkonzern Energy Transfer im Slapp-Verfahren gegen Greenpeace 345 Millionen US-Dollar Schadensersatz zugesprochen. Die NGO hat angekündigt, falls nötig bis vor das Oberste Gericht North Dakotas zu ziehen.

03.03.2026 – Ein Bezirksgericht in North Dakota hat Greenpeace USA und Greenpeace International zur Zahlung von 345 Millionen US-Dollar Schadenersatz an den Ölkonzern Energy Transfer (ET) verurteilt.

Greenpeace spricht von einer Einschüchterungsklage, einem sogenannten Slapp – Strategic Lawsuit against Public Participation – dessen Ziel es ist, unbequeme zivilgesellschaftliche Stimme mundtot zu machen und deren Ressourcen zu binden.

Die Ländersektionen von Greenpeace, wie etwa Greenpeace Deutschland, sind unabhängig. Sie betonen, dass ihre Spendengelder nicht betroffen sind.

Prozess um Proteste gegen Ölpipeline auf indigenem Land

Die NGO hatte sich vor über 10 Jahren mit indigenen Umweltschützer:innen solidarisiert, die gegen die klimaschädliche Dakota-Access-Pipeline protestierten. ET wirft Greenpeace vor, die Proteste organisiert zu haben, und klagt seit mehreren Jahren auf Schadensersatz.

Ursprünglich reichte ET 2017 eine Klage gegen Greenpeace ein, die 2019 von einem US-Bundesrichter abgewiesen wurde. Doch ET ließ nicht locker und reichte die Klage mit kleinen Änderungen erneut ein, diesmal in North Dakota. Anfang vergangenen Jahres verurteilte eine neunköpfige Jury Greenpeace in erster Instanz zu einer absurd hohen Schadensersatzsumme: Greenpeace USA und Greenpeace International sollten 660 Millionen US-Dollar an ET zahlen.

Greenpeace ging in Revision, und reichte zudem in Europa eine Gegenklage ein. Ende 2025 entschied das US-Gericht, die Summe zu halbieren. Der Richter eines Bezirksgerichts in North Dakota verurteilte Greenpeace dann vergangene Woche 345 Millionen US-Dollar Schadenersatz an den Ölkonzern zu zahlen.

Einschüchtern und Ressourcen binden

Greenpeace hat bereits Erfahrung mit fossilen Konzernen, die die Umweltaktivisten mit Slapps mürbe machen wollen. Nach der Besetzung einer Ölplattform im Nordatlantik im Jahr 2023 forderte Shell Millionen von Greenpeace Großbritannien. Der Streit endete im Dezember 2024 mit einem Vergleich. Greenpeace zahlte keine Schadensersatzzahlung an Shell, aber muss neben einer Spende an Seenotretter eine weitreichende Bannmeile um Shell-Anlagen beachten - ein Teilerfolg für die Einschüchterungstaktik.

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Noch aggressiver agierte der rumänische fossile Energieversorger Romgaz. Im Mai 2025 versuchte das Unternehmen, Greenpeace Rumänien per Gerichtsbeschluss komplett auflösen zu lassen, um Kritik am Gasprojekt Neptun Deep zu ersticken. Erst massiver internationaler Druck zwang Romgaz im Juni 2025 zum Rückzug.

Das Slapp-Urteil in den USA ist das bisher erfolgreichste für die fossilen Kläger. „Dieses absurde Urteil zeigt, dass der gesamte Prozess ein gefährlicher Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung ist – nicht nur in den USA, sondern mit einer Signalwirkung weit über die Grenzen hinaus“, sagt Nina Noelle, Greenpeace-Sprecherin für internationale Kriseneinsätze. „Das Justizsystem darf nicht mit Slapp-Klagen dazu missbraucht werden, Menschen und Organisationen in ihrer Existenz zu bedrohen, die sich für Gerechtigkeit einsetzen. Wir unterstützen unsere betroffenen Kolleg:innen in dieser herausfordernden Zeit. Wenn milliardenschwere Konzerne kritische Stimmen mit absurd hohen Schadenersatzforderungen zum Schweigen bringen wollen, dann braucht es ein starkes rechtliches Gegengewicht.“

Slapp-Klagen in der EU unterbinden

Die EU hat inzwischen eine Anti-Slapp-Richtlinie erlassen, um Kritikern den Rücken gegen die Übermacht der Konzerne zu stärken. Seit 2024 können Richter unbegründete Klagen im Schnellverfahren abweisen, wobei die Kläger die vollen Kosten und Strafzahlungen tragen müssen.

„Das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf zivilgesellschaftlichen Protest müssen geschützt werden, sie zählen zu den Grundpfeilern der Demokratie“, sagt Noelle. „Es ist deshalb richtig, dass sich die EU und die Bundesregierung mit einer Anti-SLAPP-Richtlinie gegen solche Bedrohungen stark machen.“

Die Richtlinie muss bis April 2026 in deutsches Recht übersetzt werden. Das Gesetzgebungsverfahren für ein deutsches Anti-SLAPP-Gesetz im Bundestag läuft bereits. jb

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