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EEG-Novelle 2020So geht der Entwurf des EEG 2021 ins Parlament

Photovoltaikanlage auf dem Kanzleramt
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des EEG 2021 beschlossen. Nun geht das Gesetz ins parlamentarische Verfahren. (Foto: Paul Langrock)

Letzte Detailänderungen gab es noch, dann beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des EEG 2021. Die Ausschreibungspflicht für große Dachanlagen kommt. Kleine Verbesserungen gibt es beim Mieterstrom, für ausgeförderte Anlagen eine Übergangsregelung.

24.09.2020 – Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett in seiner Sitzung den Entwurf des EEG 2021. In letzter Minute wurden einige der vielfältigen Kritikpunkte von Verbänden und Umweltschutzorganisationen noch berücksichtigt. Zuvor vorgeschlagene Ausbau-Hürden wurden teilweise zurückgenommen. Nun muss das Gesetz den Bundestag und den Bundesrat passieren, damit es zum Jahresbeginn 2021 in Kraft treten kann. Insgesamt überwiegt Enttäuschung bei den verschiedenen Akteuren der Branche.

Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze stimmte dem Entwurf nur unter Vorbehalt zu. Sie gab zu Protokoll, dass sie weiteren Handlungsbedarf sehe.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Im EEG 2021 wird das Ziel verankert, dass der gesamte Strom in Deutschland ab dem Jahr 2050 treibhausgasneutral ist. Dies gilt sowohl für den im Land erzeugten Strom als auch für Importe. Allerdings wird nicht verankert, dass der Strom zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammen muss. Bis 2030 gilt das Zwischenziel, 65 Prozent des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien zu decken.

Für die einzelnen Technologien sind Ausbaupfade vorgesehen. Die Windenergie an Land soll von heute 54 auf 71 Gigawatt im Jahr 2030 wachsen, die installierte Photovoltaikleistung von 52 auf 100 Gigawatt. Bis 2030 sind in Zwei-Jahres-Schritten Zwischenziele definiert. Ausschreibungsmengen, die nicht vergeben werden, weil zu wenige Angebote vorliegen, sollen im Folgejahr zusätzlich ausgeschrieben werden.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier erklärte, dass die Ausbaumengen angepasst würden, sollten die EU-Klimaziele erhöht werden. Auch der dem Szenario zugrundeliegende Strombedarf soll evaluiert  und falls notwendig die Ausbauziele daraufhin angepasst werden.

Photovoltaik-Ausschreibungen für Dachanlagen

Eine Bremse für den Photovoltaikausbau ist die neu geschaffene Ausschreibungspflicht für solare Dachanlagen. Ab 2021 werden Zuschläge für Dachanlagen ab 500 Kilowatt in Ausschreibungen vergeben (§22 Absatz 3). Im Referentenentwurf war sogar eine Absenkung dieser Leistungsgrenze vorgesehen, die nun nicht mehr enthalten ist. Doch wird diese Ausschreibungspflicht nach Ansicht des Bundesverbandes Solarwirtschaft einen Markteinbruch bewirken. Rund 30 Prozent der Anlagen des bisherigen Solardach-Marktes werden in dieser Größenordnung gebaut.

Gewerbebetriebe, die sich mit eigenem Strom vom Dach versorgen wollen, werden damit in ihren Klimaschutzanstrengungen gebremst. Selbst wenn sie den Zuschlag für eine große Dachanlage gewinnen, können sie den Strom nicht selbst nutzen. Eigenverbrauch ist für Anlagen, die über Ausschreibungen realisiert werden, verboten.

Die zulässige Größe von Freiflächenanlagen in der Ausschreibung wird von zehn auf 20 Megawatt Leistung ausgedehnt.

Mieterstromzuschläge steigen leicht

Der Mieterstromzuschlag wird im neuen §48a geregelt und gegenüber dem Referentenentwurf erhöht. Er soll für Anlagen bis zehn Kilowatt 3,79 Cent pro Kilowattstunde betragen, für Anlagen bis 40 Kilowatt 3,52 Cent und für Anlagen bis 500 Kilowatt 2,37 Cent. Hier gibt es eine Detailänderung zu beachten: die maximale Leistungsgrenze war vorher 750 Kilowatt, nun liegt sie bei 500 Kilowatt.

Zudem gibt es nun Klarheit für das Lieferkettenmodell. Der Betreiber kann einen Energiedienstleister als Mieterstromlieferant beauftragen, ohne dass der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag verloren geht. Ein Vorteil dieses Modells ist, dass die Marktrolle des Stromlieferanten an einen energiewirtschaftlich versierten Dritten übertragen wird.

EEG-Umlage auf Eigenverbrauch bleibt

Eine marginale Verbesserung gibt es bei der Belastung des Eigenverbrauchs aus kleinen Anlagen. Bisher entfällt die Umlage, wenn die Leistung der Anlage zehn Kilowatt nicht übersteigt und nicht mehr als zehn Megawattstunden selbst verbraucht werden.

Nun sieht der §61b hier eine Ausweitung der Leistungsgrenze vor. Künftig müssen auch Anlagenbetreiber von Anlagen bis 20 Kilowatt Leistung keine EEG-Umlage zahlen, wenn sie nicht mehr als zehn Megawattstunden Strom im Jahr selbst verbrauchen. Alle anderen Betreiber, die Strom aus ihren Anlagen selbst nutzen, müssen die EEG-Umlage zahlen.

Die Erneuerbaren-Richtline der EU sieht die Regierung mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt. Ob sie diese Behauptung halten, kann wird sich zeigen. Die EU-Richtlinie, die bis 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, sieht unter anderem umfassende Bürgerbeteiligung vor und eine Bagatellgrenze. Strom aus Erneuerbaren-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung soll nicht mit Umlagen oder Abgaben belastet werden.

Mehr Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen

Begrüßt wird die Ausweitung der Flächenkulisse für Photovoltaik. Bisher durften entlang von Autobahnen und Schienenwegen Anlagen errichtet werden und Förderung erhalten, wenn der Streifen zwischen Fahrbahn und äußerer Anlagengrenze nicht größer als 110 Meter war. Nun wird diese Entfernung auf 200 Meter erhöht und auf solchen Flächen größere Anlagen möglich. Ein 15 Meter breiter Korridor muss allerdings freigehalten werden.

Windenergie an Land

Ein eindeutig positives Signal setzt des neue EEG bei der finanziellen Beteiligung von Kommunen am Ausbau der Windenergie. Auch sonst wird einiges für den Ausbau der Windenergie an Land getan. Der Anlagenbau in südlichen Regionen soll mit einem Zuschuss angekurbelt, das Referenzertragsmodell angepasst und das Netzausbaugebiet ad acta gelegt werden. Doch all diese Maßnahmen werden verpuffen, wenn die angekündigte Bund-Länder-Koordination nicht wirksam in Gang gesetzt wird.

Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen

Für Anlagen, deren Förderdauer beendet ist, gilt eine neu gefasste Übergangsregelung (§25). Der Referentenentwurf sah die Übergangsregelung nur für Anlagen bis 100 Kilowatt vor. Nun gilt diese Regelung auch für größere Anlagen – allerdings nur bis Ende 2021. Somit dürften auch Windkraftanlagen von dieser wenn auch kurzen Übergangsfrist profitieren.

Nach 2021 haben nur Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung Anspruch auf Vergütung in Höhe des Marktwertes abzüglich der Vermarktungskosten. Diese Regel greift damit insbesondere für Solaranlagen aus den Anfangsjahren des EEG. Allerdings muss der gesamte Strom eingespeist werden. Die Umrüstung zu einer Eigenverbrauchsanlage hingegen lohnt sich wahrscheinlich nicht. Der Eigenverbrauch soll bei diesen Anlagen mit einer Vertragsstrafe belegt werden.

Das Repowering von alten Windrädern nach deren Förderende ist weiterhin nicht geregelt. Zwar gilt jetzt eine kurze Übergangsfrist für den Weiterbetrieb bis Ende 2021, aber ob auf den alten Standorten neue, leistungsstärkere Windräder errichtet werden dürfen, ist nach wie vor offen.

Finanzierung der EEG-Umlage

Durch einen Mechanismus im EEG steigt die Höhe der EEG-Umlage, je niedriger die Börsenstrompreise sind. Das führt zu einer ungerechten Belastung von Haushalten mit niedrigem Einkommen. Deshalb wurde in diesem Jahr bereits über die Finanzierung der EEG-Umlage aus Steuermitteln entschieden.

Im Bundeshaushalt sind im Rahmen des Konjunkturpakets 11 Milliarden Euro für die teilweise Finanzierung der EEG-Umlage vorgesehen. Damit soll die Umlage im Jahr 2021 auf 6,5 Cent und im Jahr 2022 auf 6 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.

Vergütungsgausfall bei negativen Strompreisen

Ein Aufatmen gibt es bei der Neufassung des § 51, der die Vergütungsaussetzung bei negativen Strompreisen regelt. Im ursprünglichen Referentenentwurf sollte die Förderung bereits dann entfallen, wenn der Börsenstrompreis in einem 15-Minuten-Intervall negativ ist. Das Zeitintervall wurde nun auf eine Stunde hochgesetzt. Dieser Paragraf gilt jedoch nicht für Anlagen in der gesetzlichen Förderung, das heißt nur für Anlagen oberhalb der Ausschreibungsschwellenwerte. pf


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Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Volker Müller-Benedict 24.09.2020, 17:02:38

+105 Gut Antworten

Ist doch ein Widerspruch: nach EU ist Eigenverbrauch bis 30 kw Abfabenfrei, im Entwurf sollen Altanlagen vei Eigenverbrauch Strafe zahlen! Warum fällt das niemandem auf?

Priska Schmidt 29.09.2020, 14:24:58

+95 Gut

Oh doch, es fällt schon seid Jahren auf dass die Regierung die Energiewende blockiert. Laut EU Recht ist es schon seit Jahren im Gesetz das die Anlagen unter 30 kW keine EEG Umlage bezahlen müssen. Mir ist schleierhaft weshalb sich Deutschland nicht daran halten muss. Selbst die Tatsache das der Atomstrom und Kohlestrom schon immer aus Steuergelder subventioniert wurde, ohne das es sichtbar auf der Stromrechnung ausgewiesen war. So schafft man natürlich Gegner der Erneuerbaren Energie. Also es stinkt schon seit Jahren zum Himmel. Aber was können wir dagegen oder dafür tun?

Ferdi Philippsen 24.10.2020, 17:50:48

Nun muss ich also ab Januar den Strom aus meine PV-Anlage verschenken. Mit Preisen von 2 bis 4 Cent pro kWh ist zu rechnen. Sparen darf ich auch nicht. Ich könnte im Bestfall ca 700 kWh selbst verbrauchen, aber dann gibt es warum auch immer eine Vertagsstrafe (Höhe unbekannt). Gefördert wird hier nur der Gewinn der Netzbetreiber!

Bernd Katzenberger 05.11.2020, 10:30:37

+80 Gut

Hallo, was spricht dagegen, neue Module und WR zu installieren und eine neue Anlage mit EEG-Vergütung und Selbstverbrauch zu installieren?

Petra Franke / energiezukunft 05.11.2020, 14:10:09

+79 Gut

@ Bernd Katzenberger: Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es einfach nicht sinnvoll, eine Anlage, die auch nach 20 Jahren noch gute Erträge bringt, abzubauen. ES gibt inzwischen Anlagen, die 30 Jahre und älter sind und immer noch laufen. Die neue Anlage würde auf gleicher Fläche bestimmt mehr Erträge bringen, weil die Module heute leistungsfähiger sind - aber warum nicht damit warten, bis die alte Anlage wirklich ausgedient hat?

Dietrich Schildbach 05.11.2020, 19:47:30

+84 Gut

Bei meiner ähnlich kleinen Anlage würde ich den Überschussstrom liebend gerne verschenken, wenn ich vorher selbst erzeugten Strom für den Eigenbedarf weiterhin abgabenfrei abzweigen dürfte. Das Geschenk möge der Netzbetreiber als Vermarktungskosten deklarieren, aber nicht noch mehr verlangen. Die ganzen geplanten Mess- und Fernsteuereinrichtungen mögen für große Anlagen (>30 oder 100 kWp) wichtig sein, sind aber für sehr kleine Anlagen (<6 kWp) völlig irrelevant. Die Schwankungen im Netzes durch unsere Einspeisungsspitzen in der Mittagszeit gehen in den Spitzenlasten durch wenige Elektroherde vollkommen unter.

Das Schlimmste an dem Gesetz ist, dass wir den Überschussstrom ab 1.1.21 nicht mal mehr verschenken dürfen!

Die geforderten Einbauten und Marktzugänge kosten so viel, wie ich in 10 Jahren nicht erwirtschafte. Also abschalten....?

Otti 26.10.2020, 00:35:45

Wir haben in 20 Jahren, 50% erneuerbare Energie geschafft. Die Solarmodule und Speicher sind immer besser geworden. Heutige Windräder haben eine deutlich größere Leistung. Warum sollen wir dann für die zweite Hälfte 30 Jahre brauchen? Ich sage, weg mit der Ausbaubremse und der Bürokratie. So wie es die EU in ihrem RED 2 Gesetz fordert. Dann schaffen wir das in 10 Jahren. Die Bürger können das schaffen, was die Regierung nicht schafft. Man muss sie nur lassen.

Tilo 27.10.2020, 08:34:40

DIe EEG Vergütung bei negativen Börsenpreisen zu streichen ist ja in der Theorie logisch um Investitionen in Speicher zu fördern. Dann müsste man allerdings auch endlich mal Speicher und PtH Anlagen im Energierecht verankern, damit diese Investitionen möglich werden. Solange es aber durch das Eigenverbrauchsverbot Verboten ist Strom zu speichern, wird das nicht passieren. Es wird nur dazu führen das WENIGER EE gebaut werden.

Henry Larsen 15.11.2020, 19:26:27

Nach Frau Klöckner hat sich nun auch Herr Altmaier als Vertreter der Lobbyisten für Kern- und Kohlestrom vollends entlarvt. Kein Hinweis auf die Umsetzung der EU- Richtlinie, nein genau das Gegenteil kommt zum Tragen. Die Debatte im Bundestag hat gezeigt, dass Herr Altmaier kein Problem damit hat, die wirklichen Fakten zu verschweigen und stattdessen versucht den Entwurf schön zu reden. Kommen wir inzwischen auch auf das Niveau eines ehemaligen amerikanischen Präsidenten?

Henry Larsen 15.11.2020, 19:27:36

Nach Frau Klöckner hat sich nun auch Herr Altmaier als Vertreter der Lobbyisten für Kern- und Kohlestrom vollends entlarvt. Kein Hinweis auf die Umsetzung der EU- Richtlinie, nein genau das Gegenteil kommt zum Tragen. Die Debatte im Bundestag hat gezeigt, dass Herr Altmaier kein Problem damit hat, die wirklichen Fakten zu verschweigen und stattdessen versucht den Entwurf schön zu reden. Kommen wir inzwischen auch auf das Niveau eines ehemaligen amerikanischen Präsidenten?

Reinhold Heggemann 25.11.2020, 10:52:47

Es lohnt sich vielleicht ein Blick zu unseren Nachbarn in Holland! Antrag einer PV Dachanlage auf dem Eigenheim mittels eines (!) Online-Formular. Wird Strom aus dem Netz verbraucht, läuft der Stromzähler vorwärts, wird eigenproduzierter Strom eingespeist, läuft der Zähler rückwärts. So funktioniert Energiewende, wenn sie denn politisch auch wirklich gewollt ist!

Roland Brandt 14.12.2020, 13:30:46

+77 Gut

Wie krank muß man sein, daß ausgeförderte Anlagen nicht weiter betrieben, bzw. umgewandelt in Selbstnutzung werden dürfen und nach wie vor komplett einspeisen müssen. Na da kann die Stromlobby zum Jahreswechsel ein paar Sektkorken mehr knallen lassen. Die propagierte Ernsthaftigkeit verbaler Natur über die angestrebte Senkung des CO²-Ausstoßes klingt ja gut, was ist so schwer daran, diese Worte in Taten umzusetzen. Das ganze Umweltdebakel wird seit 20 Jahren schöngeredet und betont: es ist 5 vor 12 Uhr. Meines Erachtens ist die Ernsthaftigkeit der Umstände, die dieser Welt schaden, augenscheinlich noch nicht in unserer politischen Ebene angekommen. Die Herrschaften wollen immer einen aufgeklärten Eindruck vermitteln, was ich am Ergebnis nicht dingfest machen kann. Fazit: Armes reiches Deutschland.

H .Mohnhaus 24.04.2021, 14:32:42

um Die Klima und Energie wende zu erreichen hilft nicht die Strombörse Sie hat nur die aufgabe die Spannung im Netz stabil zu halten . Klimaziele und Energiewende ist nur zu reichen mit Dezentraler Produktion und Direkt vermarktung .

über eine Photovloltaikanlage oder eine Kleine wind anlage und den Protuzierten Strom im Eigen verbrauch zu Nutzen oder an Mieter zu verkaufen also im Insel system selbst vermarkten als klein Untermehmer . So schaft Deutschland die Klimaziele und die Energie Wende , leider haben die Monopolisten die macht um eine wende zu erreichen müssen viele schalter von anderen Leuten bedient werden .


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