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Energieeffizienz von GebäudenStrengere Klimaschutz-Vorschriften, die verwässert wurden

Mehrere Hochhäuser nebeneinander, umgeben von Feldern und kleineren Häusern.
Hochhaussiedlung Kölnberg im Kölner Stadtteil Meschenich. Sozial schwache Haushalte wohnen in schlecht gedämmten Wohnungen aus den 1970er Jahren. (Bild: Wolkenkratzer, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0)

Die europäischen Mitgliedsstaaten haben sich auf ein Vorgehen bei der Energieeffizienz von Gebäuden geeinigt. Doch die Einigung bleibt hinter dem Vorschlag der EU-Kommission zurück. Für weitere Verhandlungen werden Verbesserungen angemahnt.

27.10.2022 – Die letzte Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude stammt von 2018. Darin wurde unter anderem eine energetische Sanierung von Gebäuden vorgeschrieben, sollten diese renoviert werden. Doch unter anderem das EU-Parlament stellte 2021 in einem Bericht fest, dass durch die bestehende Richtlinie – der sogenannten Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD – keine ausreichende Sanierungsrate für die Klimaschutzambitionen der Europäischen Union erreicht wurde. Eine weitere Novelle wurde angemahnt. Im Rahmen des Fit for 55 Pakets, legte die Kommission daraufhin im Dezember 2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung vor, zu dem der Europäische Rat, mit den zuständigen Minster:innen der Mitgliedsstaaten, diese Woche nach mehreren Verhandlungsrunden Änderungen vorlegte, wie unter anderem Tagesspiegel Background ausführlich berichtete.

Man habe sich darauf geeinigt, dass alle neuen Gebäude spätestens 2030 Nullemissionsgebäude seien müssen und bestehende Gebäude bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden. Renovierungen bestehender Gebäude sollen dadurch angestoßen werden, Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz einzuführen, die der maximalen Menge an Primärenergie entsprechen, die Gebäude jährlich pro Quadratmeter verbrauchen können. Mit der Zeit soll es dadurch keine Gebäude mehr mit der schlechtesten Energieeffizienz geben. Die Mindestvorgaben sollen sich an jeweiligen nationalen Pfaden orientieren.

Doch die internationale Koalition für Umweltstandards ECOS kritisiert, dass mit den vorgelegten Änderungsvorschlägen, vor allem die Gebäude mit den schlechtesten Energieeffizienzstandards bis in die 2030er Jahre hinein keine verbindlichen Vorgaben zur Sanierung bekommen würden. Der EU-Rat schlägt vor, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands bis 2033 mindestens dem Niveau der Gesamtenergieeffizienzklasse D entspricht. Auch die weiteren Vorgaben sind schwammig formuliert. Demnach soll der Verbrauch bis 2040 mindestens einem national bestimmten Wert entsprechen, der sich aus einer schrittweisen Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 entsprechend dem Umbau des Wohngebäudebestands in einen Nullemissionsgebäudebestand ergibt.

Die Kommission will den ärmsten Haushalten helfen

Die EU-Kommission hatte demgegenüber im Dezember 2021 für Wohngebäude vorgeschlagen, dass solche mit dem schlechtesten Energieeffizienzstandard „G“ bis 2030 mindestens den Standard „F“ haben müssen und bis 2033 den Standard „E“. Auf einer Skala von „A“ bis „G“ entspricht „A“ einem Nullemissions-Gebäude. Die Kommission wolle mit der Fokussierung auf die schlechtesten Gebäude den ärmsten Haushalten helfen, da diese besonders häufig in schlecht gedämmten Gebäuden leben. Solche Schwellenwerte für besonders ineffiziente Gebäude will der EU-Rat nur auf Nichtwohngebäuden anwenden.

Dass jedoch die Einigung des Rates auch für einige Mitgliedsstaaten ein unzureichender Kompromiss ist, zeigt ein Statement, dass Belgien, Frankreich, Deutschland, Irland, Luxemburg und die Niederlande im Anschluss an die Verhandlungen veröffentlichten. Eine „substanzielle Erhöhung“ von Mindeststandards zur Energieeffizienz sei in den weiteren Verhandlungen nötig, um die selbstgesetzten Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Bis Anfang Dezember will sich das Europäische Parlament auf eine Position einigen, um in die anschließenden Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission zu gehen.

Ciarán Cuffe, Abgeordneter der Fraktion Greens/EFA und Berichterstatter des Europaparlaments für die Energy Performance of Buildings Directive, begrüßt das Statement der sechs Mitgliedsstaaten. „Mindestenergieeffizienzstandards, kurz MEPS, sind das Rückgrat dieser Richtlinie. Der Kompromiss des Rates hat versagt, die Potenziale der MEPS adäquat zu erkennen. Diese können die Sanierungsrate deutlich beschleunigen und den Gebäudesektor schneller dekarbonisieren“, so Cuffe auf Anfrage der energiezukunft.

Für einen effizienten und klimaneutralen Gebäudebestand braucht es zudem flankierende staatliche Maßnahmen, wie Förderprogramme. Dazu hat die deutsche Bundesregierung gestern Richtlinienentwürfe für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgelegt. Laut Einschätzung des Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) führt auch die BEG in ihrer jetzigen Ausgestaltung zu einer Benachteiligung einkommensschwacher Haushalte. Simone Peter, Präsidentin des BEE, kritisiert: „Besonders Verbraucher*innen mit niedrigen Einkommen leben oftmals in älteren, schlecht sanierten Gebäuden. Diese haben in der Regel einen überdurchschnittlich hohen Wärmebedarf. Gebäudeeigentümer*innen sind in der Wahl der Erneuerbaren Wärmelösungen durch enge Fördervorgaben in der BEG aber weiter eingeschränkt.“ mg


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