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Flexibles StromsystemStrommarktreform in Österreich beschlossene Sache

PV-Anlage auf einem Flachdach, im Hintergrund Berge
Photovoltaikanlage in Axams/Tirol auf einem Wohnhaus, errichtet von SPA Energietechnik. (Foto: SPA Energietechnik)

In Österreich ist die Kuh vom Eis: Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz wurde beschlossen. Die Photovoltaik-Branche begrüßt die gefundenen Kompromisse. Es wurden wichtige Änderungen bei Spitzenkappung und Netznutzungsentgelten erreicht.

16.12.2025 – Nach mehr als vier Jahren Wartezeit und bereits laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren gibt es in Österreich nun eine Einigung beim Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Die Strommarktreform wurde letzte Woche als „Günstiger-Strom-Gesetz“ im Nationalrat beschlossen. Das ElWG ersetzt das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 und bringt die lange erwartete Reform der österreichischen Strommarktregeln.

Anpassungen bei essenziellen Punkten für die PV-Branche erreicht

Bis zuletzt wurden wesentliche Punkte für die PV-Branche verhandelt und schließlich auch erreicht. Statt des geplanten jährlich variierenden Netznutzungsentgeltes hat man sich nun auf einen fixen Versorgungsinfrastrukturbeitrag geeinigt. PV-Anlagen bis 20 Kilowatt netzwirksamer Leistung können weiterhin kostenfrei in das Stromnetz einspeisen. Für größere Anlagen – bestehende wie neue – gilt ab 2027 ein fixer Beitrag von 0,05 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Die höhere Leistungsgrenze und die klar definierte Beitragshöhe beseitigen letzte Unsicherheiten für Anlagenbetreiber und sorgen für dauerhaft planbare Rahmenbedingungen.

Bei neuen PV-Anlagen wird die maximal mögliche Einspeiseleistung (in Kilowatt – kW) künftig auf 70 Prozent der PV-Modulleistung begrenzt (PV-Spitzenkappung). Selbst produzierter Sonnenstrom kann dabei weiterhin direkt im Haushalt oder Betrieb genutzt werden – die reduzierte Einspeisemöglichkeit setzt zudem einen zusätzlichen Anreiz für höheren Eigenverbrauch. Für typische Privathaushalte bedeutet die 70-Prozent-Kappung lediglich rund zwei Prozent weniger Stromeinspeisung pro Jahr, schafft jedoch spürbar mehr Netzkapazität im Gesamtsystem.

Einspeiser haben – wie schon bisher – ein Netzanschlussentgelt zu zahlen, wobei für Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger Pauschalen zwischen 13 und 91 Euro pro Kilowatt vorgesehen sind. Gegenüber dem Vorschlag der Bundesregierung wurde die Befreiung vom Netzanschlussentgeltvon Einspeisern bis15 kW (statt den bisher geplanten 7 kW) netzwirksamer Leistung beschlossen. Damit werden künftig wesentlich mehr Anlagen vom Anschlussentgelt befreit sein.

Systemdienlicher Betrieb von Anlagen

Der systemdienliche Betrieb dient als Leitkriterium für Anreize, unter anderem für Netzentgeltbefreiungen von Energiespeicheranlagen. Systemdienlicher Betrieb liegt vor, wenn Anlagen durch Kostenreduktion/-vermeidung oder Sicherung der Netz- und Versorgungssicherheit Netzspitzen vermeiden und Netzausbau mindern. Pumpspeicherkraftwerke sind aufgrund einer Übergangsbestimmung generell vom Netznutzungsentgelt befreit.

Weitere Neuregelungen betreffen die Förderung von Strommengen, die Bürgerenergiegemeinschaften ins öffentliche Netz einspeisen. Endkunden wie Haushalte oder Unternehmen können künftig an allen Strommärkten teilnehmen. Sie können Flexibilität (Last- und Einspeisesteuerung) bereitstellen sowie eigenerzeugten Strom verbrauchen, speichern und verkaufen.

Photovoltaik-Zubau auf Tiefstand

Zuletzt hatte der Photovoltaik-Branchenverband PV Austria von stark rückläufigen Ausbauzahlen bei Solarenergie berichtet. Im dritten Quartal 2025 wurden lediglich 305 Megawatt neue PV-Leistung in Betrieb genommen. Das jährliche Zubauziel von zwei Gigawatt wird in diesem Jahr nicht erreicht.

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Steuervorteil auf Photovoltaik soll vorzeitig entfallen

Derzeit müssen Privatpersonen in Österreich auf PV-Anlagen bis 35 Kilowatt Leistung keine Mehrwertsteuer zahlen. Doch damit soll nun vorzeitig Schluss sein. PV Austria appelliert umzudenken – die Unternehmen fürchten einen Rückgang der Nachfrage.

Vom Rückgang besonders stark betroffen ist das Segment der privaten PV-Anlagen (Anlagen bis 20 Kilowatt; Balkonkraftwerke ausgenommen). Verantwortlich dafür sind vor allem politische Unsicherheiten: darunter die vorzeitige Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung, unklare Förderbedingungen sowie die anhaltenden Diskussionen über mögliche Zusatzkosten für das Einspeisen von Strom – die nun mit der ElWG-Novelle ein Ende haben. pf

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