KraftwerksstrategieVersorgungssicherheit mit viel Staat und Gas

Kraftwerk mit dicken Rohren, Sonnenuntergang
Der Bau staatlich geförderter Gaskraftwerke für die Versorgungssicherheit mit Strom nimmt Gestalt an. (Bild: Mattia Luigi Nappi / 3.0 Unported / 2.5 Generic / 2.0 Generic / 1.0 Generic license)

Der Bau von Gaskraftwerken mit Finanzhilfen in Milliardenhöhe rückt näher. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich jetzt in der Ressortabstimmung. Die Ausschreibungsbedingungen für die ersten Tranchen bevorteilen Gaskraftwerke.

23.04.2026 – Um zukünftig Versorgungssicherheit im erneuerbaren Strommarkt herzustellen, plant die Bundesregierung den Bau von Gaskraftwerken. Damit sich die Investitionen für Betreiber lohnen, sollen sie staatlich garantierte Vergütungen erhalten, deren Höhe über Ausschreibungen ermittelt wird. Über eine Umlage sollen später die Stromkunden für die Kosten geradestehen. Für die geplanten staatlichen Subventionen in Milliardenhöhe gab die EU bereits grünes Licht. Nun gab das Bundeswirtschaftsministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung. Noch in diesem Jahr sollen die ersten Ausschreibungen stattfinden.  Das Gesetzt läuft unter dem Namen Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten, kurz StromVKG.

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Grundsatzeinigung mit EU zur Gaskraftwerksstrategie

Die EU und Deutschland haben sich auf die Grundlagen der deutschen Kraftwerksstrategie geeinigt. Umweltorganisationen sowie die Erneuerbare Energiewirtschaft fordern einen technologieoffenen Ansatz statt Ausschreibungen für Gaskraftwerke.

Wie erwartet und auch scharf kritisiert, bevorzugt das Gesetz zunächst Gaskraftwerke, was durch bestimmte Vorgaben geschieht, unter anderem durch die Vorgabe, mindestens 10 Stunden ohne Unterbrechung Strom in Höhe der installierten Leistung einspeisen zu können. In späteren Ausschreibungen könnten auch Batteriespeicher eine Chance haben.

Auch die Resilienzanforderungen haben es in sich. Mindestens die Hälfte der wesentlichen Bauteile der zu bauenden Anlagen müssen im Europäischen Wirtschaftsraum gefertigt werden – für Batteriespeicher schwer zu erfüllen. Deren wesentliche Bauteile sind Batteriezellen, die überwiegend in Asien gefertigt werden.

Das Gesetz unterscheidet drei Kategorien, die nacheinander in die Ausschreibung gelangen sollen: Langzeitkapazitäten (mit der 10-Stunden-Vorgabe), für die noch in diesem Jahr im September zwei Ausschreibungen mit jeweils 4,5 Gigawatt Volumen stattfinden sollen. Weiter ist von Erzeugungskapazitäten in Höhe von zwei Gigawatt die Rede, die 2027 ausgeschrieben werden sollen. Als drittes sind Kapazitäten genannt, deren Volumen noch nicht definiert ist. Sie sollen 2027 und 2029 zur Auktion gelangen.

In einer ersten Reaktion kritisierte die Grünen-Politikerin Katrin Uhlig, Berichterstatterin der Grünen für den Klima- und Transformationsfonds (KTF), dass ausgerechnet die zentrale Frage der Finanzierung nicht abschließend im Gesetz geregelt sei. „Damit bleibt völlig offen, welche Belastungen auf die Stromkunden zukommen.“

Stärkung des Marktes mit einer Absicherungspflicht

Verschiedenste Akteure der Energiebranche melden schon seit längerem Zweifel an, dass die Kapazitätsförderung der kosteneffizienteste Weg ist, um Versorgungssicherheit in einem erneuerbaren Stromsystem herzustellen.

Laut einer Studie von Connect Energy Economics im Auftrag von Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) der Energiebörse European Energy Exchange (EEX), dem Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) genügen die geplanten Finanzspritzen den europäischen Vorgaben nicht, denn sie sind weder erforderlich noch geeignet, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Das Fazit der Studie in Kurzform: Zentral geplante Kapazitätsfördermechanismen greifen tief in den Markt ein, bergen erhebliche ökonomische, regulatorische und umweltpolitische Risiken und widersprechen ordnungspolitischen Prinzipien. Aufgrund von Informationsasymmetrien zwischen Staat und Investoren besteht ein hohes Risiko für Fehlanreize. Dies führt zu steigenden Kosten, schwächt Innovationsanreize, verstärkt langfristige Pfadabhängigkeiten und belastet Unternehmen und private Haushalte. Zudem bremst eine Kapazitätsumlage die Elektrifizierung und wirkt damit klima- und energiepolitischen Zielen entgegen.

Kosten für Gasturbinen zu niedrig angesetzt

Auch bei den europäischen Vorgaben für Kapazitätsfördermechanismen zeigt die Studie Mängel auf. So weisen zentrale Kennzahlen extreme Abweichungen zwischen Ländern und Technologien auf. Beispielsweise werden die Kosten für neue Gasturbinen in Deutschland teils nur halb so hoch angesetzt wie in realen Auktionen in anderen europäischen Ländern beobachtet. Gleichzeitig werden innovative und potenziell günstigere technologische Alternativen, wie beispielsweise im Bereich Flexibilität, ausgeschlossen oder diskriminiert. Damit sind Kostensteigerungen zu erwarten, die vermeidbar wären.

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Mehrere hohe Industrieschornsteine eines Kraftwerks ragen nachts vor dunklem Himmel auf. An den Türmen sind zahlreiche rote Warnlichter angebracht, die hell leuchten. Aus einem der Schornsteine steigt eine Rauch- oder Dampfwolke auf. Rechts daneben steht ein niedriges Betriebsgebäude; im Vordergrund ist die Anlage als dunkle Silhouette zu sehen.
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Schon bei den reinen Stromgestehungskosten fallen Gaskraftwerke gegenüber Erneuerbaren Energien ab. Kommen die Kosten für das Klima hinzu, wird es richtig teuer, wie eine neue Studie zeigt.

Eine wirksame Alternative zu einer staatlichen Förderung ist laut der Studie eine Absicherungspflicht. Sie kann Versorgungssicherheit marktwirtschaftlich, kosteneffizient und technologieoffen gewährleisten, indem sie das Marktdesign gezielt weiterentwickelt und eine rechtlich bisher fehlende Notwendigkeit der Absicherung von Lieferverpflichtungen einführt. Das wäre vergleichbar mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Dann würden Stromlieferanten verpflichtet, ihre Absatzmengen etwa über Terminmärkte oder eigene Erzeugung langfristig abzusichern und mit den damit verbundenen Risiken eigenverantwortlich umzugehen.

„Für die Elektrifizierung und für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sind niedrige Strompreise essenziell. Ein staatlich organisierter Kapazitätsmarkt führt aufgrund der Kapazitätsumlage aber unweigerlich zu höheren Strompreisen. Die aktuelle Krise zeigt zudem, dass ein Fokus auf Gas in der Stromproduktion – wie ihn die Kraftwerksstrategie setzt – geeignet ist, Strom- und Gaspreise für die gesamte Industrie unnötig zu erhöhen. Technologische Vielfalt hingegen stärkt Versorgungs- und Preissicherheit“, sagt die Leiterin des Hauptstadtbüros Eva Schreiner vom VEA Bundesverband der Energie-Abnehmer. pf

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