Europäische UnionWie die EU-Kommission CO2-Entnahmen fördern will

Ein Mann in dunklem Anzug, weißem Hemd und grauer Krawatte sitzt an einem Konferenztisch und spricht in ein Tischmikrofon. Er gestikuliert mit beiden Händen und blickt konzentriert nach vorne. Vor ihm liegt ein Tablet sowie ein Dokument. Auf einem weißen Namensschild auf dem Tisch steht in schwarzer Schrift: „W. HOEKSTRA“. Im Hintergrund sind weitere Personen unscharf zu sehen, ebenfalls an Tischen sitzend, in einem modernen Sitzungsraum mit gelblich-orangefarbenen Wänden. Die Szene wirkt wie eine formelle Anhörung oder Sitzung in einem politischen oder europäischen Institutionenkontext.
Treibende Kraft hinter der Verordnung ist der Klima-Kommissar der Europäischen Union Wopke Hoekstra (Bild: European Parliament, flickr, CC BY 2.0)

Brüssel legt einen freiwilligen Zertifizierungsstandard für CO2-Entnahmen aus Luft und biogenen Prozessen vor. Der Markt soll stärker gefördert werden. Doch an der Methodik gibt es Kritik und viele Fragen bleiben offen.

05.02.2026 – Es ist eine stark technische Verordnung, die die EU-Kommission diese Woche vorlegte. Man lege den weltweit ersten freiwilligen Standard für dauerhafte CO2-Entnahmen vor, so die Brüsseler Behörde in einer Pressemitteilung. Es handelt sich um eine delegierte Verordnung, also einen Rechtsakt, der nicht den normalen Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union durchläuft, sondern europäischem Parlament und Rat lediglich vorgelegt wird. Wenn diese keine Einwände erheben, tritt die Verordnung in Kraft.

Dann sollen die freiwilligen Zertifizierungsmethoden drei Arten von dauerhaften CO2-Entnahmen abdecken: direkte Luftabscheidung mit Kohlenstoffspeicherung (engl. Direct Air Capture and Carbon Storage (DACCS)), Abscheidung biogener Emissionen mit Kohlenstoffspeicherung (BioCCS) und CO2-Entnahmen durch Pflanzenkohle (engl. Biochar Carbon Removal (BCR)). Diese drei Bereiche seien laut EU-Kommission ausreichend „reife“ Aktivitätstypen, für die robuste Methodiken möglich seien.

Ziel der Kommission ist es, einen stabilen Marktrahmen für diese Aktivitätstypen zu schaffen. Denn bislang gebe es für diese eine Finanzierungslücke bis hin zu Marktversagen. Betreiber hätten bislang kaum ökonomische Anreize zu investieren. Dem soll die Verordnung entgegenwirken, indem ein Markt geschaffen wird, wo Betreiber der entsprechenden Anlagen für ihre CO2-Entnahmen vergütet werden, beziehungsweise Förderungen erhalten. Was steckt hinter den Methoden?

Die Methoden im Detail

Bei der direkten Luftabscheidung handelt es sich um technische Vorrichtungen, mit denen CO2 direkt aus der Luft entnommen und gespeichert wird. Noch laufen weltweit nur Pilotprojekte. So etwa eine Anlage in Island. Dort wird das aus der Luft aufgefangene CO2 mit Wasser vermischt und das Sprudelwasser mehrere hundert Meter tief ins Basaltgestein Islands gepresst, wo es über einen Zeitraum von rund zwei Jahren mineralisiert.

Mehr zum Thema

Anlage für Carbon Capture aus der Atmosphäre in Island
Carbon Capture

Technische Kohlenstoffsenken im Klimaschutz

Das Verbrennen fossiler Energieträger hat die Menschheit in eine Sackgasse geführt. Die Erde heizt sich auf. Die Nutzung von Technologien, die Kohlendioxid wieder einfangen und möglichst sicher und dauerhaft speichern, ist kein Tabu mehr.

Bei der Abscheidung biogener Emissionen mit Kohlenstoffspeicherung geht es um CO2, das in biogenen Prozessen entstanden ist, wie etwa aus Verbrennungsprozessen von Bioabfall oder Emissionen aus der Produktion von sogenannten Bio-Kraftstoffen. BCR wiederum bezeichnet eine CO₂-Entnahme, bei der Biomasse thermisch zu „Biochar“ (Pflanzenkohle) umgewandelt wird und der darin gebundene Kohlenstoff dauerhaft gespeichert wird – typischerweise durch Ausbringung in Böden oder Einarbeitung in langlebige Materialien.

Voraussetzung für eine monetäre Begünstigung ist, dass die Anlagen in der EU gebaut und betrieben werden. Der Zertifizierungsmarkt soll in einem sogenannten EU-Buyers-Club organisiert werden. Unternehmen und gegebenenfalls öffentliche Akteure schließen sich zusammen, um gemeinsam CO₂-Entnahmen zu kaufen, die entsprechend zertifiziert sind und damit einen öffentlich vorzeigbaren Wert haben sollen.

Vieles an diesem zu eröffnenden Markt ist noch offen. Welche Unternehmens-Claims etwa sind beim Kauf der Zertifikate erlaubt? – wie „carbon removed“ oder „climate neutral“. Hier fehlt es bislang auch an klaren sogenannten Safe Harbour-Regeln, die Greenwashing reduzieren. Damit ist etwa eine transparente Darlegung des Kaufs von CO2-Zertifikaten gemeint anstatt der schwammigen Formulierung „klimaneutral“.

„Ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der Zusätzlichkeit“

Während der zuständige Klima-Kommissar in der EU, Wopke Hoekstra, in der vorgelegten Verordnung „die Festlegung klarer, robuster freiwilliger Standards“ sieht, gibt es an der dargelegten Messung der Methoden ebenfalls Kritik. Für Anne Siemons, Senior Researcher Energie & Klimaschutz beim Öko-Institut, sind etwa die Vorgaben für Biomasse in Bio‑CCS‑Projekten unzureichend. „Es muss nicht nachgewiesen werden, dass die Biomasse sonst ungenutzt geblieben wäre oder aus neuen, nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. Dadurch könnte der CRCF zu einer höheren Nachfrage nach Biomasse führen und negative Auswirkungen auf natürliche Senken haben – in der Konsequenz könnten durch den Mechanismus sogar höhere Emissionen entstehen, statt echte CO₂‑Entnahmen“, so Siemons auf Anfrage der energiezukunft.

Auch müssten Projekte nicht nachweisen, dass sie zusätzlich sind, und nicht ohne den Zertifizierungsmechanismus ohnehin umgesetzt worden wären, kritisiert Siemons. „So erlaubt die Methode etwa die nachträgliche Zertifizierung bereits begonnener Projekte – ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der Zusätzlichkeit. Ohne grundlegende Überarbeitung der Methoden besteht das Risiko, dass ein Großteil der CRCF‑Zertifikate keine realen Klimawirkungen hat.“ Die Methoden würden in vielen Bereichen deutlich niedrigere Standards setzen als der Zertifizierungsmechanismus des Pariser Übereinkommens und etablierte Verfahren im freiwilligen Kohlenstoffmarkt.

Rund 75 Preisinstrumente für den Ausstoß von Treibhausgasemissionen sind weltweit bereits im Einsatz. Neben politisch regulierten – wie dem deutschen und europäischen Emissionshandel – viele auf freiwilliger Basis. Ende 2024 verabschiedet und damit 2025 erstmals in Kraft ist der globale Kohlenstoffmarkt nach dem sogenannten Artikel 6. Im Pariser Klimaabkommen. Hier können Staaten bilaterale Abkommen über Projekte für CO2-Einsparungsmaßnahmen schließen, so dass ein Land für CO2-Einsparungen in anderen Ländern zahlt und sich die Reduktionen selbst gutschreiben lassen kann. Doch bislang gibt es nur wenige bilaterale Deals. Und auch hier gibt es von Umweltverbänden Kritik, etwa bei der Gefahr von Doppelzählungen, Greenwashing sowie Risiken für Menschen und Umwelt. mg

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

max 2.000 Zeichen