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Jahresrückblick IZwischen Ausbau und Zick-Zack-Kurs: Die Energiewende unter schwarz-rot

Außenansicht des Reichstagsgebäudes in Berlin an einem grauen, nebligen Tag. Die gläserne Kuppel ist über dem historischen Gebäude zu sehen, im Vordergrund liegt eine vereiste Fläche, die die winterliche und kühle Atmosphäre unterstreicht.
Eitel Sonnenschein? Weit gefehlt! Unter der neuen Bundesregierung droht die Energiewende in die Traufe zu geraten (Bild: Joshua Kettle auf Unsplash)

Was die schwarz-rote Koalition bei der Energiewende vorhat, ist weiterhin fraglich. Solar- und Windbranche zeigen sich davon weitgehend unbeeindruckt und sind seit der Ampel-Regierung im Aufschwung. Größer ist die Verunsicherung bei der Wärmewende.

22.12.2025 – Anfang Mai offiziell vereidigt und dank eines zuvor beschlossenen Sondervermögens mit einem dicken Polster in die neue Legislatur gestartet, lässt die Energiepolitik der schwarz-roten Bundesregierung noch keine klare Linie erkennen und trägt eher zur Verunsicherung und damit zur Gefährdung der Energiewende bei. Zentrale Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag lassen weiter auf sich warten – wie etwa die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – oder wurden wieder gestrichen.

Prominentes Beispiel eines gebrochenen Versprechens: Die Stromsteuer wurde nicht für alle Verbraucher gesenkt, sondern nur für Industrie und Gewerbe. Eine weitere Entlastung für die Industrie – ein Industriestrompreis um die 5 ct/kwh – ist angekündigt, aber noch nicht regulatorisch umgesetzt.

Als fatal gilt auch: die Gasspeicherumlage wird zukünftig aus dem Klima- und Transformationsfonds gezahlt und nicht mehr von den Gaskunden. Kritiker sehen darin ein klimapolitisches Totalversagen der Regierungsarbeit. Fortan wird eine fossile Subvention aus dem Topf gezahlt, der eigentlich gesetzlich zur Finanzierung von Klimaschutzaufgaben angelegt wurde.

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Ich geb Gas, ich will Spaß

Unter den politischen Rückwärtsrollen des Jahres 2025 hat naturstrom-Vorstand Oliver Hummel vor allem die Unverfrorenheit schockiert, mit der die Bundesregierung den KTF missbraucht. Doch er sieht auch Erfolge für die Energiewende.

Oliver Hummel, Vorstandsvorsitzender der naturstrom AG

Mit einem eigenen Monitoring der Energiewende sorgte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zur Jahresmitte für Aufregung. Die Befunde des Berichts wurden von Experten und Branche nicht bemängelt, wohl aber die Schlussfolgerungen, die die Ministerin daraus zog. Inzwischen hat die Expertenkommission zum Monitoring der Energiewende ähnliche Schwachstellen aufgezeigt, doch bisher fehlt ein Signal aus dem Wirtschaftsministerium, das darauf hoffen lässt, dass die zukünftige Energiepolitik die Flexibilisierung des Stromsystems zum Ziel hat.

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurden immerhin einige Baustellen in Angriff genommen. Erstmals wurde Energy Sharing gesetzlich geregelt, allerdings nur eine Minimalvariante, wie das Bündnis Bürgerenergie kritisiert. In der Praxis dürfte es vorerst aufgrund der fehlenden Digitalisierung schwierig sein, Projekte umzusetzen.

Die ebenfalls in der Novelle beschlossene Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich wurde mittlerweile durch eine Ergänzung eingeschränkt und verkompliziert. Die für die Praxis von Quartiersprojekten sehr wichtige europarechtskonforme Definition von Kundenanlagen steht weiter aus. Immerhin wurde für bestehende Anlagen eine dreijährige Schonfrist gesetzlich vereinbart.

Im November 2025 schließlich trat die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes in Kraft. Damit ist der Weg frei für die unterirdische Speicherung (CCS) von abgeschiedenem CO2 in Gesteinsschichten hauptsächlich unter der Nordsee.

Noch weitgehend unbeeindruckt vom Zickzack-Kurs der schwarz-roten Bundesregierung zeigen sich 2025 Solar- und Windbranche. Die bauen weiter auf dem Fundament auf, das die vorherige Ampel-Regierung gelegt hat. Leichte Verunsicherungen sind erst in jüngster Zeit spürbar.

Photovoltaik-Zubau in Deutschland

Die Solarenergie ist weiterhin das Zugpferd der Energiewende in Deutschland. Allerdings ist die Wachstumskurve abgeflacht. Im Jahr 2025 wird der Zubau neuer Kapazitäten in etwa auf dem Vorjahresniveau oder sogar leicht darunter liegen. Beachtenswert dabei die unterschiedliche Entwicklung der Segmente.

Der Zubau im Eigenheimsegment (kleiner 30 kWp) sank zwischen Januar und Oktober im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2024 um rund 23 Prozent von rund 5,25 Gigawatt auf rund 4,04 Gigawatt. Der Zubau bei PV-Dachanlagen im Gewerbesegment (größer als 30 kWp) lag mit rund 2,61 Gigawatt in etwa auf Vorjahresniveau. Im gleichen Zeitraum wuchs das Photovoltaik-Freiflächensegment mit einem Zubau von rund 6,17 Gigawatt im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent.

Ungebrochen ist die Attraktivität von Steckersolargeräten, bis Ende Oktober wurden in Summe 480 Megawatt Leistung an die heimische Steckdose angeschlossen, ein Plus von 26 Prozent.

Interessant auch, dass inzwischen acht von zehn der neu installierten PV-Dachanlagen im Heimsegment in Kombination mit einem Batteriespeicher installiert und vier von zehn PV-Dachinstallationen im Heimsegment in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einem Elektrofahrzeug gebaut werden.

Vor diesem Hintergrund ist auch die jüngste Berechnung zum Eigenverbrauch von Solarstrom nicht verwunderlich. Das Fraunhofer ISE berechnete einen Eigenverbrauchsanteil von 17 Prozent an der Nettostromerzeugung aus Photovoltaik (12,28 Terawattstunden) für das Jahr 2024. 60 Terawattstunden Photovoltaikstrom wurden ins Netz eingespeist.

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Fortschritte bei Windkraft

Die Halbjahresbilanz 2025 für die Windkraft an Land zeigte eine deutliche Aufwärtsentwicklung sowohl beim Brutto-Zubau als auch bei den erteilten Genehmigungen. Bis Ende September wurden neue Windkraftanlagen mit rund drei Gigawatt in Betrieb genommen.  Im gesamten Vorjahr waren es 2,5 Gigawatt.

Die eigentliche Sensation findet sich bei den erteilten Genehmigungen. 7,8 Gigawatt neue Windenergieleistung wurden bis Ende Juni bundesweit von den Behörden genehmigt – so viel wie noch nie in einem ersten Halbjahr. Gut ein Drittel (2,7 Gigawatt) der genehmigten Leistung stammt aus Nordrhein-Westfalen, womit das Land das vierte Jahr in Folge mit deutlichem Vorsprung das Länderranking anführt. In Betrieb genommen wurden in den ersten sechs Monaten über 400 Windenergieanlagen mit 2,2 Gigawatt Leistung – zwei Drittel mehr als im letztjährigen Vergleichszeitraum.

In den drei Wind-an-Land-Ausschreibungen bis einschließlich August wurden Projekte mit einer Gesamtleistung von knapp 11 Gigawatt bezuschlagt. Zum Gebotstermin 1. November waren wiederum 3,4 Gigawatt ausgeschrieben, doch noch liegen die Ergebnisse nicht vor. Da sich bereits in den ersten drei Runden deutlich mehr Projekte um einen Zuschlag beworben hatten als berücksichtigt werden konnten, ist anzunehmen, dass auch diese letzte Runde des Jahres voll ausgeschöpft wird und damit die Jahressumme der Zuschläge bei rund 14 Gigawatt liegen wird.

Ganz anders das Bild für die Windkraft auf See.  Erstmals gab es bei der Ausschreibung im August keine Bieter für Windkraft in der Nordsee. In der Ausschreibung davor im Juni 2025 hatte es nur zwei Bieter gegeben, für eine Fläche mit einer Netzanschlusskapazität von einem Gigawatt, die 2032 an das Stromnetz angeschlossen werden soll. Erfolgreicher Bieter war TotalEnergies.

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Biogasbranche erlebte Zitterpartie

Weil die beihilferechtliche Zustimmung der EU zum Anfang Januar 2025 beschlossenen Biomassepaket bis Ende August noch nicht vorlag, hielt die Branche den Atem an. Für Hunderte Betreiber hätte sich der Weiterbetrieb ohne Anschlussförderung nicht gelohnt, für viele war die Stilllegung die einzige Option. Viel Flexibilität drohte verloren zu gehen.

Buchstäblich in letzter Sekunde – bevor die nächste Ausschreibungsrunde startete – genehmigte die Europäische Kommission die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25.02.2025. Die Ausschreibungsmenge wurde erhöht, die Flexibilitätsprämie eingeführt und somit der Weg bereitet für den kurzfristigen Bau von rund 3 Gigawatt flexibler Kraftwerksleistung aus Biogas.

Stromerzeugung aus Erneuerbaren

Inzwischen haben ZSW und BDEW eine erste Schätzung zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien veröffentlicht. Demnach haben Erneuerbare Energien im Jahr 2025 fast 56 Prozent des Bruttostromverbrauchs gedeckt. Die witterungsbedingten Rückgänge bei Windenergie und Wasserkraft konnten durch neu zugebaute Photovoltaik-Anlagen mehr als ausgeglichen werden. Der Bruttostromverbrauch beinhaltet auch die Stromerzeugung zur Eigennutzung in Kraftwerken. Die Energy-Charts des Fraunhofer ISE, die den Nettostromverbrauch angeben, weisen per 11.12.2025 einen Anteil von 61,9 Prozent aus.

Die Zahlen zeigen eindrucksvoll, dass die Erneuerbaren die dominierende Stromerzeugungsart in Deutschland sind – übrigens nicht nur in Deutschland, sondern auch in einer Reihe anderer europäischer Staaten. Umso dringlicher wird die Anpassung der Marktregeln – ein neues Strommarktdesign, das flexible Erzeugung und flexiblen Verbrauch ermöglicht und anreizt.

Das Heizungsgesetz bleibt eine Baustelle

Kaum ein anderes Vorhaben der Ampel-Regierung war so umstritten wie die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – besser bekannt als Heizungsgesetz. Mit dem Beschluss sollte das Heizen in Deutschland klimafreundlicher werden – durch den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Grundsätzlich sollen laut Paragraf 71 GEG neu eingebaute Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden, zunächst nur im Neubau. Für Bestandsbauten spielt vor allem die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Hier greift die 65-Prozent-Regel nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung ab 2026 bzw. 2028. Erst ab 2045 sind fossile Energieträger nicht mehr erlaubt.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich noch vor Beginn ihrer Amtszeit eine radikale Reform des GEG auf die Fahnen geschrieben. „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“ verkündete vor allem die CDU im Zuge der Bundestagswahl 2025 in ihren Wahlprogrammen und Koalitionsverhandlungen. Seit Monaten wird nun um die Auslegung dieses Satzes gerungen. Laut Koalitionsvertrag soll das neue GEG „technologieoffener, flexibler und einfacher“, die erreichbare CO2-Vermeidung zur zentralen Steuerungsgröße werden.

Die Union will vor allem die 65-Prozent-Regel kippen und Paragraf 71 aus dem Gesetz streichen. Doch eine Rücknahme des 65-Prozent-Zieles könnte wiederum vom Verfassungsgericht gekippt werden. Denn der Gebäudesektor hinkt den Klimazielen hinterher. Mehrere Rechtsgutachten weisen darauf hin, dass eine bloße Abschaffung der Regeln zum Heizungstausch nicht rechtens wäre, berichtet der Bund für Umwelt- und Naturschutz BUND. Eine Verfehlung der Klimaziele würde außerdem Milliarden kosten, da Deutschland aufgrund der EU-Lastenteilung teure Ausgleichszertifikate von anderen EU-Ländern kaufen müsste, die die Klimaziele einhalten.

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Die Diskussionen um die Rücknahme des Gebäudeenergiegesetzes verunsicherten denn auch Gebäudeeigentümer, Verbraucher, Kommunen und die Heizungsbranche – und verhindern damit notwendige energetische Sanierungen. Eine Blitzbefragung der DENEFF unter Experten aus der Immobilienwirtschaft macht deutlich: Investitionen in klimafreundliche Sanierungsvorhaben sind geplant, doch unsichere politische Rahmenbedingungen und wechselnde Förderprogramme gefährden ihre Umsetzung.

Die Zurückhaltung droht den dringend benötigten konjunkturellen Aufschwung im Bausektor auszubremsen. „Einerseits besteht große Bereitschaft, energetische Sanierungen anzugehen, andererseits droht man im Dickicht von Zuständigkeiten, Fördertöpfen, Standards und teils unrealistischen Kalkulationen zu scheitern,“ kommentierte Branchenkenner Thomas Beyerle, Professor für Immobilienwirtschaft an der Hochschule Biberach, das Umfrage-Ergebnis. Nötig wären ein klarer definitorischer Rahmen und verlässliche Standards.

Feststeht: Bis Ende Mai 2026 muss Deutschland die Vorgaben der europäischen Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie umsetzen. Und mit dem ETS2 tritt 2027 der ersteEU-weite Emissionshandel für die Bereiche Gebäude und Straßenverkehr in Kraft, das erste marktbasierte Preissignal, das fossile Energie deutlich teurer werden lässt. Wer mehr Emissionen ausstößt, zahlt mehr.

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Mitte Dezember hat nun der Koalitionsausschuss die Vorlage der Eckpunkte für das künftige Gebäudeenergierecht erneut verschoben: Statt wie angekündigt vor Jahresende, sollen sie nun erst Ende Januar 2026 vorliegen. Erstmal bekommt das Gesetz einen neuen Namen: Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird ein Gebäudemodernisierungsgesetz.

Von den Branchenverbänden hagelte es Kritik. Denn inhaltlich geht der Beschluss kaum über den Koalitionsvertrag hinaus – die Modernisierungsstrategie für den Gebäudebestand bleibt damit weiterhin offen. Das verlängere die Unsicherheit für Unternehmen, Eigentümer und Investoren. „Wenn der neue Name Gebäudemodernisierungsgesetz jedoch genutzt wird, um die energetische Sanierung des Bestands ganzheitlich und unter Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie voranzubringen, kann daraus ein kraftvoller Impuls für Wachstum, Wertschöpfung und Wärmewende entstehen“, meint Henning Ellermann, geschäftsführender Vorstand der DENEFF. Die Beschlussfassung der Novelle des jetzt umbenannten Gebäudemodernisierungsgesetzes ist nun für Ende Februar 2026 angekündigt.

Die Bioenergiebranche mahnt indes, die Mindestquote von Erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen beizubehalten und Förderprogramme weiterzuführen. Die Novelle sollte auf den zentralen Pfeilern des GEG aufbauen, inklusive der individuellen Vorgaben für Heizungssysteme, fordert der Bundesverband Erneuerbare Energien. Die Wirtschaft brauche stabile Rahmenbedingungen, damit Investitionsentscheidungen gefällt werden und auch die Installateure planen können. Die Wärmewende muss volkswirtschaftlich sinnvoll sein. Entscheidend sei, den Umstieg auf erneuerbare Heizungen zu beschleunigen und nicht auszubremsen. Zuletzt hatten Wärmepumpenverkäufe einen positiven Trend verzeichnet.

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Kommunen planen die Wärmewende

Die Wärmeplanung in Kommunen kommt gut voran. Bis Mai 2025 lebten bereits 13 Millionen Menschen in Gemeinden mit fertiger Wärmeplanung. Weitere zwei Drittel leben in Gemeinden, die bereits mit der Planung begonnen haben.

Auch die kommunale Wärmeplanung kommt nur schleppend voran. Sie legt die Grundlage für verbindliche Vorgaben bei der Heizungsmodernisierung im Bestand und entscheidet, welche Wärmetechnologien in welchem Gebiet bevorzugt gefördert werden. Kommunen unter 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte 2028 ihre Wärmeplanung vorlegen, größere Kommunen bereits bis Mitte 2026. Doch viele Kommunen sind in finanziellen Nöten, es fehlt an Fachpersonal und die Beteiligung der Bürger verläuft vielerorts unkoordiniert oder gar nicht.

Bis Anfang Mai 2025 hatten bereits 47 Prozent aller Gemeinden bundesweit begonnen, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, weitere 4,5 Prozent waren schon fertig. Damit leben rund 66 Prozent der Bevölkerung in Gemeinden, die mit der Wärmeplanung angefangen haben. In den Gemeinden mit bereits fertigen Wärmeplänen 16 Prozent. Die Umsetzung der Wärmekonzepte in die Praxis ist jedoch noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, ein Zeitplan fehlt.

Im Angesicht einer verunsichernden Bundesregierung könnte auch der Ausbau Erneuerbarer Energien im Strombereich – und nicht zu vergessen, die Verkehrswende – wieder stärker unter Druck geraten. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob Schwarz-Rot den mühsam erbauten Pfad der Energiewende wieder einreißt, unter neuem Namen vieles weiterlaufen lässt, oder doch noch an einigen wichtigen Stellschrauben dreht, um dem Erneuerbaren Ausbau weiter Schwung zu verleihen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Die Redaktion der energiezukunft: Nicole Allé, Julia Broich, Petra Franke und Manuel Grisard

Am morgigen Dienstag den 23.12. erscheint Teil II unseres Jahresrückblicks, mit einem Blick auf die internationale Klimapolitik und Energiewende.

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