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Mieterstrom: Noch etliche Hürden

Mieterstrom mit und ohne Förderung – der Ökoenergie-Versorger NATUSTROM nimmt die Hürden und hat bundesweit mittlerweile 20 Mieterstromprojekte realisiert, wie hier auf einem Berliner Dach. (Foto: Clemens Weiß)
Mieterstrom mit und ohne Förderung – der Ökoenergie-Versorger NATUSTROM nimmt die Hürden und hat bundesweit mittlerweile 20 Mieterstromprojekte realisiert, wie hier auf einem Berliner Dach. (Foto: Clemens Weiß)

Mieterstromprojekte sind ein wichtiger Hebel für die städtische Energiewende, doch es gibt noch etliche Hürden. Wirtschaftlich sind meist nur größere Projekte, denn es muss mit spitzer Feder gerechnet werden und Planung und Management sind komplex.

05.03.2018 – An rund 20 Mieterstromprojekten ist derzeit NATURSTROM beteiligt und zahlreiche Projekte sind in der Vorbereitung. So realisiert der Ökoenergie-Versorger beispielsweise derzeit mit der Berliner Wohnungsbaugenossenschaft Möckernkiez ein Mieterstromprojekt mit 470 Wohneinheiten, Photovoltaik und einem Biogas betriebenen Blockheizkraftwerk zur Strom- und Wärmeversorgung. Auch die Berliner Energieagentur, zahlreiche Stadtwerke, Wohnungsbauunternehmen und Energieversorger wie Polarstern aus München sind beim Mieterstrom aktiv.

Fehlende Serienreife als Herausforderung

Doch es gilt noch etliche Hürden zu überwinden und die Realisierung wirtschaftlich tragfähiger Projekte ist anspruchsvoll, wie nun ein Fachgespräch der Clearingsstelle EEG/KWK am Freitag in Berlin zeigte. „Die fehlende Serienreife ist eine der Schwierigkeiten von Mieterstromprojekten“, sagte Ulf Rietmann von NATURSTROM. Denn Planung und das Management von Projekten ist komplex und es gilt viele Beteiligte ins Boot zu holen. „Ein Problem ist beispielsweise die Abstimmung mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern, die teils unterschiedliche Rechtsauffassungen zu Kundenanlagen, Messstellenbetrieb und Abrechnungsfragen haben“, berichtete Rietmann. Auch die Integration geeigneter Software sei anspruchsvoll.

Preisgrenze als zentrales Hemmnis

Als ein zentrales Hemmnis sieht Rietmann die im Mieterstromgesetz fixierte Preisgrenze. Demnach muss PV-Mieterstrom zehn Prozent günstiger angeboten werden als der Standardtarif des jeweiligen Grundversorgers. Unter dieser Preisvorgabe seien ökologisch anspruchsvolle Konzepte wie beispielsweise die Kombination von Photovoltaik mit Gründächern nur sehr schwierig zu realisieren, so Rietmann. „Die Abschaffung der Preisobergrenze öffnet den Markt für qualitativ hochwertigen Mieterstrom und beseitigt regionale Ungleichheiten“, unterstrich der NATURSTROM-Experte. Wir sollten Mieterstrom nicht auf Billigstrom reduzieren“, sagte auch Harald Will vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Ähnlich äußerte sich Jürgen Weigt vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Florian Henle von Polarstern und Annegret-Claudine Agricola von der Berliner Energieagentur.

Kleinere Projekte oft nicht wirtschaftlich

Unisono verwiesen sie darauf, dass vor allem kleinere PV-Mieterstromprojekte auch mit den Förderzuschlägen mit spitzer Feder gerechnet werden müssen. Die Förderung durch das Mieterstromgesetz liegt derzeit bei 2,11 bis 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Gefördert wird jedoch nur der direkt verbrauchte Mieterstrom, der im Regelfall bei rund 30 Prozent der PV-Anlagenleistung liegt. Wenn Batteriespeicher integriert werden, um die Mieter-Eigenstromversorgung zu erhöhen, sind vergleichsweise teure und aufwendige Messkonzepte und Zähler nötig. Zumindest für kleinere Projekte lohnt sich dies meist nicht. „Wir setzen meist auf Projekte ab 20 Wohneinheiten“, berichtete Polarstern Geschäftsführer Henle.

Kombination von PV und KWK im Trend

Im Trend liegt die Kombination von PV-Mieterstrom mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Hierbei können nicht nur die Kosten für die aufwendige Messtechnik gesenkt, sondern auch die Mieterstromversorgung im Winter gesichert und die Wärmeversorgung integriert werden. Interessante Perspektiven bietet auch die Kombination mit E-Ladeinfrastruktur, unterstrich BSW-Solar-Vertreter Will.

Vor allem größere Projekte werden dann allerdings in der Praxis ohne die Förderung durch das Mieterstromgesetz realisiert. Denn dessen Fördergrenze für PV-Projekte liegt bei einer Anlagengröße von 100 Kilowatt. Attraktiv sei jedoch in vielen Fällen eine KfW40-Förderung berichtete Henle.

Um das Potenzial von Mieterstromprojekten besser auszuschöpfen, plädierte allerdings Agricola dafür künftig auch PV-Projekte mit mehr als 100 Kilowatt zu fördern. Zudem sollten auch gewerblich genutzte Immobilien die Förderzuschläge des Mieterstromgesetzes erhalten können. hcn


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