Menü öffnen

Weniger Müll, mehr RecyclingEU-Parlament beschließt ehrgeizige Recycling-Quoten

Bis 2025 sollen die europäischen Mitgliedstaaten mindestens 55 Prozent des Hausmülls sowie 65 Prozent des Verpackungsmülls recyceln. (Foto: blickpixel / pixabay.com, CC0 Creative Commons)

Mit umfangreichen Änderungen der Vorschriften zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen hat das EU-Parlament ehrgeizige Recyclingziele beschlossen. Auch in Deutschland wird man sich anstrengen müssen, um die Quoten zu erfüllen.

20.04.2018 – Das Europäische Parlament macht beim Thema Kreislaufwirtschaft ernst. Mit ehrgeizigen Zielen soll der Müll in Europa zukünftig deutlich reduziert werden. Das habe nicht nur für Umwelt und Klima Vorteile, sondern verbessere auch die Gesundheit der Menschen. Damit verlagert sich die Abfallpolitik der EU immer mehr zum System einer Kreislaufwirtschaft, bei dem die eingesetzten Rohstoffe nach dem Ende eines Lebenszyklus wieder vollständig wiederverwendet werden.

Bis 2025 sollen dann mindestens 55 Prozent des Hausmülls sowie 65 Prozent des Verpackungsmülls in den Mitgliedsstaaten recycelt werden. Diese Quoten steigen in den darauffolgenden Jahren stetig, sodass bis 2035 dann mindestens 65 Prozent des Hausmülls sowie 70 Prozent der Verpackungen bis 2030 wiederverwertet werden. Diese Ziele sind laut dem Umweltbundesamt (UBA) durchaus auch für Deutschland anspruchsvoll, da die EU eine neue Berechnungsmethode verwendet, bei der die Abfallmengen erst direkt vor dem Recycling bestimmt werden.

Recycling und Müllvermeidung gestärkt

Damit hat das EU-Parlament vier zentrale Rechtsakte des Europäischen Abfallrechts geändert. Neben der Abfallrahmenrichtlinie wurden auch die Richtlinien über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Abfalldeponien sowie über Altfahrzeuge, Batterien und Elektro-Altgeräte überarbeitet. In diesem Rahmen wurden nicht nur die entsprechenden Recyclingquoten festgelegt, sondern auch die Vermeidung von Abfällen gefördert. So müssen die Mitgliedsstaaten zukünftig verstärkt Maßnahmen ergreifen, um die Wiederverwendung von Produkten sowie Reparaturmöglichkeiten zu unterstützen.

Auch wenn Hersteller im Rahmen der neuen Richtlinien grundsätzlich stärker an den Entsorgungskosten ihrer Produkte beteiligt werden sollen, gibt es dennoch Bereiche, in denen das UBA weiteren Handlungsbedarf sieht. So seien zum Beispiel Elektroaltgeräte oder Altfahrzeuge explizit von dieser Regelung ausgenommen.

Die Anforderungen an die Mülltrennung sollen zukünftig ebenfalls deutlich steigen. So müssen die Mitgliedsstaaten ab sofort Kunststoffe, Metall, Glas und Papier trennen – was nicht in allen Ländern selbstverständlich ist. Am 2025 sollen dann auch Alttextilien getrennt gesammelt werden. Auch wenn die Änderungen der Vorschriftlich grundsätzlich zu begrüßen sind, ist es aus Sicht des Umweltbundesamtes jedoch kritisch zu bewerten, dass Mitgliedstaaten die Recyclingquoten ohne Angaben von Gründen aussetzen können. jk


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft