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Tödliches Stickstoffdioxid

Foto: schwarz-weiß Bild eines Auspuffs am Auto.
Neben Stickoxiden, hat auch die Feinstaubbelastung durch Autoabgase gravierende Folgen. (Foto: © .christoph.G. / flickr.com, CC BY-ND 2.0)

Mögliche Fahrverbote von Diesel-Autos in Städten rücken näher. Doch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig vertagte eine entsprechende Entscheidung. Eine Studie zeigt indes, dass auch im ländlichen Raum die Stickoxid-Belastung gravierende Folgen hat.

23.02.2018 – Stickoxide entstehen vor allem bei Verbrennungsprozessen in Dieselmotoren. In die Atmosphäre entwichen reagieren sie mit dem Luftsauerstoff, wodurch das giftige Gas Stickstoffdioxid entsteht. Dies greift die Augen, Atemwege und das Herz-Kreislaufsystem an. Einer bislang unveröffentlichten Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zufolge sterben jährlich alleine 6000 bis 8000 Menschen an Herzkreislauferkrankungen, ausgelöst durch Stickstoffdioxid. Zahlen des UBA belegen, dass Diesel-Fahrzeuge die Hauptquelle für Stickoxide in den Städten sind.

Um den Stickoxid-Ausstoß in besonders gefährdeten Städten zu senken, hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Stuttgart und Düsseldorf bereits erfolgreich geklagt. Die beiden Verwaltungsgerichte gaben dem DUH im vergangenen Jahr recht und verpflichteten die Bundesländer Diesel-Fahrverbote bei zu hohen Stickoxidwerten zu verhängen. Dagegen hatten die Landesregierungen Revision eingelegt, weswegen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun urteilen muss. Die Richter vertagten jedoch gestern die Entscheidung auf den 27.02.

Schon geringe Stickstoff-Werte können tödlich sein

Der zulässige Grenzwert für Stickstoffdioxide liegt laut der Europäischen Union bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Viele Städte überschreiten diesen Wert jedoch regelmäßig. Die Studie des Umweltbundesamtes, die dem ARD-Politikmagazin Report Mainz vorliegt, warnt jedoch vor gravierenden gesundheitlichen Folgen, schon bei weitaus geringeren Werten. Vorzeitige Todesfälle treten demnach bereits bei einer längeren Stickstoffdioxid-Konzentration von 10 Mikrogramm pro m3 Luft auf. Dieser Wert wird selbst in ländlichen Gebieten oft überschritten. Die Studie wurde nach Angaben des Umweltbundesamtes bereits im Mai 2017 fertig gestellt. Doch einen offiziellen Veröffentlichungstermin gebe es noch nicht.

In Verkehrsreichen Gegenden und Städten seien die gesundheitlichen Schäden unterdes noch deutlich höher. So können nach Angaben des Umweltbundesamtes auch andere tödliche Krankheiten durch Stickstoffdioxide ausgelöst oder verstärkt werden. Neben Schlaganfällen und Lungenerkrankungen auch Diabetes. Der Zusammenhang sei jedoch noch nicht so stark durch Studien belegt wie bei Herzkreislauferkrankungen.

„Mit einer blauen Plakette bräuchten wir keine Gerichtsverfahren“

Neben Stuttgart und Düsseldorf hat die Deutsche Umwelthilfe bereits Klagen in 19 weiteren Städten gegen zu hohe Werte des giftigen Gases eingereicht. Diese ruhen bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. In einer vierstündigen Sitzung konnten die Richter am Donnerstag keine Entscheidung treffen. Für Jürgen Resch, Geschäftsführer des DUH, liegt der Fall klar. Nach geltendem Europarecht müssten die Diesel-Fahrverbote bei zu hohen Stickstoffdioxid-Werten kommen. Seit 2012 dürfen nach EU-Recht neben Privatpersonen auch Verbände für das „Recht auf saubere Luft“ klagen.

Jürgen Resch sieht jedoch vor allem die Politik in der Pflicht. „Es wäre am einfachsten, wenn die Bundesregierung dem Druck der Autoindustrie widerstehen und eine blaue Plakette beschließen würde. Dann bräuchten wir die ganzen Gerichtsverfahren nicht“, sagte Resch in einer Videobotschaft aus dem Gerichtssaal in Leipzig. Mit der Plakette dürften Fahrzeuge mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß nicht mehr in Innenstädten fahren. mf


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