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Bundestag beschließt Mieterstrom-Gesetz

In Berlin-Lichtenberg hat die NATURSTROM AG eines ihrer neusten Mieterstrom-Projekte mit insgesamt 39 Wohneinheiten und einem Ladenlokal umgesetzt. Die Mieter haben die Möglichkeit, einen entsprechenden Mieterstromtarif zu wählen, der sich aus Solarstro
In Berlin-Lichtenberg hat die NATURSTROM AG eines ihrer neusten Mieterstrom-Projekte mit insgesamt 39 Wohneinheiten und einem Ladenlokal umgesetzt. Die Mieter haben die Möglichkeit, einen entsprechenden Mieterstromtarif zu wählen, der sich aus Solarstrom vom Dach und Ökostrom aus dem Netz zusammensetzt. (Foto: © NATURSTROM AG)

Nach letzten Anpassungen des Wirtschaftsausschusses hat der Bundestag gestern Abend das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom beschlossen. Es soll die Energiewende in die Innenstädte bringen, bleibt jedoch hinter den Erwartungen der Branche zurück.

30.06.2017 – Durch das am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedete Mieterstrom-Gesetz soll die Energiewende einen Schub bekommen und das starke Ungleichgewicht zwischen ländlichem und innerstädtischem Ausbau Erneuerbarer Energien angepackt werden. Zukünftig erhalten Vermieter einen Zuschlag, wenn sie selbstproduzierten Solarstrom ohne die Nutzung der Stromnetze direkt an die Bewohner des Hauses liefern. Ein Referentenentwurf zu dem nun verabschiedeten Gesetz wurde erstmals im März vorgestellt.

Damit die Vermieter eine Förderung erhalten können, müssen allerdings mindestens 40 Prozent des Gebäudes für Wohnzwecke genutzt werden. Dadurch wird ausgeschlossen, dass rein gewerblich genutzte Immobilien die gleiche Förderung erhalten können. Je nach Größe der PV-Anlage liegt die Höhe der Bezuschussung dann zwischen 2,75 und 3,8 Cent je Kilowattstunde. Überschüssiger Strom wird eingespeist und regulär vergütet. Einer Studie vom Bundeswirtschaftsministerium zufolge könnten bundesweit bis zu 3,8 Millionen Haushalte von dem Gesetz profitieren.

Quartierslösungen berücksichtigt

Bereits am Mittwoch hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Bundestag den Gesetzentwurf noch einmal leicht angepasst und schließlich verabschiedet. Im Vorfeld wurde immer wieder die Forderung laut, dass die Zuschüsse auch auf Gebäude in unmittelbarer räumlicher Nähe des Mietshauses ausgeweitet werden sollten. Diese Anpassung wurde in der letzten Version des Gesetzentwurfs mit aufgenommen.

Dadurch kann der Solarstrom zukünftig auch an Bewohner in „Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“ mit dem Gebäude geliefert werden, heißt es in einer Parlamentsnachricht des Wirtschaftsausschusses. Man wolle damit Quartierslösungen ermöglichen, die zurzeit auf dem Wohnungsmarkt eine immer größere Bedeutung bekommen.

Ausbauleistung wird beschränkt

„Wir verankern damit die Energiewende stärker in den Städten“, kommentiert die Bundestagsfraktion CDU/CSU das Mieterstrom-Gesetz. Allerdings ist darin auch eine Deckelung des Zubaus verankert, die nicht zuletzt in der Solarbranche auf Unverständnis und Kritik stößt. Diese begrenzt die jährliche Ausbauleistung auf 500 Megawatt (MW). Das Gesetz könne ja nach ersten Erfahrungen auch noch weiterentwickelt und diese Grenze angehoben werden, heißt es im Wirtschaftsausschuss.

„Mit ihrem unzulänglichen Gesetz schöpft die schwarz-rote Koalition das große Potenzial für Solarstrom in den Städten nicht annähernd aus“, kommentiert Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, das Mieterstrom-Gesetz. So hätten ihrer Meinung nach bereits kleine Verbesserungen dazu beigetragen, dem Mieterstrom einen echten Schub zu verpassen. Sie beruft sich dabei auf eine aktuelle Kurzstudie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW).

„Das zeigt einmal mehr: Diese Regierung bremst die Energiewende, wo sie nur kann“, sagt Verlinden. So könne bereits eine Reduzierung unnötiger Bürokratie für kleinere Anlagen sowie auch ein Förderprogramm zur Anschaffung von Messtechnik dazu führen, dass etwa doppelt so viele Dächer für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden. Auch müsse der Deckel für den Ausbau der Solarenergie weg.

Mieterstrom auf dem Vormarsch

Selbst ohne das Mieterstrom-Gesetz, das die Energiewende nun vermehrt in die Innenstädte bringen soll, ist in dem gesamten Bereich in den letzten Jahren schon ein deutlicher Fortschritt zu verzeichnen. So ist beispielsweise die NATURSTROM AG bundesweit mit der Konzeption und Realisierung lokaler Energieversorgungslösungen für Unternehmen, Mietshäuser und ganze Wohnquartiere aktiv.

Insgesamt hat der Energieversorger bereits über 20 Mieterstromprojekte realisiert. Als Energiepartner des Möckernkiezes in Berlin-Kreuzberg wird der Öko-Energieversorger beispielsweise für 470 Wohn- und 20 Gewerbeeinheiten Mieterstrom aus fünf Photovoltaikanlagen und einem Biogas-BHKW anbieten. In einem Mehr-Generationen-Haus im nordrhein-westfälischen Hattingen hat die NATURSTROM AG ebenfalls ein Mieterstromprojekt umgesetzt. Die Raumwärme wird dort nachhaltig mit einer Ökostrom-betriebenen Wärmepumpe sowie das Warmwasser über Solarthermie erzeugt. jk


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