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Der Druck auf fossile Energien wächst

Mitte Dezember 2017 hatten sich Deutschland und vier weitere EU-Staaten in einer gemeinsamen Erklärung zur Einführung eines wirksamen CO2-Preises bekannt. Die Umsetzung hängt allerdings von der nächsten Bundesregierung ab. (Foto: <a href="https://pixabay.com/" target="_blank">pixabay</a>, <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de" target="_blank">CC0 1.0</a>)
Mitte Dezember 2017 hatten sich Deutschland und vier weitere EU-Staaten in einer gemeinsamen Erklärung zur Einführung eines wirksamen CO2-Preises bekannt. Die Umsetzung hängt allerdings von der nächsten Bundesregierung ab. (Foto: pixabay, CC0 1.0)

Eine nationale CO2-Abgabe findet immer mehr Zuspruch. Zwei neue Beratergruppen der Bundesregierung und ein SPD-Papier für die Sondierungsgespräche fordern, die Besteuerung von Strom, Wärme und Kraftstoffen an den Kohlenstoffdioxid-Ausstoß zu koppeln.

08.01.2017 – Ein Blick auf die neuesten Zahlen aus der Energiebranche machen deutlich: Wir haben ein Problem. Denn die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien hat erneut deutlich zugelegt, die deutschen Treibhausgasemissionen stagnieren dennoch zum im Jahr in Folge. Im Stromsektor kommt der Ökostromausbau zwar voran, doch in den Bereichen Wärme und Verkehr passiert so gut wie nichts. Zudem laufen die alten und schmutzigen Kohlekraftwerke zur Stromproduktion weiter und verhageln die deutsche Klimabilanz. Das System ist reformbedürftig.

Auf den CO2-Ausstoß fokussieren

Deshalb taucht der Gedanke, die Besteuerung von Strom, Wärme und Kraftstoffen an deren Kohlenstoffdioxid-Ausstoß zu koppeln, in immer mehr Energiekonzepten auf. Eine richtige Entwicklung, finden führende Klimaökonomen und nahezu alle Regierungsberater. Auch in einem energiepolitischen Forderungskatalog, der kurz vor den Sondierungsgesprächen zwischen Union und SPD innerhalb der Sozialdemokratischen Partei kursiert, wird das Thema aufgegriffen. Darin heißt es, man wolle „im Energiebereich das System der Steuern und Umlagen mit dem Ziel reformieren“, einen Teil der auf dem Strompreis lastenden Kosten „haushaltsneutral mit einem CO2-Steuerungselement auf alle Energieträger“ zu kompensieren, zitiert das Handelsblatt aus dem Papier. „Damit wird die wirtschaftlich getriebene Energiewende in allen Sektoren ermöglicht.“

Seit längerer Zeit versuchen etwa der Sachverständigenrat für Umweltfragen oder die staatliche Deutsche Energie-Agentur dena die Vorteile eines CO2-Mindestpreises für den Klimaschutz und die deutsche Wirtschaft aufzuzeigen. Nun springen ihnen erneut Beratergremien der Bundesregierung zur Seite. Zwei der vier Expertengruppen, die im Zuge des Dieselgipfels im August eingesetzt wurden, fordern einen Umbau des Abgabensystems im Energiebereich. Unter Leitung des Bundeswirtschaftsministeriums schlägt die erste Beratergruppe „insbesondere gleiche Rahmenbedingungen für verschiedene Energieträger in Bezug auf Steuern und Abgaben“ vor. Auf Basis der CO2-Emissionen sollen „konventionelle Kraftstoffe in Relation zu Strom stärker belastet und/oder Strom weniger stark belastet werden“, zitiert das Handelsblatt. Die Experten unter Leitung des Bundesumweltministeriums und der Stadt Hamburg kommen zu einem ähnlichen Ergebnis, auch sie wollen das Abgaben- und Steuersystem überprüfen und anpassen.

Einführung rechtlich möglich

Eigentlich sollte der Europäische Emissionshandel den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid verteuern und Anreize für klimafreundliche Technologien setzen. Doch das System funktioniert nicht, zu viele kostenlose Zertifikate überschwemmen seit Jahren den Markt, Reformen verpufften bislang. Der Emissionshandel hindert die Mitgliedstaaten indes nicht daran, zusätzlich eigene Maßnahmen zur CO2-Bepreisung einzuführen. Eine reine Besteuerung von Kohlenstoffdioxid ist verfassungsrechtlich wahrscheinlich nicht möglich, wohl aber die Erhebung einer CO2-orientierten Steuer auf Energieerzeugnisse. Auch durch nichtsteuerliche Sonderabgaben könnte der Staat Emissionen bepreisen, solange dieser eine Finanzierungsverantwortung bei den Verursachern von Treibhausgasen sieht. Bei dieser Sonderabgabe dürften die Mittel jedoch nicht frei verwendet werden, sondern müssten in emissionsfreie Maßnahmen reinvestiert werden. mf/cw


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