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Die Energiewende braucht verlässliche Instrumente

EUROSOLAR kritisiert die im EEG 2017 verankerte „Sonnensteuer“ auf selbsterzeugten und -genutzten Strom aus Solaranlagen. Hierbei handle es sich nur um eine künstliche Verteuerung der Photovoltaik, die einen weiteren Ausbau deckelt und die Energiewende hemmt. (Foto: <a href="https://pixabay.com/de/solaranlage-dach-stromerzeugung-2939551/" target="_blank">ulleo / pixabay.com</a>, CC0 Creative Commons)
EUROSOLAR kritisiert die im EEG 2017 verankerte „Sonnensteuer“ auf selbsterzeugten und -genutzten Strom aus Solaranlagen. Hierbei handle es sich nur um eine künstliche Verteuerung der Photovoltaik, die einen weiteren Ausbau deckelt und die Energiewende hemmt. (Foto: ulleo / pixabay.com, CC0 Creative Commons)

Anstatt abstrakte Zielmarken für das Jahr 2030 zu diskutieren, fordert EUROSOLAR von der GroKo eine Verständigung auf konkrete und verlässliche Instrumente für den Ausbau der Erneuerbaren. Beim Ausschreibungssystem muss dringend nachgebessert werden.

24.01.2018 – Bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD müsse der energiepolitische Ehrgeiz deutlich gesteigert werden, bemängelt die Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien e.V. (EUROSOLAR). Nur so könne man den Herausforderungen der Energiewende in den nächsten Jahren gerecht werden. Deshalb fordert EUROSOLAR nun konkrete Schritte von den Verhandlungspartnern. Pauschale Zielvorgaben für den Ausbau der Erneuerbaren Energien wie eine Prozentangabe von 65 Prozent bis 2030 seien nicht ausreichend. Vielmehr müssten nun langfristig angelegte, konkrete und verlässliche Instrumente gefunden werden.

Da offenbar auch weiterhin das Instrument der Ausschreibungen verfolgt wird, sollte zumindest die sogenannte „De-Minimis-Beihilfe-Regelung“ der EU-Kommission im EEG aufgenommen werden. Der Begriff „de minimis“ bezeichnet üblicherweise Dinge von geringer Bedeutung, auf die der Rechtsstaat oftmals keine Rücksicht nimmt. So könnten kleinere Windparks, die nicht mehr als sechs Anlagen mit jeweils drei Megawatt besitzen, von der Ausschreibungspflicht befreit werden. Dadurch würde die Planungssicherheit erhöht und eine Beteiligung von echten Bürgergesellschaften deutlich gesteigert werden.

Ausschreibungssystem schafft ruinösen Wettbewerb

Außerdem führe das derzeitige Ausschreibungssystem sowohl beim Ausbau von Windkraft an Land als auch bei großen PV-Anlagen zu einem ruinösen Wettbewerb. Durch die künstliche Deckelung werde die Ausbaugeschwindigkeit massiv gebremst, bemängelt EUROSOLAR. Dadurch können insbesondere kommunale Unternehmen aufgrund des unkalkulierbaren Planungsrisikos oftmals nicht an den Ausschreibungen teilnehmen.

Ebenfalls kritisiert wird die im EEG 2017 verankerte „Sonnensteuer“ auf selbsterzeugten und -genutzten Strom aus Solaranlagen. Hierbei handle es sich nur um eine künstliche Verteuerung der Photovoltaik, die einen weiteren Ausbau deckelt und eine Energiewende in Deutschland unmöglich mache. Deshalb formuliert EUROSOLAR energiepolitische Handlungsempfehlungen für die 19. Legislaturperiode. jk


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