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Druck auf Kohleindustrie nimmt zu

Kohlekraftwerke in der EU müssen bis zum Jahr 2021 strengere Grenzwerte bei Schadstoffen wie Stickstoffoxid, Quecksilber und Rußpartikeln einhalten. (Foto: <a href="https://pixabay.com/de/rwe-kraftwerk-wolken-himmel-2421946/" target="_blank">Benita5 / pixabay.com</a>, CC0 Creative Commons)
Kohlekraftwerke in der EU müssen bis zum Jahr 2021 strengere Grenzwerte bei Schadstoffen wie Stickstoffoxid, Quecksilber und Rußpartikeln einhalten. (Foto: Benita5 / pixabay.com, CC0 Creative Commons)

Überraschenderweise wird die Bundesregierung nun doch nicht gegen die schärferen Umweltauflagen der EU für Kohlekraftwerke klagen. Damit müssen sich die Betreiber hierzulande auf strengere Grenzwerte für unterschiedliche Schadstoffe einstellen.

14.11.2017 – Einen baldigen Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverstromung wird die Bundesrepublik aller Vorrausicht nach wohl nicht vollziehen. Zumindest zeichnet sich dies nicht gerade aus den zurzeit stattfindenden Sondierungsgesprächen ab. Umso überraschender war daher eine aktuelle Entscheidung der noch amtierenden Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Die Bundesregierung wird nicht gegen schärfere Umweltauflagen der EU für die Kohleindustrie klagen, berichtet der WDR. Zuvor hatten mehrere Bundesländer noch zu einer Klage gegen die EU-Vorschriften aufgerufen.

Ende Juli hatte die europäische Kommission die Novellierung der BREF-Richtlinie vereinbart, wodurch Kohlekraftwerke in der EU bis zum Jahr 2021 strengere Grenzwerte bei Schadstoffen wie Stickstoffoxid, Quecksilber und Rußpartikeln einhalten müssen. Schätzungen von Experten zufolge können etwa 82 Prozent der europäischen Kohlekraftwerke die Vorschriften zurzeit noch nicht einhalten. Außerdem wird eine entsprechende Nachrüstung in den meisten Fällen wohl relativ teuer.

Bundesregierung verzichtet auf Klage

Umso überraschender ist nun der Verzicht der Bundesregierung auf die Klage gegen die schärferen Umweltauflagen. Zusammen mit Polen und der Tschechischen Republik hatte Deutschland schließlich im Industrieausschuss gegen die neuen Grenzwerte gestimmt und als technisch nicht durchführbar eingeschätzt. Sie wurden jedoch von anderen Ländern überstimmt.

Deshalb hatten die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt gemeinsame die Bundesregierung dazu aufgefordert, gegen den Beschluss der EU gerichtlich vorzugehen. Doch die Frist für das Einreichen einer Klage gegen die EU lief in der Nacht von Samstag zu Sonntag aus. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums bestätigte nach WDR-Informationen, dass der Widerstand damit gebrochen sei. Der Druck auf die Kohleindustrie wächst dadurch erneut. jk


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