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Fahrplan für Kohleausstieg gefordert

Ein neues Thesenpapier des Sachverständigenrat für Umweltfragen zur Kohle bis 2040 verdeutlicht: Die Bundesregierung muss einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung forcieren und zeigen, dass sie die beschlossenen Klimaziele ernst nimmt.

30.06.2015 – Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) formuliert mit seinen gestern veröffentlichten „10 Thesen zur Zukunft der Kohle bis 2040“ einen eindeutigen Fahrplan für den schrittweisen Kohleausstieg. Als ältestes Beratungsgremium der Bundesregierung für Umweltfragen hat die Expertenkommission dezidierte Vorschläge erarbeitet, um die bereits beschlossenen Klimaziele zu erreichen. Die Umsetzung der in den Thesen vorgeschlagenen Maßnahmen könnte verdeutlichen, dass die Bundesregierung ernsthaft an der Energiewende 2020 bis 2050 festhält.

Insbesondere in Hinblick auf die im Dezember 2015 anstehende Klimakonferenz in Paris müssten richtungsweisende politische Entscheidungen in Deutschland zum schrittweisen Kohleausstieg getroffen werden, so Miranda Schreurs, Leiterin des Forschungszentrums für Umweltpolitik an der Freien Universität Berlin. Deutschland müsse, aufgrund seines Know-hows im Bereich der Erneuerbaren Energien beim Thema Energiewende als Ideengeber und politischer Vorreiter auftreten. Deutschland würde so den Umbau der Energieversorgung glaubwürdig vorleben.

Der Projektionsbericht 2015, aber auch das Klimaschutzprogramm 2020 identifizieren eine „Klimaschutzlücke“ von etwa 90 Mio. t Kohlendioxid, um das anvisierte Ziel von 40%- unter dem Niveau von 1990 zu erreichen. Der Anteil der Stromerzeugung soll 22 Mio. t dieser Lücke schließen. Aus diesem Grund hat das Bundeswirtschaftsministerium im März dieses Jahres den Klimabeitrag vorgeschlagen. Dieser sei, so SRU, in seiner ursprünglichen Fassung ein geeignetes Instrument, um kostengünstig den Strukturwandel in der Kohleindustrie voranzubringen. Die alternativ vorgeschlagenen Maßnahmen, wie etwa die der Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie (IG BCE) - die Einführung einer Kapazitätsreserve und eine stärkere Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), seien jedoch wenig zielführend. Durch diese oder andere aktuell diskutierte Maßnahmen würden die Klimaziele nicht erreicht, vor allem der Stromkunde stärker finanziell belastet und der Strukturwandel blockiert. Der Sterbeprozess der Kohleindustrie zudem nur künstlich verlängert und nicht aufgehalten. Die Bundesregierung sei daher aufgefordert, aktiv eine Industriegesellschaft mitzugestalten, die weitestgehend auf CO2-Emissionen verzichten kann, so Martin Faulstich, Vorsitzender der Technischen Universität Clausthal.

Die Einführung des Klimaschutzbeitrages könne jedoch nicht grundsätzlich die Debatte um die mittelfristige und langfristige Kohleverstromung ersetzen. Es gäbe den Bedarf eines „Bundesprogramms Kohlewende“. Nur so könne Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen und deren Arbeitnehmer geschaffen werden. Nicht zu vernachlässigen sei hier aber auch der Aspekt, dass die Energiewende neue Arbeitsplätze schaffe.

Letztlich gehe es nun auch darum, zeitnah einen Konsens zum Kohleausstieg zu finden, so Schreurs. Es sei nicht mehr viel Zeit, um die Lücke zwischen der Erkenntnis und dem tatsächlichen Handel zu füllen, betont auch Faulstich. Den gesetzten Klimazielen der Bundesregierung müsse nun mit einer richtungsweisenden Entscheidung für den Klimabeitrag Rechnung getragen werden. Denn neben eines unabdingbaren Konsensfindungprozesses der Bundesregierung mit Wirtschaft, Wissenschaft und Umweltverbänden zur Rolle der Kohleverstromung, stehen zeitnah weitere Maßnahmen auf dem Programm – etwa die Verankerung in der Gesellschaft, dass alle CO2-emittierenden Bereiche, wie Verkehr, Industrie, private Haushalte oder das Ernährungsverhalten, auf den Prüfstand gestellt werden müssen, damit die Klimaziele noch erreicht werden können. jke


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