Menü öffnen

Grüne wollen Klimaschutz im Grundgesetz verankern

Für ein Klima des Friedens wurde in Paris gestimmt – doch es hakt an der Umsetzung. (Foto: Marc Schwingel / NATURSTROM)
Für ein Klima des Friedens wurde in Paris gestimmt – doch es hakt an der Umsetzung. (Foto: Marc Schwingel / NATURSTROM)

Auf ihrer Fraktionsklausur Anfang Januar 2016 hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, den Klimaschutz in die Verfassung aufzunehmen. Um die Klimaziele noch zu erreichen brauche Deutschland eine CO2 Bremse im Grundgesetz.

12.01.2016 –Die Forderung wird von den Grünen schon seit längerem diskutiert, auf der Winter-Fraktionsklausur in Weimar vergangenen Freitag wurden nun Nägel mit Köpfen gemacht. Längst überfällig sei die Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung, so Hans-Josef Fell, der für die Grünen von 1998 bis 2013 im Deutschen Bundestag saß. Ansonsten würden die Beschlüsse von Paris nicht umgesetzt, denn es fehlt die Verpflichtung. Über diesen Weg könnten wirklich wirksame Gesetze abgeleitet werden, so der Ausgangspunkt für die Forderung. Handlungen, die das Klima schädigen, werden nur so vor Gerichten ganz anders beurteilt, als ohne diese Verfassungsgrundlage, erläutert Fell.

„Die Klimakrise ist die größte ökologische Herausforderung unseres Jahrhunderts und zerstört unsere Lebensgrundlagen und unsere Gesundheit. Sie verschärft Kriege, befeuert die globale Ungerechtigkeit und zwingt Millionen Menschen, ihre Heimat zu verlassen“, heißt es in der „Weimarer Klimaschutzerklärung“ der Grünen vom 8. Januar. Die Ergebnisse der Klimakonferenz seien zwar eindeutig – raus aus den Fossilen, rein in die Erneuerbaren – doch der Vertrag selbst überwinde die Klimakrise noch lange nicht, denn er muss von den nationalen Regierungen umgesetzt werden. Und der Ausbau der Atomkraft, wie er in vielen Ländern derzeit betreiben wird, darf keine Alternative sein.

Bereits 2008 gab es in Bayern eine Initiative mit dem Ziel, über ein Volksbegehren den Klimaschutz in die Bayerische Verfassung aufzunehmen, berichtet Fell. Der Verein „Klimaschutz - Bayerns Zukunft e.V.“ hatte dazu ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten könnte und sollte eine Grundlage sein, so Fell, den Klimaschutz auch in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen.

Der derzeitigen Bundesregierung fehle der politische Wille zu mehr Klimaschutz in Deutschland, beklagt die grüne Opposition. „Mit Gabriel gibt es keine Kohleabgabe, keine CO2-Grenzwerte für Kohle- und Gaskraftwerke, kein nationales Klimaschutzgesetz. Der Verkehr stößt weiterhin ungebremst CO2 aus“, der Ausstieg aus den Verbrennungsmotoren und Einstieg in die E-Mobilität werde verschlafen heißt es weiter in der Weimarer Erklärung. Um die Klimaziele zu erreichen, müsse die große Koalition ihre Aktivitäten verdreifachen – dabei sei derzeit absehbar, dass Deutschland die Klimaziele krachend verfehlen werde.

„Der Klimaschutz muss deshalb rechtlich verbindlich festgelegt werden“, ist daher Fazit der Grünen Fraktionsklausur. Zu der Forderung nach aktiver Klimapolitik passt auch die jüngste Forderung der Grünen eines Verbots von Diesel- und Berzin-Motoren bei neuen PKWs ab 2036. Dafür solle es Kaufprämien für Elektroautos sowie eine Stärkung von Bus und Bahn geben. na


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft