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Atomausstieg: AKW-Konzerne erhalten Entschädigung

Auch um das seit 1988 bereits abgeschaltete Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich nordwestlich von Koblenz gibt es Uneinigkeit. RWE muss nun für nicht genutzte Reststrommengen entschädigt werden. (Foto: © <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kern
Auch um das seit 1988 bereits abgeschaltete Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich nordwestlich von Koblenz gibt es Uneinigkeit. RWE muss nun für nicht genutzte Reststrommengen entschädigt werden. (Foto: © Holger Weinandt, CC BY-SA 3.0 DE)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Atomausstieg sei zwar zumutbar gewesen, den AKW-Betreibern stehe gleichwohl eine „angemessene“ Entschädigung für ihre Investitionen zu. Umweltverbände und Grüne freuen sich dennoch über das Urteil.

07.12.2016 – Denn die Richter am Bundesverfassungsgericht urteilten auch: Der Atomausstieg war rechtmäßig. In der Urteilsbegründung hieß es am Dienstag, das Atomausstiegsgesetz verletze teilweise die Eigentumsrechte sei aber „im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar“. Über die Höhe der Entschädigung ist damit noch nicht entschieden, der Gesetzgeber muss diese Frage nun bis zum 30 Juni 2018 klären. Notfalls wird darüber erneut vor Gericht gestritten.

Entschädigungen gibt es nur für Reststrommengen der Atomkraftwerke Krümmel und Mülheim-Kärlich, das bereits 1988 abgeschaltet wurde. Die beim ersten Ausstiegsbeschluss 2002 zugeteilten Mengen wurden bei der Abschaltung 2011 gestrichen. Auch Investitionen, die zwischen dem ersten und dem zweiten Atomausstiegsbeschluss getätigt wurden, müssen unter gewissen Umständen entschädigt werden. In einer ersten Einschätzung betonte Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, dass das Verfassungsgericht lediglich „Randbereiche“ der Atomausstiegsregelungen beanstandet habe. Die Grünen sprachen von einem guten Tag für die Energiewende.

Keine Milliarden, eher Millionen

Die AKW-Konzerne forderten zusammen eine Summe von 19 Milliarden Euro, Vattenfall klagt zudem noch vor einem internationalen Schiedsgericht gegen Deutschland auf Schadenersatz in Höhe von 4,7 Milliarden Euro. Aus den Milliarden wird wohl aber zumindest laut Bundesverfassungsgericht nichts: Wie Experten berichten, könnte es maximal ein dreistelliger Millionenbetrag werden.

Konkret ging es bei der Klage in Karlsruhe um die sofortige Abschaltung von acht Atomkraftwerken nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte zunächst den von der Schröder-Regierung mit den Atomkonzernen ausgehandelten Atomvertrag Ende Oktober 2010 zurückgenommen. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima dann der Rückzug: Am 14. März 2011 beschloss das Kabinett unter Kanzlerin Angela Merkel das Atommoratorium für die sieben ältesten deutschen AKWs und den Pannenreaktor Krümmel, die im August 2011 für immer vom Netz gingen.

Umweltverbände freut die Verfassungsmäßigkeit des Atomausstiegs

RWE, EON und Vattenfall sehen sich dadurch enteignet und verlangen Entschädigung – obwohl sie dem Atomausstieg bereits zugestimmt hatten und der Rückzug vom Atomausstieg nicht einmal fünf Monate hielt. Kritiker wie der SPD-Politiker und Vizepräsident der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien EUROSOLAR, Stephan Grüger, kommentierte, die Regierungskoalition aus Union und FDP habe den Atomausstieg „verbockt“, weil sie sich nicht an den rot-grünen Atomausstieg gehalten habe.

Greenpeace bewertete das Urteil positiv: Das Bundesverfassungsgericht habe überragende Gemeinwohlgründe für den beschleunigten Atomausstieg festgestellt. Auch der Umweltverband BUND freute sich über die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit des Atomausstiegs. „Es ist ein wichtiges Signal, dass die AKW-Betreiber damit gescheitert sind, den Atomausstieg in Frage zu stellen und Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe zu erstreiten“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. cw


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