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Erdölförderung in Brandenburg

Die mögliche Förderung von Erdöl im Landkreis Dahme-Spreewald ist einen Schritt vorangekommen. In einem Beteiligungsverfahren werden nun Gemeinden, Fachbehörden und Ämter aufgefordert, zu den Plänen des Erdölunternehmens CEP Stellung zu beziehen.

07.03.2017 – Im Dezember letzten Jahres hatte das deutsch-kanadische Erdöl- und Erdgasunternehmen Central European Petroleum GmbH (CEP) bereits einen Bewilligungsantrag für die Erdölförderung im Areal Guhlen eingereicht. In dem 330 Quadratkilometer großen Gebiet der Gemeinde Schwielochsee im Landkreis Dahme-Spreewald sollen laut dem Konzern rund 250 Millionen Barrel Erdöl lagern. Davon könnten wohl zehn bis fünfzehn Prozent in den nächsten Jahrzehnten gefördert werden.

Beteiligungsverfahren gestartet

Seit Ende Februar ist das Vorhaben einen Schritt weiter gekommen, da nun ein Beteiligungsverfahren gestartet wurde. Dadurch möchte sich CEP die alleinigen Gewinnungsrechte am Ölvorkommen sichern. Probebohrungen hatten im vergangenen Sommer gezeigt, dass in etwa 2.300 bis 2.500 Metern Tiefe umfangreiche Erdölquellen zu finden seien. Schon bald sollen diese nach Wunsch des Unternehmens über einen Zeitraum von mindestens dreißig Jahren erschlossen werden.

Die Ämter und Gemeinden können ihre Stellungnahmen noch bis zum 2. Mai abgeben. Anschließend sollen dann in einem weiteren Verfahren die Zulässigkeit sowie eine konkrete Umsetzung des Vorhabens des Erdölunternehmens geklärt werden. Dabei muss auch kritisch hinterfragt werden, inwieweit die Bohrungen eine potentielle Gefahr für Mensch und Natur darstellen können. In einem „Fakten-Check“ beantwortet das Unternehmen bereits im Vorfeld unterschiedliche Bedenken und verspricht, dass etwa der Schutz des Grundwassers höchste Priorität habe.

„Die Tricks der Öl- und Gaskonzerne“

Auf Anfrage von energiezukunft kritisiert Benjamin Raschke, Mitglied im Brandenburger Landtag, dass mögliche Gefahren durch die Öl- und Gasförderung nicht zur Sprache kommen. Die aktuelle Dokumentation des NDR über „Die Tricks der Öl- und Gaskonzerne“ vom 6. März 2017 zeige die Folgen, wie Erdbeben, Kontamination des Bodens mit Giften oder eine erhöhten Krebsrate in Norddeutschland. „Brandenburg darf die Fehler aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein nicht wiederholen“, sagt Raschke daher. „Es geht nicht darum Projekte zu verdammen oder schönzureden. Die Menschen haben jedoch ein Recht umfassend zu erfahren, was vor ihrer Haustür geplant wird.“

„Nicht zuletzt der Blick auf die Verwüstung durch den Braunkohletagebau in der Lausitz macht klar, dass es klare ökologische und an Nachhaltigkeit ausgerichtete Grenzen bzw. Kriterien geben muss, unter denen Rohstoffe gefördert werden dürfen“, so Raschke weiter. Das antiquierte Bundesberggesetz verhindere eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung und schaffe keine Transparenz über die Auswirkungen gegenüber Betroffenen und Umwelt. jk


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