Zukunftsfähige LandwirtschaftAgrarpolitik und Umweltschutz für eine Wiederherstellung der Natur

Grüne Sprösslinge auf Feld
(Bild: Getty Images / Unsplash+ Lizenz)

Naturschutz ist kein Luxus, sondern die wirtschaftliche Existenzabsicherung für die Landwirtschaft. Wie die WVO und die GAP ab 2028 durch einkommenswirksame Anreize statt Verbote verbunden werden können, zeigt die Stellungnahme von SRU und WBBGR.

29.05.2026 – Die Klimakrise, der Verlust der biologischen Vielfalt und die Ausbeutung natürlicher Ressourcen gefährden die Ernährungssicherheit weltweit. Auch in Deutschland wird rund die Hälfte der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt. Wie eine zukunftsfähige Landwirtschaft durch gezielte Agrarpolitik und aktiven Umweltschutz gestärkt werden kann, zeigt eine gemeinsame Stellungnahme des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) und des Wissenschaftlichen Beirats für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR).

Biodiversität als Produktionsfaktor

Eine intakte Natur ist kein Luxus, sondern die wirtschaftliche Existenzabsicherung für die Höfe. Unverzichtbare Ökosystemleistungen wie Bestäubung, natürliche Schädlingsregulation und gesunde Nährstoffkreisläufe sichern langfristig die Erträge. Angesichts von Extremwetter, veränderten Wasserständen und Bodenerosion ist die Wiederherstellung von Ökosystemen eine essenzielle Versicherung für die Zukunft. Eine Landwirtschaft, die rein auf teure, externe fossile Inputs und Chemie setzt, ist weder krisenfest noch nachhaltig.

WVO und GAP nach 2028

Die Veröffentlichung der Räte kommt zu einer Zeit, in der auch der Nationale Wiederherstellungsplan zur Umsetzung der neuen EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) finalisiert und die Weichen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2028 gestellt werden.

Die WVO verpflichtet die Mitgliedstaaten zu konkreten Verbesserungen beim Arten- und Lebensraumschutz. In Deutschland sollen u.a. rund 283.530 Hektar degradiertes, aber als besonders artenreich geschütztes Grünland wiederhergestellt, und der rückläufige Trend bei den Bestäubern bis 2030 umgekehrt werden. Die biologische Vielfalt auf Äckern und Wiesen im Agrarsektor soll messbar gesteigert werden. Anhaltspunkte liefern etwa der Grünlandschmetterlings- und Feldvogelindex sowie der Humusgehalt im Boden. Entwässerter, landwirtschaftlich genutzte Moorböden sollen schrittweise wiedervernässt werden.

Der erste Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP), der die europäische Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) umsetzen soll, befindet sich in Deutschland derzeit in der Beteiligungsphase. Verbände wie der NABU und die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) fordern dabei ein klares und verständliches Regelwerk und rechtssichere Vorgaben, um bewährte, freiwillige Maßnahmen und bestehende Programme nicht bürokratisch auszubremsen.

Weg von Verboten, hin zu Anreizen in der GAP

Auch SRU und WBBGR fordern, die Landwirtschaft von Anfang an als Partner einzubinden und auf Freiwilligkeit statt Verbote zu setzen. Das größte Risiko liegt derzeit in den Plänen der EU-Kommission, die verbindlichen Mindestbudgets für Umweltausgaben in der GAP ab 2028 zu streichen. Angesichts eines geschätzten Finanzierungsbedarfs von 1,7 Milliarden Euro pro Jahr für die Naturschutzziele muss Deutschland sich auf EU- und nationaler Ebene für eine stabile und auskömmliche Finanzierung einsetzen.

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Bisherige Fördermodelle müssen laut den Räten dringend um einkommenswirksame Anreize und nachhaltige Wertschöpfungsketten ergänzt werden. Im Zentrum steht dabei die Konzentration finanzieller Mittel auf sogenannte ‚dunkelgrüne‘ Agrarumweltmaßnahmen, die durch regionalisierte Prämien und die Honorierung konkreter ökologischer Ergebnisse attraktiver gestaltet werden sollen. Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur (GAK) soll gezielt auf Randflächen wie Feld- und Wegraine ausgeweitet werden, während eine neue, zusätzliche Gemeinschaftsaufgabe für Naturschutz und Klimaanpassung bestehende Finanzierungslücken schließen könnte.

Im Ackerbau sollen vor allem Kulturen diversifiziert und Spritzmittel reduziert werden, während im Grünland die Weidewirtschaft langfristig gestärkt werden soll. Beim Moorschutz müsse der Übergang zu nassen Moornutzungsformen, den Paludikulturen, finanziell abgesichert werden.

Bürokratieabbau und Beratung

Ein zentraler Hebel für mehr Akzeptanz ist der Abbau bürokratischer Hürden bei den Agraranträgen. Kontrollen und Beratung müssten zudem Hand in Hand gehen, um den Betrieben konstruktives Feedback zu bieten. Die Biodiversitätsberatung sollte in allen Bundesländern ausgebaut sowie das Thema in der landwirtschaftlichen Ausbildung und an Hochschulen verankert werden. Um praxistaugliche Lösungen im realen Betrieb zu testen, empfehlen die Räte zudem, Reallaboren langfristig zu fördern. Ein modernes, methodisch überarbeitetes Monitoring soll die Überprüfung der verbindlichen Klima- und Artenschutzziele bereits ab 2026 und darüber hinaus sichern.

Rückendeckung durch NGOs

NGOs wie der NABU begrüßten die Stellungnahme. „Im Zusammenhang mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur werden derzeit einige skeptische Stimmen laut – teils bis hin zur Forderung nach ihrer Abschaffung. Dabei drängt die Zeit, konstruktiv über die konkrete Umsetzung zu sprechen“, kommentiert Laura Henningson, stv. NABU-Teamleiterin Landnutzung. Naturschutz und eine produktive Landwirtschaft sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. jb

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