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Angabe über Lebensdauer von Elektrogeräten

Das Umweltbundesamt will eine Kennzeichnungspflicht für die Mindestlebensdauer von Elektrogeräten einführen. (Bild: © Gabi Schoenemann/ pixelio.de)
Das Umweltbundesamt will eine Kennzeichnungspflicht für die Mindestlebensdauer von Elektrogeräten einführen. (Bild: © Gabi Schoenemann/ pixelio.de)

Das Umweltbundesamt will eine Kennzeichnungspflicht für die Mindestlebensdauer von Elektrogeräten einführen. Verständliche und transparente Informationen könnten so einem zu frühen Entsorgen von noch funktionstüchtigen Geräten entgegenwirken.

28.06.2015 – Konkrete Vorschläge zu einer solchen Kennzeichnungspflicht sollen nach Abschluss einer Studie im August vorgelegt werden. Immer häufiger und in immer kürzeren Abständen werden teilweise noch funktionstüchtige Fernseher, Drucker oder Handys  durch neue Geräte ersetzt. Die Verbraucher besitzen oft nicht ausreichende Informationen über die eigentliche Produktlebensdauer. Nach Meinung der Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger, ist das langlebigste Produkt in den allermeisten Fällen auch das umweltfreundlichste.

Das UBA plädiert deshalb für eine gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung der Mindestlebensdauer. Hersteller sollten demnach nicht nur zu Angaben über die Lebensdauer ihrer Produkte verpflichtet werden, sondern auch darüber, wie lange Ersatzteile verfügbar sein werden. Dies sei jedoch nach Meinung des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) kaum überprüfbar. Unter dem Motto „Wider die Verschwendung II – Strategien gegen Obsoleszenz“ hielt das UBA zu dem Thema am Donnerstag eine Fachtagung ab.

Strategien gegen Obsoleszenz

Bereits im Herbst letzten Jahres wurde darüber berichtet, dass Frankreich eine geplante Obsoleszenz als Betrug ahnden wollte. Das vorsätzliche Versehen von Produktbestandteilen mit Sollbruchstellen sollte strafrechtlich verfolgt werden. Diesem Vorwurf des bewussten Verkürzens der Produktlebensdauer geht das UBA ebenfalls nach. Bisher gebe es dafür jedoch noch keine Beweise. Hersteller von Smartphones sollten laut Krautzberger dazu verpflichtet werden, leicht austauschbare Akkus in ihren Geräten zu verwenden. Dies trägt nicht nur dazu bei, dass die Nutzungsdauer der Geräte verlängert wird, sondern auch das Aufkommen an Elektroschrott verringert werden kann.

Offen ist die Frage, wie eine Kennzeichnung der unterschiedlichen Geräte genau aussehen könnte. Man ist sich jedoch einig, dass in jedem Fall nach Leistungszyklen und nicht nach Jahren gemessen werden sollte. So würden bei einem Fernseher die Betriebsstunden zählen, bei einer Waschmaschine die Zahl der Waschgänge oder bei einer Lampe die Zahl der Brennstunden. Bisher lassen die Forderungen des UBA nicht erkennen, ob die Mindestlebensdauer-Kennzeichnung auch rechtsverbindlich umgesetzt werden soll. Unabhängig davon lässt sich festhalten, dass eine solche Kennzeichnungspflicht die Produktion von hochwertigeren Geräten für Unternehmen lohnenswerter machen würde. Jk


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