Unter dem Markennamen „Luxinum“ darf der Chemiekonzern BASF in diesem Herbst und Winter in Deutschland bis zu 266.800 Liter eines neuen Pestizids verkaufen. Der Wirkstoff Cinmethylin ist möglicherweise hormonschädigend und in der EU bisher nicht genehmigt. Trotzdem soll er im Rahmen einer Notfallzulassung auf bis zu 400.000 Hektar Winterweizen eingesetzt werden dürfen. Eine solche Notfallzulassung ermöglicht vorübergehend eine sonst nicht zugelassene Pestizidanwendung.
Das Umweltinstitut hat sofort Beschwerde eingelegt. Der Fall könnte nur ein kleiner Vorgeschmack auf das sein, wohin der sogenannte Pestizid-Omnibus in den kommenden Jahren führen kann: Ausnahmen für besonders schädliche Pestizide könnten zur Regel werden.
Cinmethylin birgt erhebliche Gefahren
Der Pestizid-Wirkstoff Cinmethylin ist in der EU bislang nicht regulär genehmigt. Trotzdem droht er ab September in unsere Umwelt zu gelangen, und das in erstaunlich großen Mengen. Dabei hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erhebliche Gesundheits- und Umweltrisiken festgestellt. Mögliche Folgen für Wildtiere, Gewässer und die Trinkwassergewinnung sind nicht abschließend geklärt. Besonders kritisch: Cinmethylin steht im Verdacht, das Hormonsystem zu schädigen. Für solche besonders gefährlichen Eigenschaften sieht das EU-Pestizidrecht Ausschlusskriterien vor. Wirkstoffe, die diese Kriterien erfüllen, dürfen grundsätzlich nicht regulär genehmigt werden.
Eine Notfallzulassung von historischem Ausmaß
Die Behörden erlauben den Einsatz von bis zu 200 Tonnen Cinmethylin auf 400.000 Hektar Winterweizen gegen Ackerfuchsschwanz. Das entspricht etwa 14 Prozent der gesamten Anbaufläche an Winterweizen in Deutschland. Ein Blick auf die Notfallzulassungen der letzten Jahre zeigt das Ausmaß.
Das Umweltinstitut hat mehr als 500 Zulassungsdokumente ausgewertet, die das BVL nur einzeln online bereitstellt. Eine KI-gestützte Analyse legt nahe: Keine andere Notfallzulassung für ein chemisch-synthetisches Pestizid war bislang so groß – weder bei der ausgebrachten Menge noch bei der betroffenen Fläche. Für kein anderes chemisch-synthetisches Pestizid wurde jemals eine flächen- und mengenmäßig derart umfangreiche Notfallzulassung ausgesprochen.
Warum also die Notfallzulassung für Cinmethylin?
Seit Jahren klagt die Agrarchemie-Lobby über einen angeblichen Wirkstoffmangel und eine „prekäre Zulassungssituation“. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus versucht die Bundesregierung deshalb auf EU-Ebene die zentralen Schutzregeln vor gefährlichen Pestiziden abzuschaffen, eine weitreichende Gesetzesänderung, die als „Pestizid-Omnibus“ zusammengefasst wird. Der Fall Cinmethylin zeigt, wohin diese Politik bereits jetzt führen kann. Statt besonders problematische Wirkstoffe konsequent aus dem Verkehr zu halten, werden Ausnahmen geschaffen. Diese ermöglichen den großflächigen Einsatz.
Der Chemieriese BASF bewirbt Cinmethylin unter dem Markennahmen „Luxinum“ als lang ersehnten „Lichtblick für die Landwirtschaft“, der nun endlich den deutschen Landwirt:innen zur Verfügung stehe. Tatsächlich erfährt das Pestizid viel Beachtung, weil es mit einem neuen Wirkmechanismus den Ackerfuchsschwanz im Wintergetreide bekämpfen soll. Dieser ist durch den jahrelangen Pestizideinsatz vielfach resistent gegen andere Pestizide geworden.
Über die potenziell hormonschädigenden Eigenschaften des Stoffes schweigt sich die BASF den künftigen Anwender:innen gegenüber aus. In Verbindung mit der äußerst breiten Anwendungserlaubnis im Winterweizen erweckt die zeitlich befristete Notfallzulassung auf uns eher den Anschein, als wolle BASF hier ein Pestizid vorzeitig am Markt etablieren. Das könnte gegen die Kriterien für eine Notfallzulassung verstoßen.
Infokasten:
Dass Ackerfuchsschwanz heute auf vielen Äckern nur noch schwer mit Herbiziden zu bekämpfen ist, ist eine Folge desjahrelangen und häufig wiederholten Herbizideinsatzes. Dieser hohe Selektionsdruck hat die Entstehung und Ausbreitung resistenter Ackerfuchsschwanz-Populationen begünstigt. Nun soll mit Cinmethylin ein neuer Herbizidwirkstoff helfen, das dadurch entstandene Problem zu lösen.
Dabei gibt es wirksame ackerbauliche und agrarökologische Maßnahmen, um Ackerfuchsschwanz langfristig zurückzudrängen: vielfältigere Fruchtfolgen mit mehr Sommerkulturen, eine spätere Aussaat von Wintergetreide, angepasste Bodenbearbeitung oder ein „falsches Saatbett“. Dabei wird Ackerfuchsschwanz vor der Aussaat zum Keimen gebracht und anschließend mechanisch beseitigt. Gerade in Kombination können diese Methoden den Befall deutlich senken. Sie müssen allerdings konsequent und langfristig eingesetzt werden. Statt immer neue Herbizide gegen resistente Unkräuter einzusetzen, sollten solche langfristigen, nicht-chemischen Lösungen in den Mittelpunkt rücken.
Der Pestizid-Omnibus könnte solche Ausnahmen zum Normalfall machen
Der neue Pestizid-Omnibus soll ähnliche „Notfallgenehmigungen“ deutlich erleichtern. Künftig könnten europaweit wesentlich lockerere Regeln für die zeitlich begrenzte Genehmigung von Pestizid-Wirkstoffen gelten, die eigentlich verboten sind. Pestizide mit hormonschädigenden oder anderen gesundgefährdenden Eigenschaften könnten so durch die Hintertür eine Genehmigung von bis zu fünf Jahren erhalten und auf europäischen Äckern landen. Diese Änderung stand ganz oben auf der Wunschliste der Pestizidindustrie – und wurde beinah wortgleich von der EU-Kommission übernommen.
Noch können wir den Pestizid-Omnibus und eine Flut von Notfallgenehmigungen verhindern
Noch ist die Notfallzulassung für Cinmethylin nicht in Anwendung. Gemeinsam mit anderen Umweltverbänden hat das Umweltinstitut deshalb in einem offenen Brief seinen Widerspruch geäußert und bei der EU-Kommission eine Überprüfung der deutschen Entscheidung beantragt. Sollte die Zulassung bestehen bleiben, prüft das Umweltinstitut weitere rechtliche Schritte.
Gleichzeitig setzt sich das Umweltinstitut München mit Nachdruck gegen den Pestizid-Omnibus ein. Denn Ausnahmen für verbotene und besonders problematische Pestizide dürfen nicht noch leichter werden. Bereits Anfang September nimmt das EU-Parlament die Verhandlungen zum Omnibus nach der Sommerpause wieder auf – und nur unser Widerstand kann verhindern, dass das EU-Pestizidrecht in nie da gewesenem Ausmaß zugunsten der Pestizidindustrie aufgeweicht wird.
























































