Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Den Umweltschutz der Infrastruktur opfern?

Bauprojekte wie Straßen, Schienen, und Brücken sollen schneller genehmigt; Umweltprüfungen und Mitsprache dabei abgeschwächt werden. Umweltoganisationen warnen vor einem Angriff auf Naturschutzrechte.
03.02.2026 – Kurz vor Ende vergangenen Jahres einigte sich das Bundeskabinett auf weitreichende Maßnahmen zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll Genehmigung und Bau von Infrastrukturvorhaben wie etwa Straßen, Schienen und Brücken vereinfachen und beschleunigen. Energieinfrastruktur wurde im letzten Moment aus dem Gesetz gestrichen.
Bei Projekten, die im ‚überragenden öffentlichen Interesse‘ stehen, sollen unter anderem Umweltverträglichkeits- (UVP) und Raumverträglichkeitsprüfungen (RVP) abgeschwächt werden oder sogar ganz entfallen. Weiter soll ein Maßnahmenbeginn möglich werden, bevor Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind, und statt der Realkompensation für Umweltzerstörung eine finanzielle Entschädigungszahlung ermöglicht werden. Besonders der letzte Punkt sollte auch für die Energie- und Wasserwirtschaft gelten, die ebenso stark wie die Verkehrsinfrastruktur unter der Flächenknappheit leide, hieß es aus dem Branchenverband BDEW.
Lebensgrundlage schützen
Der Entwurf rief nicht nur Kritik aus der Energiebranche, sondern auch aus den Bundesländern und bei Umweltschutzverbänden hervor. Letztere kritisieren die ‚Verfahrensvereinfachungen‘ als einen massiven Angriff auf hart erkämpfte Regeln für den Naturschutz, den Erhalt von Artenvielfalt und Ökosystemen.
In einem öffentlichen Aufruf kritisierten die Organisationen Deutschen Naturschutzrings (DNR), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutsche Umwelthilfe, und Greenpeace u.a. die Pläne der Bundesregierung. Eine Abschwächung der UVP schaffe Rechts- und Planungsunsicherheit, eine Abschaffung der Raumverträglichkeitsprüfung verhindere, dass Konflikte vor Ort frühzeitig angegangen würden, und ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führe zu irreversiblen Eingriffen in Ökosysteme, bevor die Ausgangslage klar sei. Die Möglichkeit einer Geldzahlung komme einer faktischen Abschaffung der Realkompensation gleich und werte Natur- und Klimaschutz ab. Sie fordern sinnvollere Maßnahmen, um Verfahren zu beschleunigen.
„Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz wird der Eindruck erweckt, Umweltschutz würde Modernisierung hemmen und sogar die Demokratie gefährden“, sagt Florian Schöne, DNR-Geschäftsführer. „Aber der verfassungsrechtliche Schutz der Umwelt ist essenziell für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und damit für unsere Daseinsvorsorge. Infrastrukturprojekte dürfen nicht mit der Brechstange durchgesetzt werden, da sonst irreversible Schäden entstehen und Vertrauen verloren geht. Beteiligung der Zivilgesellschaft und partnerschaftliche Lösungen sind Voraussetzungen einer lebendigen Demokratie.“
Ausgleichszahlungen müssen in neue Naturschutzflächen fließen
Die Umweltschutzverbände fordern zudem, das Infrastruktur-Zukunftsgesetz im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit dem Naturflächenbedarfsgesetz zu beraten. So könnte sichergestellt werden, dass Ausgleichszahlungen auch tatsächlich in die Schaffung von Schutzflächen fließen. Eine ambitionierte Umsetzung des Naturflächenbedarfsgesetzes würde auch in Einklang mit der Wiederherstellungsverordnung stehen, deren Umsetzung noch aussteht. Das lange versprochene Naturflächenbedarfsgesetz soll nach Angaben der Koalition Ende Februar veröffentlicht werden.
„Das Grundprinzip, wonach der Verursacher einer Beeinträchtigung von Lebensräumen und Ökosystemen ortsnah für einen Ausgleich dieser Schäden sorgt, gerät somit massiv unter Druck. Wird statt dieses direkten Ausgleichs nur eine einfache Geldzahlung gezahlt, besteht die Gefahr eines Ablasshandels ohne reale Wirkung“, kritisiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Die Koalition müssen mit dem angekündigten Naturflächenbedarfsgesetz jetzt den Rahmen für schnell umgesetzte und wirksame Naturschutzmaßnahmen setzen, um die ökologische Qualität unserer Landschaften nicht zu gefährden.”
„Wir sehen den Bedarf für eine Beschleunigung von Infrastrukturprojekten“, kommentiert Olaf Bandt, Vorsitzender beim BUND. „Diese kann nur gelingen, wenn eine klare Priorisierung einer überschaubaren Zahl von volkswirtschaftlich sinnvollen Projekten erfolgt, die dann im Einklang mit Natur- und Klimaschutzzielen umsetzbar sind.“ Die Bundesregierung ducke sich vor einer solchen Entscheidung weg und verwende stattdessen den Begriff des überragenden öffentlichen Interesses inflationär. Er solle zukünftig bei jeder mehrspurigen Straße und jedem Autobahnrastplatz Anwendung finden. „Alles priorisieren zu wollen, wird die erhoffte Beschleunigung ausbremsen. Eine Beschleunigung, ohne den Abbau rechtsstaatlicher Beteiligung, braucht es gerade im Bereich der klimafreundlichen Mobilität auf der Schiene.“ Aber auch mit Blick auf die maroden Brücken bedürfe es einer wirkungsvollen Priorisierung des Erhalts der bestehenden Infrastruktur.
Bundesrat kritisiert Ausgleichszahlungen für Naturschutz
Der Bundesrat hat Ende Januar eine kritische Stellungnahme zum Infrastruktur‑Zukunftsgesetz veröffentlicht. Er begrüßt das Ziel der Beschleunigung, bemängelt aber, dass das Gesetz zu eng gefasst sei, wichtige Bereiche wie Ersatzbaumaßnahmen, Häfen oder eine bessere Finanzierung nicht ausreichend berücksichtigt, und fordert einen verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturfonds sowie den Einbezug von Energieinfrastruktur und Energieanlagen in das Gesetz.
Die Länder kritisierten zudem die faktische Gleichstellung von realer und finanzieller Kompensation bei Infrastrukturbauten sowie den Plan, Ausgleichszahlungen für Naturschutz an den Bund fließen zu lassen. Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage, zudem müssten erst neue Strukturen und damit mehr Bürokratie geschaffen werden, während die Länder diese bereits besäßen.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll nach derzeitigem Stand Ende Februar an den Bundestag übermittelt werden. jb




















































