Weniger Müll, mehr Recycling: Die EU-Verpackungsverordnung kommt

Was haben die Ketchup-Tüte am Würstchenstand, Luftpolster im Versandkarton und grüne Siegel auf Plastikdeckeln gemeinsam? Sie kommen auf den Prüfstand. Aus dem gesetzlichen Flickenteppich der 27 Mitgliedstaaten wird einheitliches EU-Recht.
29.09.2025 – Etwa 196 kg Verpackungsmüll entsorgt jeder Europäer und jede Europäerin im Laufe eines Jahres. Würde er aus allen Mitgliedsländern zusammengekehrt werden, würde er tausendmal den Kölner Dom füllen. Nicht mit Weihrauch, sondern mit ausrangiertem Kunststoff, Pappe, Glas, Metall. Das soll ein Ende haben – die neue Verpackungsverordnung „Packaging and Packaging Waste Regulation“ betrifft nicht nur Verpackungshersteller. Die PPWR geht alle an.
Seit Anfang 2025 ist sie in allen EU-Staaten in Kraft. Ab August 2026 nimmt sie Fahrt auf und wird bis 2030 allgegenwärtig – im Supermarkt, bei der Online-Bestellung, bei Take-away-Produkten, auf Konzerten, Jahrmärkten, dem Oktoberfest. Klingt, als bliebe kein Karton mehr auf dem anderen – oder was bedeutet die revolutionäre Ansage der EU?
Ein Gesetz für ganz Europa – und (fast) alle Verpackungen
Die PPWR gilt für alle Verpackungen, die in die EU eingeführt oder hier in Verkehr gebracht werden. Von der Zahnpastatube bis zur Transportkiste, von der Umverpackung für Elektroartikel bis zur Pommes-Schale. Ausnahmen gibt es wenige – etwa für medizinische und chemische Artikel mit besonderen Anforderungen. Und für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro, die jährlich weniger als 1.000 Kilogramm Verpackungen in Umlauf bringen.
Das Ziel der neuen Verordnung: weniger Müll, mehr Recycling, echte Kreisläufe. Dafür schreibt sie klare Regeln vor für Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit, Gefahrenstoffe, Mehrwegquoten, Materialtrennung und Produktkennzeichnung. Aus dem gesetzlichen Flickenteppich der 27 Mitgliedstaaten wird einheitliches EU-Recht – ohne Spielraum für nationale Abweichungen. Ein überfälliger Schritt in einem grenzenlosen Europa, der Herstellern, Handel und E-Commerce mittelfristig weniger Bürokratie, Effizienzgewinne und Kostensenkung bescheren soll. Verbrauchern verspricht die PPWR verlässliche Umweltaussagen, klare Anweisungen zur Mülltrennung, Umstellung auf Mehrweg – und letztlich (so eine Hochrechnung der EU-Kommission bis 2040) 37 Prozent weniger Verpackungsmüll in der Tonne!
Recyclingfähig ist nicht gleich recycelt
Hersteller sind längst im Zugzwang, denn bis August 2026 muss einiges passieren. Recyclingfähigkeit wird dann zur Pflicht. Das macht viele Materialverbunde obsolet. Genauso die Verwendung schwarzer Kunststoffe, die wegen ihrer Rußanteile in Sortieranlagen nicht erkannt, aussortiert und somit verbrannt werden.
Ist eine Verpackung recyclingfähig, heißt das längst nicht, dass sie auch tatsächlich recycelt wird. Die Quote liegt derzeit EU-weit bei 65 Prozent, für Plastik deutlich darunter. Mit der PPWR sollen die Recyclingquoten steigen: bis 2030 für Kunststoffverpackungen von 45 auf 55 Prozent. Für Papier und Pappe auf 85 Prozent, Glas 75 Prozent, Aluminium 60 Prozent.
Ein Grund für die sukzessive Anpassung: Verpackungsindustrie, Einzelhandel, Logistik- und Versandunternehmen sind auf funktionierende Recyclingsysteme in den Mitgliedsstaaten angewiesen. Und die müssen erst einmal die Weichen stellen. Selbst Deutschland mit seiner über Jahrzehnte gewachsenen Praxis ist gefordert, weil die neuen EU-Kriterien Recycling teilweise anders bewerten.

Zukünftig müssen Getränkekartons zu 95 Prozent aus Papier oder Pappe bestehen. (Foto: Tetra Pak auf Flickr / CC BY-SA 2.0)
Ein Beispiel: der Getränkekarton im klassischen Tetra Pak. Dessen Zusammensetzung sieht in etwa so aus: 70–80 Prozent Papier/Pappe, 15–25 Prozent Kunststoff und (bei H-Milch und anderen haltbaren Getränken) circa 5 Prozent Aluminiumfolie. Bei uns landet diese Verbundverpackung im Gelben Sack. Damit macht die PPWR Schluss. Denn die neue „95-5-Regel“ besagt, dass ein Getränkekarton im Materialstrom „Papier/Pappe“ zu recyceln ist, wenn er überwiegend aus Zellstoff besteht. Unser Tetra Pak muss in Zukunft also mindestens 95 Prozent Pappe/Papier enthalten; Kunststoff und Aluminium dürfen noch maximal fünf Prozent betragen.
„Mit der PPWR beginnt eine neue Ära des EU-Verpackungsrechts: einheitlich, verbindlich und mit klaren Pflichten für alle“, sagt Jörg Mauthe von EKO-PUNKT – einem der Hauptakteure des Dualen Systems in Deutschland. „Sie verlangt nicht nur technische Anpassungen, sondern auch strukturelle und strategische Entscheidungen.“ Wer Verpackungen in Verkehr bringt, ist ernsthaft gefordert – und muss rechtzeitig an seiner Materialzusammensetzung feilen. Wer sie nutzt oder vertreibt, muss prüfen und dokumentieren, wie recyclinggerecht eine Verpackung wirklich ist. 27 Nationen müssen ihre Recyclingsysteme anpassen und 200 Millionen Haushalte für eine neue Mülltrennung sensibilisiert werden. Unter dieser Prämisse läuft die Zeit!
Rezyklate: Hoffnungsträger mit Haken
Auch diese Vorgabe ist sportlich: Ab 2030 sind in Kunststoffverpackungen verbindliche Rezyklatanteile einzuhalten. Doch der errechnete Rezyklat-Bedarf übersteigt das absehbare Angebot vor allem bei lebensmitteltauglichen und Kontakt-sensitiven Kunststoffen. Der Experte Peter Désilets von der Beratungsagentur pacoon verweist auf eine Versorgungslücke von drei Millionen Tonnen. „Der zukünftige Bedarf kann aktuell nicht von bestehenden Rezyklatmengen und -qualitäten gedeckt werden. Entweder sind diese nicht verfügbar oder die Qualität lässt einen 1:1-Einsatz wie bei Virgin Material (Neukunststoff aus Erdöl oder Erdgas) nicht zu“, so Désilets. Denn Kunststoff im Lebensmittelbereich darf weder die Produktsicherheit noch die Produktqualität einer Verpackung beeinflussen – es darf sich also weder Geruch und Geschmack des verpackten Produktes verändern, noch dürfen sich toxische Stoffe aus der Verpackung herauslösen.
Chemisches Recycling: Ergänzung, kein Ersatz
Abhilfe könnte chemisches Recycling schaffen. Kunststoff besteht zu etwa 30 Prozent aus fossilem Rohöl. Im chemischen Recycling wird dies aus den Plastikabfällen zurückgewonnen. Die Verfahren sind nicht unumstritten – wegen des hohen Energiebedarfs und der Befürchtung, Investitionen in chemisches Recycling könnten nachhaltigere Lösungen ausbremsen. Doch es gibt Verölungstechnologien, die bei niedrigen Temperaturen hohe Erträge bringen.
Eine solche Pilotanlage wird im nordrhein-westfälischen Ennigerloh von der Firma Carboliq in Kooperation mit SÜDPACK betrieben. Anders als beim mechanischen Recycling lassen sich hier auch stark verschmutzte und gemischte Kunststoffe zu hochwertigen Rohöl-Ersatzstoffen aufbereiten. Ein Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) bestätigt: „Chemisches Recycling kann – in ausgereiften und energieintegrierten Anlagen – einen positiven Klimabeitrag leisten und die Kreislaufwirtschaft sinnvoll ergänzen. Das Carboliq-Verfahren schneidet laut UBA besonders gut ab – etwa in puncto Materialvielfalt und Flüssigausbeute.
Der thermischen Verwertung – also der Müllverbrennung – ist chemisches Recycling in jedem Fall vorzuziehen, da es wertvolle Kohlenstoffverbindungen im Kreislauf hält, anstatt sie unwiederbringlich zu zerstören und in klimabelastendes CO₂ umzuwandeln.“ Dennoch ist chemisches Recycling kein Freifahrtschein. Es sollte komplementär zum mechanischen Recycling gedacht werden, wenn die Rezyklatvorgaben der kommenden Jahre erfüllt werden wollen.
Mehrweg mit System – oder Chaos mit Pfand?
Und dann gibt es noch die Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen, To-go-Angebote oder Transportverpackungen. Klingt in der Theorie nach einem einfachen Kreislaufverfahren, ist in der Praxis aber ebenfalls komplex: Rückführung, Reinigung, Nachverfolgung – all das verpflichtet die Hersteller und Nutzer von Verpackungen, sich neu zu organisieren. Damit Mehrweg in der EU funktioniert, braucht es grenzüberschreitend kompatible Logistiksysteme, standardisierte und auf Langlebigkeit getrimmte Verpackungen und digitale Lösungen zur Erfassung und Steuerung der Kreisläufe.
Bei Gastronomie, Handel und Lieferdiensten sind klare Vorgaben und Anreize nötig, damit Rücknahme- und Wiederverwendungssysteme nicht am Aufwand oder an fehlender Infrastruktur scheitern. Dass Prozesse ins Stocken geraten könnten, befürchtet Elena Schägg von der Deutschen Umwelthilfe: „Die Mehrwegquoten für 2040 sind noch nicht verbindlich – stattdessen will die EU-Kommission nach 2030 prüfen, ob nachgesteuert werden muss. Für Unternehmen, die heute investieren wollen, ist das ein Risiko. Denn Investitionen in neue Anlagen und Mehrwegsysteme laufen oft über Jahrzehnte. Für langlebige, wiederverwendbare Verpackungen braucht es jetzt Vorbereitungen und eine ambitionierte Umsetzung durch die Mitgliedstaaten, nicht erst 2026.“ Es ist wie so oft: Die Politik muss verbindliche Rahmenbedingungen setzen, damit Unternehmen sinnvolle Strategien entwickeln können.
Verbraucher: zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Ob Mehrwegschüssel beim Snack-to-go oder Pfand auf Versandkartons – die Auswirkungen der PPWR sind noch kaum jemandem bekannt. Dabei halten sie ganz konkret Einzug in unseren Alltag, auch in Form neuer (staatlich akkreditierter) Symbole. Viele Konsumenten wünschen sich verständliche und glaubwürdige Informationen – etwa zu Rezyklatanteilen oder Umweltversprechen. Die PPWR regelt deshalb auch die Kennzeichnungspflicht und sogenannte „Green Claims“ neu: Was auf Verpackungen steht, muss künftig belegt, unabhängig geprüft und für jedermann nachvollziehbar sein. Irreführende Öko-Symbolik oder vage Nachhaltigkeitsfloskeln verschwinden – endlich!
Große Herausforderungen – und große Chancen
Man ahnt, was da im Ganzen auf die Industrie zukommt – und dass den erhofften Effizienzgewinnen erst einmal Investitionen in Milliardenhöhe vorausgehen müssen. Wie wird sich das auf die Preise auswirken? „Kurzfristig können Verpackungen durch neue Systeme oder Materialien teurer werden“, sagt Miriam Bätzing von der Verbraucher Initiative e.V. und bekräftigt: „Nachhaltige Verpackung darf kein Luxus werden!“
Hier sieht sie Politik und Wirtschaft in der Pflicht und nennt als Beispiel Rabatte auf Mehrwegbehältnisse. Langfristig, da ist sie sicher, können funktionierende Kreisläufe Kosten senken – durch Ressourceneinsparungen und geringere Entsorgungskosten. Ähnlich sieht es REMONDIS, einer der größten Entsorger und Recycler weltweit.
Die PPWR wird hier als „kraftvoller Hebel auf dem Weg zur europäischen Kreislaufwirtschaft“ gelobt. Bei allem Aufwand, Umdenken und den nötigen Investitionen ist man zuversichtlich, „dass innovative, nachhaltige Verpackungslösungen Wettbewerbsvorteile sichern, die nicht nur gesetzeskonform, sondern auch kundenfreundlich sein werden.“
Die Uhr tickt – für alle
Um 2026 bereit zu sein, heißt es jetzt: analysieren, dokumentieren, umstellen – und kommunizieren. Die PPWR ist kein technisches Nischenthema. Vom Verpackungsunternehmen über den Fashion Store bis zum Eventcaterer wird man sie ernst nehmen müssen. Denn was nicht nachgewiesen werden kann, darf in Zukunft nicht mehr auf den Europäischen Markt. Und auch Verbraucher sind gefragt: Nur wer informiert ist, kann Mehrweg nutzen, Recycling unterstützen und nachhaltige Lösungen einfordern – und damit der PPWR die Chance auf eine echte Verpackungsrevolution geben!
Die Autoren:
ANGELIKA MÜHLECK beschäftigt sich als freie Journalistin und Kommunikationsprofi seit vielen Jahren mit ESG in Unternehmen. Sie ist Co-Founderin von ESGready.de – einer Plattform für den nachhaltigen Mittelstand.
BORIS ARNO WERSCHBIZKY ist studierter Politikwissenschaftler und Journalist. Als Film- und TV-Produzent arbeitet er u.a. für das Wissensmagazin „Galileo“ und bringt „grüne Helden“ und nachhaltige Themen in die Medien.
Der Artikel erschien zuerst im Magazin Forum Nachhaltig Wirtschaften, Ausgabe 04/2024.
















































