Agrarnaturschutz adé: Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik ab 2028

Agrar- und Umweltschutzverbände kritisieren die Pläne für die GAP ab 2028. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Vereinfachungen seien ein Rückschritt für Umwelt-, Klima- und Tierschutz sowie ressourcenschonendes Wirtschaften.
03.12.2025 – Die Europäische Kommission hat im Juli 2025 ihren Vorschlag für eine vereinfachte gemeinsame europäische Agrarpolitik (GAP) für 2028 bis 2034 vorgelegt. Zukünftig soll es ein einheitliches Budget geben, aus dem alle Zahlungen – Flächenprämien sowie Förderungen für Umwelt- und Klimaleistungen, Tierwohl, Investitionen und ländliche Entwicklung – fließen. Das bisherige Zwei-Säulen-System aus Direktzahlungen einerseits und Förderung für Umweltschutz etc. andererseits entfällt.
Neu ist, dass die Flächenprämien nach Betriebstypen und Regionen differenziert und degressiv ausgestaltet werden sollen. Kleine Betriebe, Junglandwirte und benachteiligte Regionen sollen stärker gefördert werden. Mit zunehmender Betriebsgröße würden in diesem Fall die Zahlungen abnehmen, und ab 100.000 Euro ganz entfallen. Die Maßnahme stößt unter deutschen Landwirten auf Zustimmung, allerdings wären 83 Prozent der Betriebe von der Degression nicht betroffen, berichtet das Magazin agrarheute.
Die Kommission hat – anders als bisher – keine Mindestfinanzierungsquote für Maßnahmen der neuen Kategorie Agrarumwelt- und Klimaaktionen festgelegt, in der die bisherigen Öko-Regelungen, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie Tierwohlprogramme zusammengefasst sind.
Rückschritt für Umwelt-, Klima- und Tierschutz und nachhaltig wirtschaftende Betriebe
Die Verbände warnen, dass der Vorschlag in seiner aktuellen Form zu einem Rückschritt für Umwelt-, Klima- und Tierschutz sowie für landwirtschaftliche Betriebe, die bereits ressourcenschonend wirtschaften, führen würde. Die Verbände befürchten, dass ohne garantierte Finanzierung Kürzungen bei Maßnahmen für Biodiversität, nachhaltige Landbewirtschaftung, Wasser- und Bodenschutz sowie Tierwohl drohen. Betriebe, die ohnehin auf ökologische Landwirtschaft setzten, könnten benachteiligt werden und ohne verbindliche Umweltstandards drohe ein Wettbewerb der niedrigsten Standards zwischen Mitgliedstaaten.
In den vergangenen Jahren war versucht worden, das Prinzip ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘ einzuführen, und statt Pauschalzahlungen konkrete Leistungen für eine umwelt- und klimafreundliche, nachhaltige Landwirtschaft zu honorieren. Die derzeitigen Pläne seien strukturell ein Rückschritt, zurück zu pauschalen Flächenprämien und liberalen Regeln, die Umweltziele, Tierwohl und ökologische Vielfalt unterminieren könnten.
„'Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen' – das steht für wettbewerbsfähige bäuerliche Betriebe, für lebendige ländliche Räume und den Erhalt der Natur in der Agrarlandschaft. Das ist der Konsens in der Gesellschaft“, sagt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Das sollte die Route für die GAP ab 2028 sein. Die Vorschläge der Kommission gehen jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Es braucht dringend Nachbesserungen. Denn eine pauschale Basisprämie, die keine positive Naturschutz- oder andere Gemeinwohlwirkung erbringt, ist gesellschaftlich in Zeiten knapper Kassen kaum vermittelbar.“
Ökologischer Umbau der Landwirtschaft muss weiter gefördert werden
Der BUND und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordern gemeinsam mit fast 40 Verbänden, die finanzielle Förderung der GAP auch in Zukunft an verbindliche Leistungen im Umwelt-, Klima- und Tierschutz zu knüpfen. Die GAP sollte mehr und nicht weniger auf Agrarnaturschutz ausgerichtet werden und wirtschaftliche Anreize für entsprechende Maßnahmen setzen. Grünlandbetriebe seien etwa zentral für Biodiversität, Klimaschutz und Ernährungssicherheit. Eine stabile, tierhaltungsfreundliche GAP sei notwendig, um Grünlandflächen und ländliche Räume langfristig zu sichern. Bäuerinnen und Bauern sollte weiterhin ein Einkommen durch Gemeinwohlleistungen ermöglicht werden.
„Unser Hof liegt in einer Region mit einer kleinteiligen Agrarstruktur. Weltmarkt und Stückkostenoptimierung bieten uns keine Perspektive“, erklärt Lothar Goldmann, der zusammen mit seiner Familie in Südniedersachsen einen Hof mit rund 100 ha Acker und Grünland bewirtschaftet und 25 Rinder hält, bei der Vorstellung der Verbändestellungnahme in Berlin. „Die Produktion öffentlicher Güter wie Biodiversität und Klimaschutz und deren Entlohnung in der GAP sind für unseren Hof daher ein bedeutendes wirtschaftliches Standbein, das nicht wegbrechen darf.“
Konkret fordern die Verbände in ihrer Stellungnahme die Streichung der vorgesehenen Benachteiligung der Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen gegenüber den pauschalen Flächenprämien im Zuge der nationalen Kofinanzierung, die Sicherstellung von europaweit einheitlichen ökologischen und sozialen Mindestanforderungen für den Erhalt von Fördermitteln, eine europaweit verpflichtende Umsetzung der Förderung kleiner und mittlerer Betriebe, eine Umsetzung der Kappung und Degression zur finanziellen Stärkung der Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen sowie eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Marktordnung zur Stärkung von Landwirtinnen und Landwirten in den Wertschöpfungsketten. Die geplante Differenzierung der Basisprämie nach Betriebstypen und Regionen wird grundsätzlich begrüßt, Umwelt- und Tierschutz sollten jedoch als Vergabekriterium integriert werden.
„Wenn das Budget der GAP schrumpfen soll, sind zwei Konsequenzen unverzichtbar. Erstens: Wir brauchen eine wirksame Degression und Kappung der Basisprämie, weil wir uns Einkommensstützung für Betriebe, welche diese gar nicht benötigen, einfach nicht mehr leisten können“, kommentiert Ottmar Ilchmann, Sprecher für Agrarpolitik bei der AbL. „Zweitens: Bäuerinnen und Bauern müssen die Möglichkeit bekommen, wegbrechende Fördergelder am Markt kompensieren zu können. Dazu benötigen wir eine stärkere Marktposition. Eine verbindliche Vertragspflicht und freiwillige Mengenbegrenzungen im Zuge der GAP sind hierfür wichtige Instrumente.“
Agrarpolitik gemeinsam gestalten
Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union ist das am stärksten vergemeinschaftete Politikfeld der EU und bindet etwa ein Drittel des gesamten EU-Haushalts. Insgesamt werden rund 300 Milliarden Euro an Agrarfördermitteln verteilt. Für viele landwirtschaftliche Betriebe machen diese Zahlungen 30 bis 60 Prozent des Einkommens aus. Gleichzeitig ist die GAP das wesentliche Steuerungsinstrument für die europäischen Agrarmärkte und prägt damit maßgeblich, wie in Deutschland, Europa und darüber hinaus Lebensmittel erzeugt werden.
Die Verbände-Plattform zur GAP – ein Zusammenschluss von Organisationen aus Landwirtschaft, Umwelt-, Natur-, Klima-, Verbraucher- und Tierschutz sowie der Entwicklungszusammenarbeit – setzt sich seit 2001 dafür ein, die GAP ökologischer, sozial gerechter und tierfreundlicher auszurichten. jb


















































